Noch kurz vor dem Ablauf ihrer Regierungszeit versucht die Bundesregierung die letzten schweren Eingriffe in das Grundgesetzt vorzunehmen – verborgen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen sind alarmiert und warnen die Bürger.
Schwere Verletzung der Menschenrechte
Mehrere Vereine und Organisationen für Menschenrechte nahmen nun Stellung zu einem Gesetzentwurf der Regierung, in dem es um eine Online-Durchsuchung sowie um Quellen-Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren geht.
Beide Punkte werden bereits seit mehreren Jahren heftig diskutiert und beschäftigen unter anderem auch das Bundesverfassungsgericht. Datenschützer warnen schon lange davor, dass eine solche groß angelegte Online-Durchsuchung elementare Menschenrechte für Unbescholtene außer Kraft setzen würde.
Überwachung durch versteckte Trojaner
Sollte sich die Bundesregierung für eine solche Überwachung per Gesetz aussprechen, könnte uns schon in wenigen Jahren eine dramatische Durchsuchung unserer Privatsphäre bevorstehen. Ermittler hätten dann die Erlaubnis mithilfe von Trojanern in Smartphones, Laptops und Tablets der betroffenen Personen einzudringen und diese auszuspähen.
Sie dürften im Rahmen einer solchen Online-Durchsuchung dann auf sämtliche Daten zugreifen, die der Bürger auf dem Device gespeichert hat. Jegliche Intimität des Bürgers wäre den Behörden damit bekannt.
Eine komplette Überwachung der Bürger?
Bürgerrechtler warnen bereits seit Jahren, dass derartige Durchsuchungen das Potenzial dazu hätten, in einer totalitären Überwachung zu enden. Die Erlaubnis einer solchen Durchsuchung habe ihrer Meinung nach deswegen nichts in der Strafprozessordnung zu suchen.
Heute ist es zumindest noch so, dass die ermittelnden Behörden das Gerät zunächst beschlagnahmen müssen, um darauf zugreifen zu dürfen. Mit dem neuen Entwurf würde sich die Regierung zudem gegen das Bundesverfassungsgericht richten.
Dieses hatte nämlich erklärt, dass es für einen Zugriff auf Privatdaten extrem enge Grenzen gebe. Nur bei schweren Verbrechen dürfe ein solcher Schritt erwägt und gegangen werden. Die Neuerung durch den Entwurf könnte hingegen sogar eine heimliche Überwachung ermöglichen – und das selbst bei mittelschweren Delikten.
Ein totale Überwachung von Hartz-IV-Beziehern?
Für die Bezieher von Hartz IV könnte der Beschluss eines solchen Gesetzes bedeuten, dass gewisse Ermittler künftig in den privaten Angelegenheiten herumschnüffeln dürfte.
In den Liebesbeziehungen, in den heimlichen Hobbys, Hintergründe zu den Finanzen, zur Wohnsituation und anderen Dinge, die man aus verschiedenen Gründen möglicherweise lieber für sich behalten würde. Je nach dem, wonach die Behörden suchen, könnten sie auf Informationen treffen, die dann unter Umständen mit Bewährungsauflagen versehen werden könnten.
Selbst bei kleinen „Verstößen“ könnte es dann zu Strafen kommen – beispielsweise die Streichung der Sozialhilfe. Wer das noch für undenkbar hält, der muss sich nur einmal umschauen, was bereits heute passiert: Immer wieder werden (teilweise auch unschuldige Hartz-IV-Bezieher) von den Jobcentern sanktioniert.
Die Behörden streichen dem Bezieher überlebensnotwendige Leistungen – etwa so, als würden die Jobcenter über nahezu staatsanwaltliche Befugnisse verfügen.
Konkret könnte das heißen: Wenn die Staatsanwaltschaft wegen „mittelschwerer Kriminalität“ gegen einen Bezieher von Hartz IV ermittelt und im Zuge des neuen Gesetzentwurfs in dessen private Daten einsehen dürfte, könnte es sein, dass die Ermittler auf eine Reihe heikler Informationen stoßen: Zum Beispiel, dass man bereits einen Plan B hat.
Oder, dass man sich mit anderen zu (evtl. auch legalen) Tricks austauscht, wie man die Drangsalierungen der Jobcenter umgehen kann. Oder, dass man Geld auf dem Konto eines Bekannten liegen hat, damit das Jobcenter nicht auch den letzten Euro nimmt.
All solche Informationen würden den Ermittlern dann wie in einem offenen Buch jederzeit vorliegen.
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