Ein Insolvenzverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, geregelt mit Ihren Schulden fertig zu werden. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen bestehen müssen, um einen Insolvenzantrag stellen zu können und wie danach der Ablauf sein wird.

Überblick

  • Vor dem Insolvenzverfahren: Die Überschuldung
  • Insolvenzverfahren, Zinsen und andere wichtige Begriffe
  • Insolvenzverfahren für Privatleute
  • Insolvenzverfahren und Insolvenzverschleppung
  • Ablauf des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzverfahren: Wohlverhaltensphase
  • Insolvenzverfahren und Vollstreckungsschutz
  • Lebensverhältnisse während des Insolvenzverfahrens

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Vor dem Insolvenzverfahren: Die Überschuldung

Insolvenz bedeutet übersetzt: „Nicht mehr flüssig sein“. Wenn Sie also nicht mehr genügend Finanzmittel zur Verfügung haben um Ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, ist eine Voraussetzung für die Insolvenz erfüllt. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie noch über ein beträchtliches Vermögen verfügen, das aber zum Beispiel in Grundstücken und Maschinen investiert ist.

Insolvenz und Überschuldung hängen meist eng zusammen. Es kann also auch sein, dass Sie noch genügend Geld haben, aber gar nicht mehr wissen, wie hoch Ihre Schulden sind. Sobald Sie in absehbarer Zeit nicht mehr aus Ihren Schulden herauskommen werden, spricht man von Überschuldung.

Sie sind wahrscheinlich dann von Überschuldung betroffen, wenn Sie 20 bis 25 Prozent Ihres Bruttoeinkommens allein für die laufenden Zinsen aufbringen müssen.

Insolvenzverfahren, Zinsen und andere wichtige Begriffe

Die Finanzwelt ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Deshalb möchten wir Ihnen einige Begriffe erklären:

  • Gläubiger: Das ist derjenige, der Ihnen Geld geliehen oder eine Leistung erbracht hat, in dem Glauben daran, dass Sie dafür eine Gegenleistung bringen werden.
  • Schuldner: Derjenige, der Schulden hat.
  • Zinsen: Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutete ursprünglich Vermögensschätzung. Inzwischen wird damit ein gewisser Prozentsatz bezeichnet, der einen Geldbetrag über einen bestimmten Zeitraum hinweg vermehrt oder verringert. Das Tückische daran ist, dass sich Zinsen mit der Zeit aufsummieren. 5 Prozent Zinsen klingt nicht nach viel, aber wenn Sie sich 10.000 Euro leihen und darauf fünf Jahre lang 5 Prozent Zinsen zahlen, dann macht das eine Summe von 2.500 Euro aus.
  • Verbindlichkeiten: Als Verbindlichkeiten bezeichnet man die Pflichten, die Sie eingegangen sind. Meist handelt es sich um einen gewissen Geldbetrag, es können aber auch Dienstleistungen oder die Einräumung von Rechten sein.
  • Konkurs: Wie die Begriffe Pleite und Bankrott ist auch Konkurs ein umgangssprachlicher Ausdruck für eine Insolvenz. Im offiziellen Sprachgebrauch findet man Bankrott nur, wenn es sich um eine absichtlich herbeigeführte Insolvenz handelt, die juristisch verfolgt werden kann.
  • Schuldenfalle: Kein Unternehmen hat ein Interesse daran, dass ein Kunde oder Geschäftspartner insolvent wird. Aber einige Unternehmen verführen zum Geldausgeben. Etwa durch einen Zahlungstermin in weiter Zukunft, Ratenzahlung und ähnliches. Andere erheben versteckte Gebühren, die erst nach einiger Zeit auftauchen. In die Schuldenfalle tappt, wer dabei den Überblick verliert und nicht mehr weiß, wie viel Geld er ausgibt.

Insolvenzverfahren für Privatleute

Ein Insolvenzantrag ist das klassische Mittel eines großen Unternehmens wieder in ein ruhiges finanzielles Fahrwasser zu kommen. Das ist aber auch für Privatleute möglich. In diesem Fall spricht man von Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz. Auch dabei werden die finanziellen Verhältnisse neu geregelt und mit den Gläubigern abgesprochen, wie man es dem Schuldner leichter machen kann seine Schulden zu bezahlen.

Insolvenzverfahren und Insolvenzverschleppung

Wenn Sie wissen, dass Sie zahlungsunfähig sind oder eine Überschuldung vorliegt, müssen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Tun Sie das nicht, machen Sie sich der Insolvenzverschleppung (früher auch Konkursverschleppung) schuldig. Das kann vor Gericht mit einem Strafmaß von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Auch wenn Sie Ihre Bilanzen nicht in Ordnung halten und deshalb fahrlässig übersehen, dass Sie insolvent sind, kann das als Insolvenzverschleppung geahndet werden. Bei Krankenkassen gibt es eine eigene Regelung.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Sobald Sie festgestellt haben, dass Sie insolvent sind, passiert erst einmal nichts. Das ist das Tückische daran. Ihre Gläubiger werden Sie daran erinnern, dass Sie noch Schulden haben und schließlich werden sie gerichtlich gegen Sie vorgehen. Das kann so weit gehen, dass eine Pfändung eingeleitet wird.

Als ersten Schritt sollten Sie sich einen Schuldnerberater suchen, der sich um Ihren Fall kümmert. Er stellt die Überschuldung offiziell fest und kümmert sich um den Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht.

Dann setzt er sich mit den einzelnen Gläubigern zusammen und versucht eine Lösung zu finden, bei der diese zumindest einen Teil ihres Geldes bekommen ohne dass Sie jeglichen Handlungsspielraum verlieren. Mit deren Zusagen und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben stellt er einen Insolvenzplan auf.

Insolvenzverfahren: Wohlverhaltensphase

Das deutsche Insolvenzrecht sieht vor, dass Sie nach einer bestimmten Frist von Ihren bis dahin nicht abbezahlten Schulden befreit werden können. Dafür müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen. Üblicherweise sind Sie nach 6 Jahren wieder schuldenfrei.

Wenn der Insolvenzantrag ab dem 01.07.2014 gestellt wurde, kann die Frist um ein Jahr verkürzt werden, wenn Sie die Verfahrenskosten zahlen können. 3 Jahre sind möglich, wenn Sie zusätzlich 35 Prozent der ausstehenden Schulden aufbringen und den Insolvenzverwalter bezahlen können.

In diesem Zeitraum errechnen sich Ihre Tilgungszahlungen nach der Pfändungstabelle, die Ihr Einkommen als Berechnungsgrundlage hat. Egal wie viel Sie schuldig sind: Sie zahlen nur einen bestimmten Bestandteil Ihres Einkommens.

Insolvenzverfahren und Vollstreckungsschutz

Wenn Sie das Insolvenzverfahren durchlaufen, stehen Sie unter einem gewissen Schutz. Die Gläubiger müssen sich an den Insolvenzplan halten und dürfen keine weiteren Forderungen an Sie stellen. Außerdem haben sie nicht mehr die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen anzuwenden.

Lebensverhältnisse während des Insolvenzverfahrens

Die Tilgung Ihrer Schulden steht nach der Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Lebens und Ihrer Arbeitsfähigkeit an erster Stelle. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls in eine kleinere Wohnung umziehen und auf Urlaub in gewohntem Umfang verzichten müssen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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