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Sie wollen Urlaub machen und benötigen ein Visum? Sie planen einen spannenden Aufenthalt im Ausland mit Work und Travel und das in einem visumpflichtigen Staat? Dann sollten Sie wissen, wo Sie Ihr Visum beantragen und was alles bei einem Antrag zu beachten ist. Lesen Sie diesen Artikel und Sie erhalten die nötigen Informationen rund um das Thema Visum.

Übersicht

  • Was genau ist ein Visum
  • Welches Visum es im Reiseverkehr gibt
  • Welchen Zweck erfüllt ein Visum?
  • Die Rückkehrbereitschaft
  • Wo Sie ein Visum beantragen
  • Die benötigten Unterlagen
  • Wann benötigen Sie ein Visum
  • Wann Sie ein Visum benötigen
  • Visumkategorien
  • Wichtig zu wissen

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Was genau ist ein Visum

Bevor Sie wissen, wo Sie ein Visum beantragen, erfahren Sie hier erstmal alle wichtigen Informationen, die es zu dem Thema Visum gibt. Dazu behört auch die Bedeutung eines Visums. Der Begriff Visum stammt aus dem lateinischen und heißt übersetzt: der Gesehene. In der Sache trifft dieser Begriff die Bedeutung genau.

In Deutschland war lange das Visum nicht bekannt, sondern wurde der Vorgang als Sichtvermerk geführt. Das Schengener Durchführungsübereinkommen hatte die Einführung des einheitlichen Schengen Visums zur Folge. Dies gilt in allen Vertragsstaaten uns verdrängte so den, bis 2011 zuvor genutzten Begriff des Sichtvermerk, vollständig.

Welche Visa es im Reiseverkehr gibt

Wenn Sie sich mit dem Thema Visum beschäftigen, interessiert Sie die Frage, wo Sie ein Visum beantragen genauso, wie die Frage, welches Visum Sie benötigen. Bei dem Begriff Visum denkt man als erstes an ein Einreisevisum, um in ein bestimmtes Land reisen zu können. Doch genauso wie ein Einreisevisum, gibt es auch ein Ausreisevisum, das Sie berechtigt, aus einem Land ausreisen zu dürfen.

Weiterhin können Sie auch ein Reisevisum für Reisen innerhalb eines Landes oder ein Durchreisevisum für internationale Transitzonen beantragen. Ein Visum gilt je nach Rechtsordnung des ausstellenden Staates als Erlaubnis für einen Grenzübertritt und auch als Aufenthaltserlaubnis.

Welchen Zweck erfüllt ein Visum?

Wenn ein Staat eine Visumpflicht hat, dann ist das ein Verwaltungsverfahren, das dem Grenzübertritt vorgeschaltet ist. Bei diesem Verfahren werden die Einreisevoraussetzungen genau abgeklärt und überprüft. Dort, wo Sie ein Visum beantragen, beginnt die Prüfung des Antrages.

Die Beurteilung der Echtheit von Urkunden gehört zu diesem Verfahren, wie manchmal auch Informationen, die bei Polizeibehörden und Nachrichtendiensten eingeholt werden. Wichtige Grundlage für ein Visum ist die Einreisebewilligung und die Rückkehrbereitschaft. Was das genau bedeutet, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Die Rückkehrbereitschaft

Wenn Sie wissen, wo Sie ein Visum beantragen, ist es ebenso von Bedeutung der Rückehrbereitschaft durch passende Belege nachzukommen. Oftmals ist grade der Nachweis der Rückkehrwilligkeit problematisch aber unumgänglich. Die Person, die ein Visum beantragt soll beweisen, dass Sie die Absicht belegen kann, den Staat vor Ablauf des Visums wieder zu verlassen und es keine begründeten Zweifel gegen diese Bereitschaft aufkommen können. Der Beurteilungsspielraum deckt hier wirtschaftliche, familiäre Aspekte ab und bezieht auch die Wohnsituation mit ein.

Wo Sie ein Visum beantragen

Zuständig für die Beantragung und Entscheidung über die Ausstellung eines Visums sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesregierung Deutschlands für die Einreise. Somit müssen Ausländer langfristige Visa für die Arbeit oder das Studium bei der zuständigen Ausländervertretung und der Zustimmung der Ausländerbehörde erwirken.

Ebenso sieht es für deutsche Staatsangehörige aus, die einen Aufenthalt in einem visumpflichtigen Staat planen. Auch hier müssen Sie dann den Antrag beim zuständigen Generalkonsulat des jeweiligen Staates stellen.

Das kann teilweise postalisch mit den erforderlichen Unterlagen geschehen oder in einigen Fällen sind genaue Fristen und geforderte Dokumente mit persönlichem Erscheinen abzugeben. Das ist vor Reiseantritt wichtig zu erfahren, um dementsprechend reagieren zu können.

Die benötigten Unterlagen

Die Einzelheiten der geforderten Unterlagen müssen Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat erfragen, wo Sie das Visum beantragen.

Hier ein Liste der üblich benötigen Unterlagen im Überblick:

  • Das Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Ihr Reisepass, der eine vorgeschriebene Gültigkeit haben muss
  • Oftmals mehrer Passbilder nach vorgegebenen Vorschriften
  • Der Grund Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem dementsprechenden Dokument, zum Beispiel eine Einladung
  • Dokumente, die eine Finanzierung des Aufenthaltes belegen
  • Das bestätigte Arbeitsverhältnis aus dem Heimatland oder die Studienbestätigung mit Nachweisen über bestandene Prüfungen
  • Eine, im Zielstaat anerkannte, Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes
  • Der Nachweis über die Zahlung der Konsulatsgebühren (zwischen 30 und 300 Euro)

Wann Sie ein Visum benötigen

Wenn Sie eine Reise in einen visumpflichtigen Staat planen, benötigen Sie ein Visum. Die Dauer und der Grund der Reise in den Staat, wo Sie ein Visum beantragen wollen, entscheiden über die Art des Visums. Sie können beispielsweise mit einem Touristenvisum bis zu drei Monate in einem einfachen Antragsverfahren das gewünschte Land bereisen.

Wenn Sie aber im visumpflichtigen Land länger als drei Monate bleiben oder arbeiten wollen, sieht die Sache schon anders aus. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, die der Aufenthaltsstaat vorgibt, wie beispielsweise für Work and Travel.

Visumkategorien

Die Frage, wo Sie Ihr Visum beantragen ist geklärt, nun sollten Sie die Visumkategorie kennen, die Sie für eine Reise bis zu drei Monaten begrenzt, benötigen.

Es gibt vier Kategorien, in die Visa hier eingeteilt werden, je nach Bedarf, ob Sie beispielsweise dienstlich oder privat reisen.

  • Visum C1: Dient dem kurzfristigen Aufenthalt. Es berechtigt zu ein-, zwei- oder mehrmaliger Einreise für den Aufenthalt bis zu 30 Tagen innerhalb eines halben Jahres.
  • Visum C2: Die Berechtigung ist wie C1 nur ist die Dauer des Aufenthaltes für 31 bis 90 Tage festgelegt.
  • Visum C3: Hier gilt die Berechtigung des mehrmaligen Aufenthaltes bis zu 90 Tagen pro Halbjahr und einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
  • Visum C4: Hier gilt die gleiche Berechtigung, wie C3 nur für eine Gültigkeitsdauer von einem, zwei oder fünf Jahren.

Wichtig zu wissen

Sie sollten unbedingt die nötige Zeit für die Beantragung des Visums einplanen. Das kann in manchen Fällen bis drei Monate in Anspruch nehmen und sollte in der Organisation Priorität haben.

Bildquelle: © Brian Jackson – Fotolia.com

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