Wer auf Hartz IV angewiesen ist, hat keinerlei Geld zu verschenken. Das gilt vor allem für Ausgaben, die dem Regelsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können.

In dieser Hinsicht stellt die Anpassung des Personalausweispreises für viele Hartz IV-Empfänger ein ernstzunehmendes Problem dar – kostet der Ausweis inzwischen nicht mehr 8 € wie noch 2010, sondern 28,80 €, sofern der Antragsteller älter als 24 Jahre ist.

Wie hoch ist der Regelsatz für Hartz IV und welche Teilaspekte werden dadurch abgedeckt?

Der aktuelle Hartz-IV-Satz (Stand 2016) beträgt für einen einzelnen erwachsenen Empfänger 404 € pro Monat und teilt sich wie folgt auf:

  • 143,42 Euro für Essen und Getränke,
  • 44,60 Euro für Freizeit, Kultur und Unterhaltung,
  • 35,67 Euro für Nachrichtenübermittlung,
  • 3,94 Euro für Kleidung und Schuhe,
  • 33,77 Euro für Energie und Wohnung,
  • 30,62 Euro für Haushaltsgeräte,
  • 29,57 Euro für Waren und Dienstleistungen,
  • 25,45 Euro für Verkehrsdienstleistungen,
  • 17,37 Euro zur Gesundheitspflege,
  • 8 Euro für Gaststättenleistungen und
  • 1,54 Euro für die Bildung.

Aus welchem Teilbereich Hartz-IV-Empfänger die Kosten für den Personalausweis bezahlen sollen, wird allerdings nicht ersichtlich – zumal es dafür keine konkreten Angaben von behördlichen Seiten gibt. Apropos amtliche Zuständigkeiten…

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Wer muss eigentlich die Kosten für die Ausweisgebühren tragen? – Veränderungen in der Zuständigkeit seit 2011

Bis zum 01.01.2011 war im Hartz-IV-Regelwerk kein Betrag vorgegeben, den der Empfänger ansparen musste, um die Ausstellung von Ausweisdokumenten aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Kosten für die entsprechenden Dokumente übernahm die Agentur für Arbeit. Und zwar für alle Hartz-IV-Empfänger – unabhängig von der Bezugsdauer.

Eine Regelung, die sich zum oben genannten Zeitpunkt änderte, weil seitdem ein entsprechender Betrag, 25 Cent pro Monat, in den steigenden Hartz-IV-Sätzen vorhanden sei: Nach Ansicht der damaligen schwarz-gelben Regierung sei es Hartz-IV-Empfängern daher zuzumuten, die Kosten für eine Ausweiserstellung selbst zu tragen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Grundsätzlich sollten Hartz-IV-Empfänger jeden Monat 25 Cent für neue Personalausweise zurück legen. Das bedeutet, dass sie sich nach 115,2 Monaten (umgerechnet 9,6 Jahren) einen neuen Personalausweis aus den aktuellen Regelsätzen leisten können – vier Monate, bevor ein neuer Ausweis fällig wird.

Was aber, wenn ein Personalausweis-Antragsteller erst seit kurzer Zeit Hartz IV bezieht? In einem solchen Fall entschied das Gericht, dass er nach § 24 Abs.3, SGB II für Erstausstattungen nicht nur einen Anspruch auf die Regelleistung hat, sondern zusätzlich einen Mehrbedarf geltend machen kann. Dies galt jedoch nur in diesem einen speziellen Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Lage des Klägers…

Wie erhöhen Antragsteller dennoch ihre Chancen auf eine Bewilligung der Kostenübernahme?

Grundsätzlich können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie einen entsprechenden Antrag zur einmaligen Zahlung von Sonderbeihilfen bewilligen wollen oder nicht.

Daher sollte er unbedingt schriftlich und in Kombination mit einer glaubwürdigen, anderweitigen Sparplanung eingereicht werden.

Bildquelle: © CursedSenses – Fotolia.com

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