Sich als arbeitssuchend melden, die Weiterbewilligung für Arbeitslosengeld II beantragen: Wer möchte, dass sein Antrag beim Arbeitsamt schnell bearbeitet und genehmigt wird, sollte einiges beachten. Denn vieles kann man falsch machen!

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Welche Anträge beim Arbeitsamt stellen?

Die Agentur für Arbeit ist nicht nur für die Zahlung von Arbeitslosengeld I und II zuständig oder hilft bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. An das Arbeitsamt müssen auch die Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag geschickt werden. Das liegt daran, dass die Kindergeldstelle in vielen Städten an die Arbeitsämter bzw. Jobcenter angeschlossen sind.

Zu den wichtigsten Anträgen, die das Arbeitsamt betreffen, zählen jene auf Arbeitslosengeld I und II sowie die entsprechenden Weiterbewilligungen, auf Kindergeld, für den Kinderzuschlag und die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Veränderungen zu persönlichen Angaben, über ein Nebeneinkommen oder eine Reise müssen ebenfalls dem Arbeitsamt mitgeteilt bzw. beantragt werden.

Anträge gut vorbereiten – und gegebenenfalls Hilfe holen!

Leistungen für Erwerbslose oder Eltern gibt es in Deutschland nicht sobald der Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit oder die Geburt eingetroffen ist. Man muss hierzu entsprechende Anträge stellen.

Die verschiedenen Formulare und auszufüllenden Stellen sind für viele Menschen aber äußerst verwirrend. Daher ist es zunächst einmal wichtig, Anträge nicht in Eile zu bearbeiten, sondern sich Zeit zu nehmen. Wer sich unsicher ist, ob er die Formulare korrekt versteht, kann sich auch den Partner, ein Familienmitglied oder einen Bekannten zur Hilfe nehmen.

Damit das Ausfüllen schnell und korrekt erfolgen kann, benötigt man alle erforderlichen Informationen und Unterlagen – zum Beispiel die Sozialversicherungsnummer, die Steuernummer oder die ID des Kindes. Man sollte also schon im Vorfeld klären, welche Informationen für den jeweiligen Antrag wichtig sind. Hierzu kann man auch die Merkblätter des Arbeitsamtes aufrufen, die für jeden Antrag einzeln verfügbar sind.

Korrekte Anträge werden schnell bearbeitet

Das korrekte Ausfüllen des Antrags ist auch insofern wichtig, dass die Mitarbeiter des Arbeitsamts diesen dann schnell bearbeiten können. Sind Angaben nicht vollständig oder nicht korrekt, muss das Amt Rücksprache mit dem Antragsteller halten und das dauert unter Umständen Wochen. Schlecht, wenn man z.B. auf Arbeitslosengeld angewiesen ist.

Formulare beim Arbeitsamt online downloaden

Die Agentur für Arbeit stellt für die gängigen Anträge die entsprechenden Formulare auf ihrer Webseite zum Download zur Verfügung. So kann man die Unterlagen direkt zu Hause ausdrucken und ausfüllen. Wer keinen Internetanschluss oder Drucker zur Verfügung hat, kann die Formulare auch bei der örtlichen Arbeitsagentur anfordern oder abholen.

Fristen unbedingt einhalten

Die Meldung zur Arbeitslosigkeit ist verpflichtet und zwar spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung oder spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme, wenn man erst kurzfristig von der Arbeitslosigkeit erfährt. Für die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt beispielsweise eine dreimonatige Frist nach Aufnahme der Selbstständigkeit.

Andernfalls besteht keine Möglichkeit, von dieser Versicherung Gebrauch zu machen und im Falle einer Arbeitslosigkeit hätte man als Freiberufler oder Selbstständiger keine soziale Absicherung.

Es ist daher ungemein wichtig, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Wer sich hier unsicher sein sollte, kann im Zweifelsfall auch direkt beim Arbeitsamt nachfragen.

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