News am

Eine Patientin machte bei einem Pflegebetrug mit. Nun musste sie dafür die Konsequenzen tragen…

Das Sozialamt hat die Befugnis, einer Pflegebedürftigen die entsprechenden Geldbeträge sogar rückwirkend zu kürzen, die diese von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für das Mitwirken beim Abrechnungsbetrug bekommen hat. Die daraus entstandenen Rückforderungen kann das Sozialamt zum Beispiel durch die Anrechnung auf die laufenden Grundsicherungs-Leistungen sofort durchsetzen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Hintergründe dieses Urteils

Da schon länger bekannt ist, dass in Deutschland betrügerische Pflegedienste unterwegs sind, laufen dementsprechend auch schon seit einigen Jahren umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen diese.

Das übliche Geschäftsmodell der Betrüger besteht darin, zu Lasten der Sozialversicherungsträger Pflegedienstleistungen abzurechnen, die in Wirklichkeit gar nicht erbracht wurden. Dafür benötigen die Betrüger allerdings die zu pflegenden Patienten als Komplizen. Auch Ärzte haben ihre Finger mit im Spiel.

Die Betrugsmasche besteht nun darin, dass die Patienten und Ärzte den Erhalt einer erbrachten Pflegeleistung quittieren, die in Wirklichkeit gar nicht zustande gekommen ist. Zur Belohnung erhalten die Mittäter dann einen monatlichen Anteil am Betrugserlös. In professionellen Kreisen wird er als „Kick-Back-Zahlung“ bezeichnet.

Nun hatte eine Antragstellerin von ihrem Antragsgegner, dem Sozialamt Steglitz-Zehlendorf, seit vielen Jahren die Grundsicherung im Alter erhalten. Dies ist eine Sozialleistung, die für Rentner anstelle von Hartz IV gezahlt wird, wenn das Einkommen nicht ausreicht.

Der Antragstellerin waren die Sozialleistungen für den Zeitraum November 2014 bis Dezember 2015 gebilligt wurde. In dem Zeitraum hatte sie allerdings durch den Pflegebetrug und die daraus entstandenen Kick-Back-Zahlungen pro Monat etwa 245 und 336 Euro erzielt.

Sozialamt verlangt 1.125 Euro zurück

Durch diese Zahlungen sei die Hilfebedürftigkeit der Frau natürlich verringert worden. Nun wurde entschieden, dass die 1.125 Euro zu viel gezahlten Sozialhilfen zurückgezahlt werden müssen. Damit die Frau diese Schuld gegenüber dem Sozialamt begleichen kann, wurde die fortlaufende Grundsicherung um 73 Euro pro Monat gekürzt.

Dagegen hatte die Antragstellerin jedoch Widerspruch eingelegt. Zusätzlich hatte sie beim Sozialgericht Berlin ein Eilverfahren anhängig gemacht. Hierdurch wollte sie erreichen, dass die sofortige Vollziehung der Rückforderung gestoppt würde. Zudem bestreitet sie, dass sie überhaupt sogenannte „Kick-Back-Zahlungen“ erhalten habe.

Sie trägt vor, an der Redlichkeit des Pflegedienstes nie gezweifelt zu haben, da sie über die tatsächlich erbrachen Pflegedienste nie Buch geführt hätte. Sobald von ihr vom betrügerischen Pflegedienst irgendwelche Unterschriften gefordert würden, hätte sie diese im vollen Vertrauen geleistet.

Das Urteil

Durch den Beschluss vom 26. Oktober 2016 hat der Vorsitzende der 145. Kammer des Sozialgerichts Berlin den Antrag der Frau abgewiesen. Nach einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei der Bescheid des Sozialamtes Steglitz-Zehlendorf offensichtlich rechtmäßig, da es keine Zweifel an den Abrechnungen der „Kick-Back-Zahlungen“ als Einkommen und die darauf gestützte Rückforderung von Sozialleistungen gebe.

Zum Beweis dienten die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Kassenbücher. Hierin konnte nachgewiesen werden, dass die Antragstellerin über die Jahre von ihrem Pflegedienst Zahlungen in Höhe von insgesamt 12.064 Euro erhalten hatte.

Auch an der Richtigkeit der Kassenbücher bestünden keine Zweifel. Diese hatte der betrügerische Pflegedienst führen müssen, um angesichts der rund 300 Patienten, die in den Betrugsfall verwickelt waren, die Wirtschaftlichkeit zu dokumentieren.

Sofortige Strafe gefordert

An der sofortigen Vollziehung der Rückforderung bestehe vor allem ein öffentliches Interesse. Denn Angesichts des Alters der Antragstellerin und der Dauer eines Hauptsacheverfahren würde ein weiteres Abwarten die Vollstreckung des geltend gemachten Einspruchs gefährden.

Durch den Betrug wurden Schäden in Millionenhöhe verursacht. Deswegen sei insbesondere auch aus generalpräventiven Gründen eine schnelle Reaktion des Sozialamtes notwendig. Somit sollten vergleichbare Fälle vermieden werden. Immerhin gingen die Vergehen auch zulasten der Sozialversicherungssysteme in Deutschland sowie zulasten der Steuerzahler.

Derzeit sind etwa 20 vergleichbare Fälle am Sozialgericht Berlin anhängig. Die Politik rechnet außerdem mit weiteren Fällen in dieser Problematik.

Bildquelle: © stadtratte – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1