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Nach dem Bundestag stimmt nun auch der Bundesrat für eine Entlastung der Familien in Deutschland. Künftig sollen Eltern mehr Geld für ihre Kinder erhalten. Auch andere familienpolitische Leistungen sollen erhöht werden. Die Freude über diese Entscheidung ist bei den Familien natürlich enorm – doch leider gibt es auch ein paar kritische Stimmen… In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Fakten rund um die Erhöhungen.

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Übersicht:

  • Mehr Geld für Familien in Deutschland
  • Welche Leistungen werden erhöht?
  • Erhöhung des Grundfreibetrags
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags
  • Erhöhung des Kindergeldes
  • Erhöhung des Kinderzuschlags
  • Viele Vorteile für Familien
  • „Zu wenig“ sagen Kritiker zu den Beschlüssen
  • Weitere kritische Stimmen einer anderen Seite

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Mehr Geld für Familien in Deutschland

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für eine Entlastung der Familien in Deutschland zugestimmt. Die Entlastung soll durch eine Erhöhung des Kindergeldes erfolgen. Das bedeutet im Klartext:

Familien bekommen mehr Geld vom Staat!

Daneben sollen allerdings auch noch weitere familienpolitische Leistungen erhöht werden.

Welche Leistungen werden erhöht?

Hier folgt eine kurze Auflistung der Leistungen, die zuletzt beschlossen wurden:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags
  • Erhöhung des Kindergeldes
  • Erhöhung des Kinderzuschlags

Was die Leistungen genau bedeuten und auf welchen Betrag die Leistungen erhöht werden, dass möchten wir Ihnen einmal im Folgenden etwas näher erläutern:

Erhöhung des Grundfreibetrags

  • Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag bezeichnet eine Jahresverdienstgrenze, bis zu der man jährlich verdienen kann, ohne auf diesen Verdienst Steuern zahlen zu müssen. Das Ziel ist dabei, dass ein für ein Existenzminimum benötigtes Einkommen nicht auch noch versteuert werden muss.

Im Klartext: Wer wenig verdient und gerade so über die Runden kommt, der soll nicht auch noch Steuern zahlen müssen. Erst wenn man über den Grundfreibetrag hinaus verdient, muss man Steuern an den Staat zahlen.

Das Geld, dass man im Rahmen des Grundfreibetrags verdient hat, bleibt aber auch dann unversteuert und kann sozusagen komplett behalten werden.

  • Wer hat Anspruch auf den Grundfreibetrag?

Auf den Grundfreibetrag hat jeder Anspruch, der einkommenssteuerpflichtig ist. Im Prinzip also so gut wie jeder, der arbeiten geht.

  • Auf wie viel wurde der Grundfreibetrag erhöht?

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum ersten Januar 2015 um 118 Euro auf nun 8.472 Euro erhöht. Das bedeutet, dass man pro Jahr 8.472 Euro mit seinen Jobs verdienen kann, ohne davon Steuern zahlen zu müssen.

Somit ergibt sich für die Arbeitenden eine kleine Entlastung.

Übrigens: Im Januar 2016 soll der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro erhöht werden.

Erhöhung des Kinderfreibetrags

  • Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht – ähnlich wie auch der Grundfreibetrag. Er gilt für die Besteuerung von Familien und stellt eine bestimme Verdienstsumme ebenfalls steuerfrei.

  • Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Anspruch haben alle Familien, in deren Haushalt zu berücksichtigende Kinder leben. Jedem Elternteil stehen dabei grundsätzlich ein Kinderfreibetrag sowie ein Betreuungsfreibetrag zur Verfügung.

Sollte ein Elternteil seinen Betreuungspflichten nicht nachkommen, so kann der Kinderfreibetrag unter bestimmten Umständen auch auf den anderen Elternteil übertragen werden.

  • Auf wie viel wurde der Kinderfreibetrag erhöht?

Im Jahr 2015 wurde der Kinderfreibetrag um immerhin 144 Euro erhöht. Im Jahr 2016 soll er sogar nochmals erhöht werden. Diesmal um 96 Euro.

Interessant: Da vom Kinderfreibetrag vor allem Mehrverdiener profitieren, soll auch parallel das Kindergeld steigen. Mehr dazu folgt im nächsten Abschnitt…

Erhöhung des Kindergeldes

  • Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Familien beziehungsweise für die Erziehungsberechtigten eines Kindes. Es handelt sich dabei um einen finanziellen Zuschuss für die Eltern, der pro Kind gezahlt wird.

  • Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Anspruch auf Kindergeld haben Erziehungsberechtigte mit Kindern, die noch kindergeldberechtigt sind. Als Kindergeldberechtigt gilt ein Kind meist bis zum 18. Lebensjahr, oder aber bis 21 wenn es erwerbslos ist.

Auch Eltern von Kindern in einer Ausbildung oder ohne eine Ausbildung haben maximal bis zum 25. Lebensjahr einen Anspruch auf das Kindergeld. Unter bestimmten Umständen kann diese Grenze auch verlängern werden. Zum Beispiel wenn ein Jahr dem Wehrdienst gewidmet wurde oder wenn das Kind behindert ist.

  • Auf wie viel wurde das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld beträgt nun rückwirkend für das Jahr 2015 jeweils 188 Euro monatlich für das erste und zweite Kind einer Familie, für das dritte 194 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind einer Familie 214 Euro monatlich.

Ab dem 1. Januar 2016 soll das Kindergeld nochmals um weitere 2 Euro monatlich erhöht werden. Wirklich signifikant war die Erhöhung damit mit, was vor allem von die Kritikern harsch diskutiert wurde. Mehr zu den kritischen Stimmen gibt es allerdings am Ende des Artikels…

Tipp: Das Kindergeld kann nur bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Erhöhung des Kinderzuschlags

  • Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wurde mit der Hartz IV Reform zum 1. Januar 2005 in Deutschland eingeführt. Dabei handelt es sich um eine gezielte Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern.

Das Ziel des Kinderzuschlags ist, den Kindern in einkommensschwachen Familien die negativen Auswirkungen der finanziellen Situation der Eltern zu ersparen. Gleichzeitig soll der Kinderzuschlag einen Arbeitsanreiz für die Eltern bieten.

  • Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben finanziell schwache Familien dann, wenn das eigene Einkommen dem ALG II-Bedarf entspricht.

  • Auf wie viel wurde der Kinderzuschlag erhöht

Seit dem Jahr 2008 wird der Kinderzuschlag längstens bis zum Ende des 25. Lebensjahres der Kinder gezahlt. Bei Kindern über 18 allerdings nur dann, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht und das Kind im Haushalt der Eltern lebt.

Für das Jahr 2015 wurde der Kinderzuschlag noch nicht erhöht, doch aber Juli 2016 steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro. Derzeit beträgt der Kinderzuschlag noch 140 Euro monatlich.

Viele Vorteile für Familien

Die Erhöhungen und Besserstellungen sollen den Familien in Deutschland künftig ein Stück weit unter die Arme greifen. Die Regierung ist mit den oben genannten Maßnahmen bemüht, eine finanzielle Entlastung vor allem auch für geringverdienende Familien zu schaffen.

Allerdings sind viele der Erhöhungen laut der Kritiker deutlich zu gering. Profitieren würden vor allem Besserverdiener.

„Zu wenig“ sagen Kritiker zu den Beschlüssen

Natürlich hat das Programm auch viele Kritiker, die der Regierung vorwerfen, dass arme Familien nicht wirklich von den Änderungen profitieren würden.

Denn vor der Anhebung des Grundfreibetrages profitieren insbesondere Besserverdiener. Auch die Erhöhung des Kindergeldes falle insgesamt viel zu gering aus. Mit der jährlichen Preissteigerung, die wird erleben, könne die schrittweise Erhöhung um wenige Euro längst nicht mithalten.

Im Steuerpaket sind zudem auch Schritte zum Abbau der kalten Progression enthalten. Hierbei geht es darum, dass Gehaltserhöhungen durch einen progressiven, also ansteigenden Steuertarif und Inflation teilweise komplett aufgezehrt werden.

Weitere kritische Stimmen einer anderen Seite

Schleswig-Holstein und Bremen kritisieren die Regelung ebenfalls, da sie geringere Einnahmen hierdurch befürchten. Sollte der Bund keine finanziellen Zuschüsse leisten, so sehen die Bundesländer eine erhebliche Mehrbelastung durch die Erhöhungen, so sagt die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold.

Bildquelle: © katyspichal – Fotolia.com

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