Was sich letztlich so widersprüchlich anhört, ist möglich. Das hat letztendlich ein Gericht entschieden, weil es in diesem Fall zu einem Klageverfahren kam. Doch wie und warum kam es überhaupt zu einer Klage und diesem Urteil?

Übersicht

  • Der Fall
  • Das Problem
  • Die Möglichkeiten
  • Das Urteil
  • Die Bedeutung des Urteils
  • Das Recht

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Der Fall

Eine Frau wurde vom Jobcenter aufgefordert, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Die Frau hingegen wollte sich der Aufforderung nicht fügen und stellte ihrerseits einen Antrag, Harz-IV weiterhin zu bewilligen. Das Jobcenter reagiert mit einem Versagensbescheid.

Die Betroffene reagierte und setzte ihr Recht auf dem Gerichtsweg fort.
Mit einem Widerspruch und einer einstweiligen Anordnung landete der Vorgang vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Das Problem

Das Problem, das die Betroffenen zu bewältigen hatte, haben jährlich zahllose Hartz-IV-Empfänger. Sie müssen sich für ihre Belange grade machen und notfalls einen Anwalt aufsuchen, der sie beraten und vertreten kann.

Viele Hartz-IV-Empfänger trauen sich nicht, den Schritt in das Klageverfahren zu gehen. Sie beugen sich letztlich dem Willen und auch nicht selten der Willkür einer Behörde.

Die Möglichkeiten

Wenn Sie, wie die Betroffene, Ihr Recht durchsetzen müssen, steht Ihnen diese Möglichkeit auch als Hartz-IV-Empfänger frei und zu.

Dass Hartz IV trotz nicht gestelltem Hartz IV-Antrag beim Jobcenter ausgeführt werden musste, war nur das Klageverfahren zu erwirken.

Nehmen Sie die Beratung und die Prozesskostenhilfe in Anspruch, wenn Sie Ihr Recht gebeugt sehen. Sie werden dann anwaltlich beraten und unterstützt.

Das Urteil

Das Urteil, das in dem Fall das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fällte, sprach schlussendlich der Frau ihr Recht zu. Wörtlich lautete die Begründung, die dem Urteil zugrunde lag, folgendermaßen:

„Entscheidend ist nach allem, ob Einkommen in Geld oder Geldeswert im jeweils zu beurteilenden Leistungszeitraum in einer Höhe konkret zur Verfügung steht, das den Gesamtbedarf der Antragstellerin vollständig deckt. Dies ist hier nicht der Fall.“

Da auch keine mangelnde Mitwirkung vorliegt, kann die Frau Hartz IV beziehen, trotz dessen sie keinen Antrag gestellt hat.

Die Bedeutung des Urteils

In dem Beschluss vom 03.11.2016 L 32 AS 16/16 entschied des Landessozialgericht zugunsten der Klägerin.

Das Urteil bedeutet, dass das Jobcenter ihr die Leistung nur verwehren dürfe, wenn sie tatsächlich Altersrente bezöge. Das war aber nicht der Fall.

In dem Paragraphen 5 Absatz 3 SGBII heißt es:

„das Realisieren von Ansprüchen gegen andere Träger und der Nachrang der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchenden sichergestellt werden.“

Zu beachten ist allerdings, dass dieser Nachranggrundsatz keine eigenständige Ausschlussnorm entspricht. Nur in Zusammenhang mit sonstigen konkretisierenden Vorschriften kommt dem Paragraphen die Bedeutung zu.

Das Recht

Der Frau wurde das Recht, Hartz IV zu beziehen, auch ohne gestellten Antrag, zugesprochen, weil sie sich nicht hat abschrecken lassen. Sie
hat sich auf das Klageverfahren eingelassen und ihr Recht erhalten.

Bildquelle: © Wolfilser – Fotolia.com

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