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Mehr Geld für Trennungskinder, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, bedeutet für viele Städte und Gemeinden, dass ihre Ausgaben ab Juli diesen Jahres deutlich steigen mehr. Doch der Staat holt sich das Geld zurück.

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Neue Regelung stellt Kommunen vor Herausforderung

Zum 01. Juli sollen Trennungskinder bei säumigen Elternteilen auch dann einen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn sie älter als 12 Jahre sind oder die Dauer von sechs Jahren überschritten wurde.

Die neue Regelung des Unterhaltsvorschusses, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, sorgt für die Aufsehen. Zum einen freuen sich Alleinerziehende von älteren Kindern, dass sie künftig finanziell unterstützt werden. Bislang galt der Unterhaltsvorschuss nur für Kinder unter 12 Jahren und maximal für sechs Jahre. Zum anderen bedeutet die Neuregelung aber eine hohe Belastung für Städte und Gemeinden, denn für sie wächst der Ausgabenanteil für Unterhaltsvorschüsse.

Hamburg gibt über 16 Millionen wegen säumiger Eltern aus

In 2015 bekamen in Hamburg 16.983 Kinder Unterhaltsvorschuss, weil sie von einem Elternteil – meist dem Vater – keinen Unterhalt erhalten. Je nach Altersgruppe liegen die Sätze zwischen 150 und 268 Euro, da vom Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle noch das Kindergeld abgezogen wird. Für Hamburg bedeutete dies im Jahr 2015 Ausgaben von 16,5 Millionen Euro.

Insgesamt betrug die Summe für den Unterhaltsvorschuss in Hamburg 25 Millionen Euro, doch den Rest zahlt der Bund. Wie viele Kinder nach Inkrafttreten des Gesetzes im Juli dazu kommen, ist nicht bekannt.

Städte holen sich Unterhaltsvorschuss zurück

Mit dem Unterhaltsvorschuss will man Alleinerziehende unterstützen, auf den Kosten will man aber nicht sitzen bleiben. Städte und Kommunen holen sich den Unterhaltsvorschuss vom säumigen Elternteil zurück, denn durch den Vorschuss geht der Unterhaltsanspruch auf die Länder über.

Hierzu haben die Behörden unter anderem die Möglichkeit, gegen den säumigen Unterhaltspflichtigen einen gerichtlichen Titel zu erwirken, Lohn- und Kontopfändungen durchzuführen oder durch einen Gerichtsvollzieher vor Ort pfänden zu lassen. In Hamburg lag die sogenannte Rückgriffsquote, der Geldanteil, der vom säumigen Elternteil erfolgreich zurückgefordert wird, im Jahr 2015 bei elf Prozent.

„Gegen jeden, der nicht zahlt, obwohl er zur Zahlung verpflichtet ist, werden gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet“, erklärt Luise Mehburger vom Bezirksamt Wandsbek gegenüber dem „Abendblatt“. Entzieht sich der Unterhaltspflichtige schuldhaft seiner Pflicht, leitet das Bezirksamt ein Gerichtsverfahren ein. In 2015 hatte das Familiengericht insgesamt in 1.216 Verfahren die Unterhaltspflicht zu klären.

Viele säumige Elternteile beziehen Hartz IV

Die Gründe, warum ein Unterhaltspflichtiger nicht zahlt, sind sehr unterschiedlich. Manche können aus finanziellen Gründen nicht zahlen, andere wollen aus persönlichen nicht.

In Hamburg beziehen 75 % der Unterhaltsverweigerer Hartz IV, so dass ein Großteil der säumigen Eltern die Zahlungen nicht tätigen können, ohne selber ihre Existenz zu gefährden. Dass es dazu nicht kommt, soll auch der Selbstbehalt verhindern, der bei Arbeitslosen bei 880 Euro liegt und bei Erwerbstätigen je nach Einkommen steigt.

Arbeitslos zu sein oder Grundsicherung zu erhalten, bedeutet aber nicht zwingend, dass man keinen Unterhalt zahlen muss. Wer zum Beispiel schuldhaft arbeitslos wird, kann durch herbeiziehen eines fiktiven Einkommens zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden.

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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