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In Berlin soll ein 39-jähriger Mann eine 15-Jährige vergewaltigt haben. Der Basketballtrainer streitet die Tat vor der Jugendkammer ab und schildert eine ganz andere Situation. Doch das Opfer muss auch noch aussagen.

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Mann der Vergewaltigung beschuldigt

Nach zahlreichen, zunächst virtuellen Kontakten über den Internetdienst Instagram und den Messenger WhatsApp soll es zwischen dem 39-jährigen Stephan K. (Name geändert), Assistenztrainer einer Basketballmannschaft, und dem 15-jährigen Mädchen, Natalie L. (Name geändert), am 31. Oktober 2016 zu einer Vergewaltigung gekommen sein.

Das Mädchen behauptet, der mutmaßliche Täter habe ihr erst alkoholische Getränke gegeben und wollte ihr dann, nahe eines Waldstücks, sein Pferd zeigen, über welches sie im Vorfeld per SMS gesprochen hatten. In der Nähe von Berlin-Lübars soll er sie dann gewürgt und vergewaltigt haben.

Sexueller Kontakt doch einvernehmlich?

Vor der Jugendkammer in Berlin musste Stephan K. nun eine Aussage machen und erzählte die Geschichte aus einer anderen Perspektive. Nach Angaben des 39-Jährigen hätten sich die beiden zu einer gemeinsamem Shoppingtour verabredet.

Der Trainer, er gab sich als 23-Jähriger aus, hatte Natalie L., sie erzählte sie sei 18 Jahre alt, eine Handtasche von Louis Vuitton versprochen. Weil die Geschäfte noch nicht geöffnet hatten, soll das Mädchen vorgeschlagen haben, mit dem Auto zu einem Park zu fahren.

Nach einigen Schritten sollen sich die beiden geküsst haben, sie soll sich freiwillig ausgezogen haben. Stephan K. berichtet von einvernehmlichem Sex. „Wir hatten Sex im Wald in Lübars“, gibt K. zu.

Anschließend habe er sie zur Bahn gebracht. Die 15-Jährige fragte noch nach der versprochenen Handtasche, sie sei bei dem Geschäft auf ihren Namen hinterlegt. „Wenn die Tasche nicht da ist, bekommst du große Probleme“, soll Natalie L. gesagt haben. Die Anzeige wegen Vergewaltigung vermutetet er aufgrund der nicht erhaltenen, versprochenen Luxus-Handtasche.

Aussage gegen Aussage? Nicht unbedingt!

Von der vermeintlichen Tat gibt es keine Zeugen außer Täter und Opfer. Und so steht zunächst Aussage gegen Aussage, zumal beide in dieser Geschichte gelogen haben.

Doch: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte Stephan K. von Anfang an nur ein Treffen geplant. Über wochenlange Chats habe er versucht, das Vertrauen des Mädchens zu gewinnen, sie mit vermeintlichen Fotos von seinem Pferd und seiner luxuriösen Wohnung gelockt.

Laut der Rechtsmedizinerin Saskia Etzold, die das Mädchen untersuchte, passen die Verletzungen zu einer Vergewaltigung. Dazu zählt auch die Heiserkeit des mutmaßlichen Opfers, was durch Würgen hervorgerufen werden kann. Aus Ermittlerkreisen heißt es außerdem, dass der vermeintliche Täter bereits von Interpol als Sexualstraftäter gesucht wurde.

Urteil noch im Mai erwartet

Auch das mutmaßliche Opfer soll in diesem Prozess aussagen, allerdings vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Anwältin sagte nach dem ersten Prozesstag, dass das Internet eine große Gefahr für junge Menschen darstelle. Über Chats entstehe ein Vertrauen ohne reale Grundlage, denn der Gesprächspartner bleibt anonym. Ein Urteil will das Gericht voraussichtlich am 23. Mai 2017 fällen.

Bildquelle: © kwanchaift – Fotolia.com

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