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Immer öfter wehren sich Hilfebedürftige im Hartz-IV-Bezug gegen eine zu langsame oder gar keine Bearbeitung ihrer Unterlagen. Dies zeigten aktuelle Statistiken zu den Untätigkeitsklagen aus Oktober 2016. Innerhalb von nur vier Jahren sind die Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter um etwa 25 Prozent gestiegen. Wie es scheint, wehren sich immer mehr Betroffene…

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Ärger mit untätigen Jobcentern

Immer öfter wehren sich Hilfebedürftige Hartz-IV-Empfänger gegen eine zu langsame oder teilweise auch gar keine Bearbeitung ihrer Unterlagen. Das zeigten zuletzt Statistiken zu den Untätigkeitsklagen aus Oktober 2016. Innerhalb von nur vier Jahren verzeichneten die Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter einen Zuwachs von 25 Prozent. Die Untätigkeitsklagen beziehen sich dabei auf die langsame oder sogar völlige Untätigkeit der Jobcenter.

Die meisten Untätigkeitsklagen richten sich gegen brandenburgisches Jobcenter

Der unangefochtene Spitzenreiter ist das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz. Dieses trug bereits im November 2012 einem gewaltigen Anteil von 1.078 Untätigkeitsklagen. Stellt man nun die gesamten Untätigkeitsklagen gegenüber, macht das ganze 16 Prozent aus.

Ingesamt bestehen nämlich 6.735 Untätigkeitsklagen gegen Jobcenter in der Bundesrepublik. Gemessen an den Untätigkeitsklagen im Bundesland Brandenburg hat das besagte Jobcenter Oberspreewald-Lausitz sogar einen Anteil von knapp 74 Prozent.

Zum Ende des Jahres 2013 hin schien es allerdings einen Umbruch zu geben, denn ziemlich rasch sank die Quote auf 66,6 Prozent. Im November 2015 lag sie schließlich sogar bei 53,8 Prozent. Im November 2016 schaffte das Jobcenter es sogar auf 34,8 Prozent, gemessen am Bundesland Brandenburg.

Immer mehr Klagen

Während sich das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz von der traurigen Position als Spitzenreiter der Untätigkeitsklagen zu verabschieden scheint, legten andere Jobcenter leider kräftig nach. Während es im November 2012 noch gerade einmal bundesweit 6.735 Untätigkeitsklagen waren, sind es im Oktober 2016 bereits 8.451. Damit wurde der dritthöchste Wert innerhalb von vier Jahren erreicht.

Was ist die Untätigkeitsklage?

Eine Untätigkeitsklage ist ein Rechtsmittel nach § 88 Sozialgerichtsgesetz. Eine solche Klage können die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen beim Sozialgericht einreichen, wenn bestimmte Bearbeitungsfristen der Jobcenter nicht eingehalten wurden.

Hierbei gelten normalerweise Fristen von:

  • 6 Monate für Anträge
  • 3 Monate für Widersprüche

Wenn das Jobcenter die oben genanten Anträge oder Widersprüche nicht in den entsprechenden Fristen bearbeitet oder keine entsprechenden Bescheide versendet, kann man nach diesen Fristen eine Untätigkeitsklage geben beim zuständigen Sozialgericht einreichen.

Bildquelle: © alfexe – Fotolia.com

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