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Ein dramatischer Fall in Thüringen schlägt derzeit hohe Wellen: Weil eine Mutter sich weigerte, ihre GEZ-Beiträge zu zahlen, droht der 36-Jährigen eine Haftstrafe. Berichtet hatte von diesem Fall die Website „Focus Online“. Die Frau hatte seit dem Jahr 2013 keine Beiträge mehr an die Öffentlich-Rechtlichen gezahlt. Nun schuldet die Mutter aus Eisfeld dem Beitragsservice beinahe 300 Euro. Dies steht in einem Schreiben eines Gerichtsvollziehers aus Thüringen – das Schreiben kursiert derzeit im Netz.

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Auch dieser GEZ-Fall schlägt aktuell hohe Wellen. In dem Brief fordert das Amtsgericht Hildburghausen die Frau auf, ihr Vermögen zur genannten Frist offenzulegen. Auch einen Haftbefehl gegen die Mutter soll es nun geben.

Unter anderem heißt es in dem Schreiben: „Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Untersuchung, selbst zuschreiben. Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.“

„Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe.“

Die junge Frau und Mutter bleibt weiterhin hartnäckig. Sie sieht nicht ein, weshalb sie etwas bezahlen sollte, was sie überhaupt nicht bestellt hat. Auch eine Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse möchte die Frau nicht teilen. Obwohl die Frist nun bereits verstrichen ist, hat sich in dem Fall nichts mehr getan.

Gegenüber „Focus Online“ berichtete sie: „Die Dame von Landratsamt, die den Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben hat, wusste, dass ich zwei Kinder habe.“

Zudem weigere sie sich laut eigener Aussage nicht, weil sie es sich nicht leisten könne, sondern weil sie es schlicht und ergreifend nicht bestellt habe. „Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe. Was also soll eine Vermögensauskunft bringen?“

Der MDR, der Empfänger der ausstehenden Rundfunkgebühren, distanziert sich von der drohenden Haftstrafe der Mutter. Er sei über den Vorgang nicht informiert gewesen. Dennoch verlangt der Sender weiterhin die ausstehende Zahlung.

Bildquelle: © TinPong – Fotolia.com

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