Deutschland ist ein Sozialstaat, der seinen Bürgern eine Unmenge an Leistungen bietet – Jahr für Jahr zahlt die Bundesrepublik über 800 Millionen Euro an Sozialleistungen aus. Das beginnt schon mit der Geburt eines Kindes, über Unterstützung während des Studiums bis hin zur Grundsicherung im Rentenalter, wenn die Rente zu mager ausfällt.

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Überblick:

  • 1) Elterngeld zur Unterstützung nach der Geburt
  • 2) Kindergeld für jedermann
  • 3) Finanziell gesichert durchs Studium mit BAföG
  • 4) Unterstützung bei Verlust des Arbeitsplatzes
  • 5) Aufstockung für Niedriglöhner
  • 6) Die Grundsicherung im Alter oder bei Behinderungen
  • 7) Die Sparzulage – Belohnung für Anleger
  • 8) Die Riester-Rente – Zulagen für eine gesicherte Rente
  • 9) Bezuschussung und Förderung von umweltschützenden Projekten

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Doch der Staat hilft nicht nur, wenn das eigene Einkommen nicht reicht (oder nicht vorhanden ist), sondern prämiert auch zahlreiche Projekte, wie zum Beispiel Bausparverträge oder die Riester-Rente, die bares Geld in die Kasse spüren. Wir erläutern, für was man Geld vom Staat erhalten kann – ganz legal!

Elterngeld zur Unterstützung nach der Geburt

Elternteile, die aufgrund der Betreuung des Neugeborenen momentan nicht arbeiten gehen können, erhalten einen monatlichen Beitrag, das Elterngeld. Dieses schwankt, je nach Einkommen vor der Geburt, zwischen 300.- und bis zu 1.800,- Euro und wird für 14 Monate ab Zeitpunkt der Geburt des Kindes gezahlt.

Übernehmen die Eltern darüber hinaus die Betreuung des Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ohne eine öffentliche Einrichtung zu nutzen, winken nochmals 150,- Euro im Monat nach Ablauf des Elterngeldes. Mehr erfahren

Kindergeld für jedermann

Jedes Kind hat ein Anspruch auf Kindergeld vom Staat, und das mindestens bis zum 18. Lebensjahr, in zahlreichen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und sollte direkt nach der Geburt beantragt werden. Mehr erfahren

Finanziell gesichert durchs Studium mit BAföG

In Deutschland gilt – leider meist nur auf dem Papier – Gleichheit. Doch nicht jeder kann sich ein Studium leisten, um den gewünschten Beruf zu erlernen. Für solche Fälle gibt es Unterstützung vom Staat in Form von BAföG. Diese beträgt bei kinderlosen Studenten maximal 670,- Euro im Monat (bei Studenten mit Kindern gibt es dafür nochmals besondere Zulagen), allerdings gibt es eine Voraussetzung hierfür: Die eigenen Eltern können die Kosten der Ausbildung nicht übernehmen.

Der über das Studium gezahlte BAföG-Betrag muss zur Hälfte wieder zurückgezahlt werden, allerdings in Form eines zinslosen Darlehens. Besonders gute (und damit schneller fertig werdende) Studenten können nochmals mit einer Reduzierung des rückfälligen Betrags in Anspruch nehmen.

Unterstützung bei Verlust des Arbeitsplatzes

Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Staat. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt allerdings von der Zeit der vorherigen Anstellung, dem generierten Gehalt und dem Alter des Beschäftigten ab. Das Arbeitslosengeld soll eigentlich zur Überbrückung bis zur Wiederaufnahme einer neuen Arbeitsstelle genutzt werden.

Findet man allerdings keine neue Stelle, geht man in den Bezug von Arbeitslosengeld II über, auch besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. Mit diesem soll die finanzielle Sicherheit der gesamten Familie gesichert werden. Mehr erfahren

Aufstockung für Niedriglöhner

Nicht wenige Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten zwar Vollzeit (und teilweise sogar in mehreren Jobs!), können aufgrund der Dumping-Löhne aber ihre täglichen Kosten trotzdem nicht decken. Für solche Fälle kann man eine sogenannte Aufstockung beim Jobcenter beantragen.

Die Voraussetzungen dafür: egal wie viele Jobs man hat, man darf am Ende des Monats nicht mehr als 1.200,- Euro verdient haben. Wenn man sich zusätzlich noch um ein Kind kümmern muss, erhöht sich dieser Betrag auf 1.500,- Euro. Allerdings werden in diese Berechnung nicht nur der Lohn ein, sondern auch Dinge wie Kindergeld oder Unterhaltszahlungen inkludiert.

Die Grundsicherung im Alter oder bei Behinderungen

Wenn die Rente vorne und hinten nicht reicht, um den Lebensabend lebenswert zu gestalten, greift der Staat mit der Grundsicherung unter die Arme. Allerdings dürfen die Familienangehörigen, also die Kinder, im Jahr nicht mehr als 100.000,- Euro verdienen, sonst müssen diese die Grundsicherung bzw. die Versorgung des Elternteiles übernehmen. Mehr erfahren

Die Sparzulage – Belohnung für Anleger

Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhält, kann auf diese zusätzlich noch eine Förderung vom Staat erhalten – die Arbeitnehmersparzulage. Dafür muss man allerdings unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein und darf jährlich höchstens 17.900,- Euro verdienen (für Ehepartner das Doppelte).

Auch Bausparen wird belohnt: Die Wohnungsbauprämie kann jeder in Anspruch nehmen, der 16. Jahre alt und uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist und dessen jährliches Einkommen 25.600,- Euro (bei Ehepartnern 51.200,- Euro) nicht übersteigt. Es muss mindestens eine jährliche Einlage in den Bausparvertrag von 50,- Euro getätigt werden, um Anspruch auf die Prämie zu erhalten.

Die Wohnungsbauprämie wird nur ausgezahlt, wenn das Geld in den Bau oder Kauf einer Wohn-Immobilie gesteckt wird. Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Regel: Wird der Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen, darf der Sparer nach 7 Jahren komplett – also inklusive Prämie – das Geld für etwas anderes ausgeben, z. B. für den Führerschein.

Die Riester-Rente – Zulagen für eine gesicherte Rente

Die gesetzlichen Rentenversicherungen spucken am Ende des Arbeitens immer kleinere Beträge aus und immer mehr Rentner müssen auf Unterstützung durch die Grundsicherung zurückgreifen. Die Riester-Rente bietet zahlreiche Vorteile, um die Rente im Alter aufzubessern – von Berufseinsteiger-Boni bis hin zur Grundlagen-Förderung von 154,- Euro monatlich sowie eine Kinderzulage von 185,- Euro (bzw. 350,- Euro für Kinder, die erst nach 2008 geboren wurden).

2014 wurde die Riester-Rente zahlreichen Veränderungen unterzogen, die sie für Sparer noch einfacher, effizienter und transparenter werden lässt.

Bezuschussung und Förderung von umweltschützenden Projekten

Wer über ein Eigenheim verfügt, kann durch Sanierungsmaßnahmen am Objekt massive Zuschüsse geltend machen. Unter dem Schlagwort „Energieeffizientes Sanieren Zuschuss 430“ gibt es von der staatlichen Förderbank KfW bis zu 18.750,- Euro Zulage für die Erneuerung z. B. von Heizungsanlagen, für die Wärmedämmung oder den Austausch von alten Fenstern und Türen.

Und auch wer sich für den Umstieg auf eine Öko-Heizung entscheidet, kann Förderungen geltend machen. Für den Einbau von Wärmepumpen, Solarkollektoren oder Biomasseanlagen gibt es von 1.300,- Euro bis hoch zu 18.000,- Euro vom Staat dazu.

Bildquelle: © DOC RABE Media – Fotolia.com

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