ArbeitslosGerichtsurteilHartz 4 am

Für die Reise der Kita-Vorschulgruppe muss ein Hartz-IV-Empfänger selber zahlen. So entschied das Sozialgericht in Berlin.

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Keine Kostenübernahme durch Jobcenter

Die Vorschulgruppe der privaten Kita des fünfjährigen Antragstellers, rechtlich vertreten durch dessen Eltern, plante eine fünftägige Reise, für deren Kosten nach Auffassung des Hartz-IV-Empfängers das Jobcenter aufkommen sollte. Die Reisekosten in Höhe von 121 Euro wollte das Jobcenter aber nicht übernehmen.

Das Sozialgericht in Berlin entschied im Eilverfahren, dass das Jobcenter die Kostenübernahme nicht gestatten und gleichzeitig auch kein Darlehen gewähren muss. Der Hartz-IV-Empfänger und Kläger muss die Kosten für die Kita-Reise folglich selber zahlen.

Zur Begründung des Urteils

Das Gericht ist der Auffassung, dass es zwar für „mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen“ nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II eine rechtliche Grundlage gäbe, nicht aber für Reisen einer Kindertagesstätte.

Die Härtefallregelung könne der Kläger ebenfalls nicht geltend machen, da es sich bei der Kita-Reise nicht um einen laufenden besonderen Bedarf handele, sondern um einen einmaligen Bedarf. Die Richter stellten weiterhin klar, dass das Jobcenter zur Gewährung eines Darlehens nicht verpflichtet ist. Der Betrag in Höhe von 121 Euro hätte durch Umschichtung der gewährten Leistungen angespart werden können.

Die Familie brachten ein Einkommen von 1.900 Euro Hartz-IV-Leistungen und 888 Euro Kindergeld an.

Zuschuss für Klassenfahrten aus Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Für schulische Klassenfahrten können Hartz-IV-Familien einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, welches eigens für solche Zwecke vorgesehen ist. Denn so sollen auch Kinder aus finanziell schwachen Familien am sozialen Leben teilnehmen können.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im April 2011 von der Bundesregierung, federführend unter der damaligen Bundesbildungsministerin Ursula von der Leyen, eingeführt. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig bemessen waren, um Kindern und Jugendliche die Teilhabe an Schulausflügen, Sport- und Kulturveranstaltungen zu ermöglichen.

BuT: Millionenbeträge ungenutzt

Wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtete, würden nur etwa zehn Prozent der berechtigten Familien die ihnen zustehenden Gelder für Klassenfahrten und ähnliche Bedarf in Anspruch nehmen. „Bundesweit liegen Beträge im dreistelligen Millionenbereich brach“, sagte der Sprecher der Organisation „Rat für Kulturelle Bildung“, Holger Noltze.

Bürokratiemonster verschlingt Millionen

Das Problem sollen vor allem die Antragsunterlagen sein. Wer nur zehn Euro pro Monat für sein Kind beantragen möchte, muss fünf Seiten mit insgesamt 40 Angaben ausfüllen. Ein Bürokratiemonster, von dem viele Eltern lieber Abstand nehmen als die finanzielle Förderung zu nutzen. Angesicht der Nutzungsquote ist das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung noch dazu ein echter Kostenfresser: Laut Statistischem Bundesamt soll das BuT pro Jahr 194,8 Millionen Euro verschlingen.

Lichtblicke in Münster, Hamm und im Kreis Steinfurt

Die Städte Münster und Hamm sowie der Kreis Steinfurt haben sich unterdessen für eine „Entbürokratisierung“ entschieden und Chip-Karten eingeführt. Über diese Chip-Karten könnten Kinder ganz unbürokratisch die Angebote für Nachhilfe, Sport- oder Kulturprogramme nutzen. Und das zeigt sich in der Anspruchsquote: Bis zu 50 % würden in diesen Regionen die Zuschüsse des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen.

Bildquelle: Kita

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