Am letzten Donnerstag, den 23. Juni 2016, beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition umfangreiche Anpassungen der Hartz-IV-Reformen vorzunehmen. Dabei sind ein verlängerter Bewilligungszeitraum sowie Neuregelungen bei der Einkommensanrechnung und den Leistungsgrundsätzen zu nennen. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrat.

Übersicht

  • Maßnahmenkatalog entstand bereits vor zwei Jahren
  • Gesetzesverschärfungen gegen alleinerziehende und ältere Arbeitslose abgewehrt
  • Bürokratieabbau durch Reformen
  • Einsparungen beim Bund, Mehrausgaben bei der BA
  • Änderungen bedarf Zustimmung des Bundesrats

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Maßnahmenkatalog entstand bereits vor zwei Jahren

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern entwickelte vor zwei Jahren ein Maßnahmenpaket, welches Vorschläge zur Entlastung der Jobcenter beinhaltete. Die Jobcenter sollten entlastet werden und damit mehr Zeit für die Vermittlung von Arbeitslosen haben, so das Ziel der Arbeitsgruppe. Da einige Regelungen seitens des Bundestages jedoch umstritten waren, wurden am ursprünglichen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) umfangreiche Änderungen vorgenommen. Das dauerte seine Zeit.

Gesetzesverschärfungen gegen alleinerziehende und ältere Arbeitslose abgewehrt

Intensiv befasste sich der Bundestag mit der Frage, mit welchen Maßnahmen der Hartz-IV-Dschungel gelichtet und die Jobcenter von überflüssiger Bürokratie entlastet werden können. Entstanden ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket, welches unter anderem vorsieht, dass Hartz-IV-Leistungen in der Regel für zwölf Monate statt nur für sechs Monate bewilligt werden. Einige Gesetzesverschärfungen, die vor allem alleinerziehende und ältere Langzeitarbeitslose getroffen hätten, wurden kurz vor Abschluss gestrichen.

So müssen beispielsweise Eltern, die auf Hartz IV angewiesen sind, auf Nachfrage des Jobcenters nicht angeben, bei welchem Elternteil das Kind tageweise ist, um danach die Leistungen zu berechnen. Ältere Leistungsempfänger drohen auch keine Sanktionen, wenn diese keine Unterlagen für eine Zwangsverrentung vorlegen können. Schätzungen zufolge werden jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger angehalten, bereits mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dann Abzüge in Kauf nehmen müssen.

Bürokratieabbau durch Reformen

Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung plant Hartz-IV-Empfängern künftig eine schnellere und einfachere Übermittlung der Information über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen zu geben. Die Verfahrensvorschriften für die Mitarbeiter in den Jobcentern wurden vereinfacht. Von den Änderungen betroffen sind die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Anspruchsvoraussetzungen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahrensrecht.

Ebenso wurden zukünftige Auszubildenden der Weg in eine Ausbildungsstätte erleichtert, indem die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende entschärft wurde. Flexiblere Möglichkeiten der Ausbildungsförderung seien geplant, hieß es von der Bundesregierung.

Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten darüber hinaus künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit.

Sind Leistungsempfänger über 30 Jahre und befinden sich in einer beruflichen Ausbildung, erhalten diese künftig ausnahmsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Fortsetzung der Ausbildung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist.

Einsparungen beim Bund, Mehrausgaben bei der BA

Der Bund spart durch die neuen Regelungen 87 Millionen Euro pro Jahr, die Bundesagentur für Arbeit muss zusätzliche Kosten von rund 210 Millionen Euro jährlich tragen. Für die Kommunen gebe es durch die Neuregelungen keine zusätzlichen Belastungen, so die Bundesregierung.

Änderungen bedarf Zustimmung des Bundesrats

Für das Inkrafttreten der Reform, muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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