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Wer sich fit hält, gesund ernährt und die Angebote seiner Krankenkasse nutzt, kann von Vergünstigungen profitieren. Wie wirken sich die auf die Steuer aus? Wir fassen die Rechtslage verständlich für Sie zusammen.

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Die Bonusprogramme der Krankenkassen

Die Krankenkassen haben längst erkannt, dass Prävention und Vorsorge sich auszahlen. Es ist zwar nicht billig Gesundheits-Checks, Ernährungsberatung, Sportkurse und mehr anzubieten, aber auf Dauer zahlt sich das aus. Wer diese Angebote nutzt, bekommt von seiner Kasse unter Umständen Vergünstigungen oder Prämien.

Krankenkassen-Prämien und das Finanzamt

Bisher sah das Finanzamt diese Prämien als eine Verminderung der Belastung für den Beitragszahler. Da die Beiträge automatisch von den Krankenkassen ans Finanzamt gemeldet werden, konnte die Abrechnung anhand der tatsächlichen Zahlungen erfolgen. Damit entstand ein Ungleichgewicht zwischen den Versicherten, die keine Bonuszahlungen bekommen haben und damit den kompletten Krankenkassenbeitrag steuerlich geltend machen konnten und dem Rest.

Kostenpflichtige freiwillige Vorsorgeleistungen

Neben den kostenlosen Angeboten der Krankenkassen, von denen Sie einen finanziellen Vorteil haben können, gibt es auch zahlreiche kostenpflichtige Maßnahmen. Einen Teil der Kosten tragen Sie selbst, einen Teil übernimmt die Krankenkasse. Bei diesen Maßnahmen ist es besonders interessant, wie sich die Kosten auf die Steuer auswirken. Werden Ihre Ausgaben und die Zuschüsse der Krankenkasse mit Ihren Vorsorgekosten verrechnet oder nicht?

Entscheidung durch den Bundesfinanzhof

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass die Bonusprogramme der Krankenkassen sich nicht auf die Steuerlast auswirken dürfen. Das bedeutet, dass Sie auch steuerlich zur Gänze von Ihrem Engagement profitieren. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Geld von der Kasse zurückbekommen oder einen Zuschuss für Gesundheitsprogramme.

Grundsätzlich handelt es sich laut Bundesfinanzhof bei den Boni nicht um eine Minderung der Krankenkassenbeiträge. Durch die Aktionen und Vergünstigungen werden nur die Zusatzausgaben gemildert.

Informationen an das Finanzamt senden

Die Situation ist ein wenig unübersichtlich und Sie sollten bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie die Bonusprogramme sich auf die Steuerlast auswirken. Außerdem sollten Sie Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen und darauf hinweisen, welche Sonderleistungen Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen haben.

Tipps für Bonusprogramme

Laut Bundesfinanzhof handelt es sich bei den Bonusprogrammen nur um eine Vergünstigungen bei den Zusatzzahlungen. Das bedeutet, dass jeder einen Nachteil hat, der diese Bonusprogramme nicht nutzt. Wenn Sie noch nicht von Ihrer Krankenkasse darüber informiert wurden, was Sie tun können, um Vergünstigungen zu erhalten, dann sollten Sie sich jetzt Informationen darüber zuschicken lassen.

Einige dieser Programme zahlen sich erst aus, wenn man sie über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch genommen hat. Je früher Sie damit beginnen, desto besser.

Krankenkasse wechseln

Die Bonusprogramme sind eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale bei den Krankenkassen. Lassen Sie sich beraten, welche Kasse in Ihrer Nähe die interessantesten Programme für Sie anbietet und nutzen Sie die freie Kassenwahl, um davon zu profitieren!

Bildquelle: © jozsitoeroe – Fotolia.com

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