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Wer sein Weihnachtsgeld vor einer Kontopfändung schützen will, kann das durchsetzen. Allerdings geht das nicht in beliebiger Höhe und auch nicht von allein. Sie müssen sich auskennen und dementsprechend tätig werden. Das nötige Rüstzeug erhalten Sie mittels der nachfolgenden Informationen.

Übersicht

  • Ist Weihnachtsgeld pfändungsfrei?
  • Was bei einer Kontopfändung geschieht
  • Was ist ein P-Konto?
  • Wie lässt sich ein P-Konto einrichten
  • Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld anteilig vor der Kontopfändung retten können
  • Wie Sie vorgehen müssen

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Ist Weihnachtsgeld pfändungsfrei?

Weihnachtgeld ist wirklich pfändungsfrei und zwar zu einem Betrag von 500 Euro brutto.

Wenn Ihnen eine Pfändung ins Haus steht, die direkt bei Ihrem Arbeitgeber vollzogen wird, so handelt es sich um eine sogenannte Lohn- oder Gehaltspfändung.

In diesem Fall wird der pfändungsfreie Betrag des Weihnachtsgeldes von 500 Euro brutto direkt berücksichtigt. Der Arbeitgeber überweist den verbleibenden pfändungsfreien Betrag des Gehaltes und den Nettobetrag des pfändungsfreien Weihnachtsgeldes auf ihr Konto.

Doch wie schützen Sie das Weihnachtsgeld rechtzeitig bei einer Kontopfändung?

Was bei einer Kontopfändung geschieht

Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird in diesem Fall das Konto des Betroffenen gepfändet. Hier wird das Guthaben des Schuldners angezapft.

Dabei handelt es sich nicht nur um Guthaben aus der Erwerbstätigkeit, sondern auch aus anderen Quellen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Weihnachtsgeld rechtzeitig vor der Kontopfändung schützen.

Was ist ein P-Konto?

Jeder kann ein sogenanntes P-Konto einrichten. Bei einem P-Konto ist ein Betrag von 1.073,88 Euro als Grundfreibetrag ausgewiesen und kann nicht gepfändet werden.

Es ist unabhängig, wo dieses Guthaben ursprünglich herkommt.

Es ist aber empfehlenswert, den Grundfreibetrag und weitere Freibeträge, sowie das Weihnachtsgeld auf einem P-Konto zu schützen.

Wie lässt sich ein P-Konto einrichten?

Die Bank ist verpflichtet auf Verlangen vom Kontoinhaber einen Pfändungsschutz, das sogenannte P-Konto, einzurichten.

Besteht auf dem Konto kein Pfändungsschutz muss die Bank dem Guthaben entsprechend dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nachzukommen.

Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld anteilig vor der Kontopfändung retten können

Um an den pfändungsfreien Betrag von Weihnachtgeld zu kommen, müssen Sie als Schuldner einen Antrag bei Gericht stellen.

Das gilt übrigens für Freibeträge ebenso, um an das gesamte unpfändbares Einkommen auf dem Konto Zugriff zu erhalten.

Die Bank überprüft nicht, ob Zahlungseingänge unpfändbar sind. Dafür muss der Schuldner selbst sorgen.

Wie Sie vorgehen müssen

Je nachdem, ob der Kontopfändungsbeschluss vom Gericht oder von einer öffentlichen Stelle veranlasst wurde, müssen Sie dementsprechend dort einen Antrag auf Festsetzung eines abweichenden Betrages stellen.

Wenn mehre Gläubiger einen Kontopfändungsbeschluss erwirkt haben, muss der Antrag für jeden Gläubiger gesondert gestellt werden.

Wenn Sie also zeitnah reagieren, können Sie die 500 Euro brutto Weihnachtsgeld vor der Kontopfändung retten.

Übrigens: Wenn der pfändungsfreie Betrag des Weihnachtsgeldes erst einmal an die Gläubiger überwiesen ist, haben Sie rückwirkend keine Möglichkeit, das Geld zurück zu fordern.

Bildquelle: © Joachim Lechner – Fotolia.com

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