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Wie es scheint, sollen die Kommunen mehr Zeit für die Umsetzung des erst kürzlich erhöhten Unterhaltsvorschusses benötigen. Doch was bedeutet das für Alleinerziehende und ihre Kinder?

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Die kommunalen Spitzenverbänden appellieren an Bund und Länder: Ursprünglich war eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses geplant, die zum 1. Januar 2017 wirksam werden sollte. Die Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende könnten sich wie es scheint allerdings um einige Zeit verschieben.

Außerdem soll nun geprüft werden, wie der schon bisher erhebliche bürokratische Aufwand bei einer künftigen Neuregelung verringert werden kann.

Erst Mitte Oktober hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Einigung zu den Finanzbeziehungen angekündigt, einige wichtige Änderungen beim Thema Unterhaltsvorschuss vorzunehmen. Der Vorschuss, der Alleinerziehenden und ihren Kindern gezahlt wird, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Zahlungen unregelmäßig oder gar nicht tätigt, konnte bislang nämlich nur zu einer Altersgrenze von 12 Jahren bezogen werden.

Mit einer wichtigen Neuerung soll diese Grenze nun von 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Außerdem war die Dauer der Zahlungen bislang beschränkt – sie soll künftig bis zum Alter von 18 Jahren möglich sein.

Wie realisierbar sind diese Beschlüsse überhaupt?

Ob und wie realisierbar die Beschlüsse überhaupt sind, wird heute in Berlin beraten. Dazu trifft sich der Kanzleramtsminister mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder.

Die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, des Deutsches Landkreistages und des Deutschen Städte und Gemeindebundes erklärten dazu: „Leistungen für Alleinerziehende zu verbessern, halten wir für richtig.

Allerdings muss ein solcher Schritt für die Familie wirkungsvoll sein, in die Praxis umgesetzt werden können und die Finanzierung sauber geklärt sein. Die Kommunen sehen sich nicht in der Lage, ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werden kann, zwei Wochen später auszuführen. Das geht personell und organisatorisch nicht.

Außerdem muss sichergestellt werden, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen vollständig ausgeglichen werden. Aussagen dazu liegen bisher überhaupt nicht vor.“ – so zitiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Folgende Angaben zeigen, worum es bei dem Vorhaben organisatorisch geht

Das Fraunhofer-Institut rechnet damit, dass die Zahl der Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschuss durch die geplanten Änderungen von derzeit 450.000 auf 710.000 ansteigen könnte. Eine so enorme Steigerung der Unterhaltsvorschuss-Bezieher ist natürlich schwer zu bewältigen und muss nicht nur finanziell getragen werden, sondern auch bürokratisch.

Städte, Landkreis und Gemeinden rechnen sogar mit einer Verdoppelung der Bezieher für den Unterhaltsvorschuss. „Wenn kurzfristig die Zahl der Leistungsanträge massiv zunimmt, müssen wir befürchten, dass die Unterhaltsvorschuss-Stellen in den Kommunen überfordert werden“, so erklärt der Hauptgeschäftsführer. Er führt weiter aus: „In der Praxis funktionieren kann das Ganze nur, wenn das Gesetz zeitlich verschoben wird.“

Das soll heißen, dass die Zeit drängt und es möglicherweise dazu kommen kann, dass die Wirksamkeit des Gesetztes verschoben wird.

Finanzierung noch ungewiss

Auch die Frage der Finanzierung ist noch lange nicht geklärt. Wo soll das ganze Geld herkommen, das für das Vorhaben benötigt wird? Nicht nur dass der Unterhaltsvorschuss nun bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird – auch eine allgemeine Erhöhung des Vorschusses ist geplant.

Derzeit tragen die Kommunen einen erheblichen Teil der Leistungsausgaben. Auch die Verwaltungskosten müssen von den Kommunen gezahlt werden. Wegen der wohl künftig stark ansteigenden Fälle werden die Kommunen also mit weiteren Kosten belastet werden. Diese müsste man ihnen dann rückerstatten.

Unabhängig von der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern: In den Ländern ist das sogenannte Konnexitätsprinzip wirksam, welches besagt, dass Länder ihren Kommunen zusätzliche Kosten von Leistungsgesetzen erstatten müssen. Das betonten den kommunalen Spitzenverbände zuletzt.

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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