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7200 Euro! So viel schuldet ein 31-Jähriger der Mutter beziehungsweise dem Staat für bisher übernommene Unterhaltszahlungen. Da er seit 2012 keinen Kindesunterhalt gezahlt hatte, muss er sich nun vor Gericht verantworten. Wie es dazu gekommen ist, dass er als letzte Warnung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verpasst bekam, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Kinderarmut teilweise durch fehlende Unterhaltszahlungen

Frauen in Deutschland bekommen wieder mehr Babys. Das ist natürlich erfreulich – doch wird damit auch die Kinderarmut steigen. Etwa die Hälfte der Ehepaare und nochmal ein wesentlich mehr unverheiratete Paare, die sich trennen, hat gemeinsame minderjährige Kinder, die unterhaltsberechtigt sind.

Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. 42 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden sind von Armut bedroht. Eine der Ursache liegt darin, dass Elternteile ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber dem Kind nicht nachkommen können oder wollen. Nicht selten klagen dann Mütter vor Gericht, weil ihr Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt.

Vor Gericht: Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stand jetzt ein Vater vor Gericht. Seit 2012, Nach der Trennung von seiner Lebenspartnerin, komme er seiner Pflicht nicht nach für das gemeinsame Kind zu zahlen. Auf der Anklagebank kam zum Vorschein, dass der Mann im Allgemeinen mit sich und der Welt überfordert ist. Er ließ Arbeitsangebote platzen und kam Aufforderungen von Gericht und Landratsamt bis heute nicht nach.

„Ich hatte Probleme mit dem Papierkram“, beteuerte der Angeklagte. Sein Verteidiger ergänzte, dass der junge Vater sich in einer „Abwärtsspirale“ befindet und dein sein Kind nicht bewusst benachteiligen wollte: „Es ging schlichtweg nicht.“

Bewusst ist dem Angeklagten, dass sich etwas ändern müsse, so hieß es seitens der Anklagebank. Ein erster Schritt für ein solides Leben ist getan: Sein Mandant habe eine neue Partnerin gefunden und sich selbstständig gemacht hat. Ein geregeltes Einkommen von rund 1000 Euro netto hilft ihm, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Zwei Wochen Gefängnisaufenthalt

Zuvor gab es von Seiten des Angeklagten immer wieder neue Ausflüchte und Versprechen. „Sie hatten X Chancen“, sagte der Richter. Da er keine davon genutzt hat, hatte ihm das sogar einen zweiwöchigen Gefängnisaufenthalt eingebracht. Diese Zeit da waren sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einig, brachte dem Mann zum Nachdenken.

In dem Prozess, der wäre nach Richter Jürgen Müller gar nicht zu Stande gekommen, hätte der Angeklagte sich an seine Worte gehalten: „Kümmern heißt das Stichwort“.

Und auch der Staatsanwalt mahnte: „Wenn man ein Kind in die Welt setzt, ist man dafür verantwortlich“. Zudem vermisse er in Betracht all der vergebenen Chancen „eine gewisse Ernsthaftigkeit“, weshalb er dem Angeklagten den Ernst der Lage mit einer kurzen Freiheitssafe bewusst machen möchte. Er forderte sechs Monate auf Bewährung. Der Verteidiger hielt dagegen zwei Monate auf Bewährung für ausreichend.

Das Urteil!

Am Ende verhängte Richter Müller eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine Bewährungszeit von drei Jahren. Der Angeklagte muss nun seinem Einkommen entsprechend Unterhalt zahlen. Der Angeklagte zeigte sich erleichtert und nahm die Worte von Jürgen Müller zum Abschluss entgegen: „Ich hoffe, Sie haben eingesehen, dass Sie verantwortlich sind“.

Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com

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