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Als seine Tochter zu Hause weinend in Tränen ausbrach und der Vater den Grund erfuhr, hielt es ihn nicht mehr auf dem Stuhl. Nachdem ein Mann auf dem Rummel dem Vater bestätigte, er habe seine Tochter und deren Freundin angefasst, rutschte ihm die Hand aus. Mehrmals. Der Familienvater Silvio M. stand wegen Körperverletzung an dem Kinderschänder vor Gericht. Lesen Sie jetzt, wie das Urteil ausfiel.

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Wenn Eltern für ihre Kinder alles tun

Wird der eigenen Tochter ein Leid angetan, gibt es für Eltern kein Halten mehr: Vater und Mutter lassen alles stehen und liegen, eilen zur Hilfe und beschützen und schützen es, so gut es geht; wenn es sein muss auch mit dem eigenen Leben.

Die grenzenlose Liebe eines Vaters in Niedersachsen musste ein Mann am eigenen Leib erfahren. Dieser wurde von einem Familienvater mehrmals geschlagen, weil er seine Tochter und deren Freundin berührte.

Schausteller vergeht sich an zwei Mädchen

Vor wenigen Tagen spielte sich nun am Amtsgericht Hannover eine dramatische Geschichte ab. Hier wurde verhandelt, ob der Vater wegen Körperverletzung bestraft werden müsste, weil er seine Tochter gegen einen Kinderschänder verteidigte.

Der Vorfall ereignete sich, wie die „Bild“-Zeitung berichtete, Mitte Mai auf dem Schützenfest in Stöcken in der Nähe von Hannover. Am Kassenhäuschen des Autoscooters machte sich der bereits wegen Kinderporno-Besitzes vorbestrafte Schausteller Frank L. an die Tochter von Silvio M. und deren Freundin (damals neun und zehn Jahre) heran.

Laut Anklage umarmte er beide, nahm sie zwischen seine Beine und streichelte sie schließlich obszön. Die Staatsanwältin: „Er fragte die Kinder, ob es ihnen gefalle.“ Die Mädchen offenbarten weinend zu Hause das schlimme Kirmes-Erlebnis. Daraufhin eilte der Vater zum Ort des Geschehens und verpasste dem Mann eine Tracht Prügel. Nach Angaben der Zeitung sei Silvio M. aufgebracht zum Kassenhäuschen marschiert.

Wörtlich sagte er der „Bild“: „Zuerst wollte ich ihn gar nicht schlagen. Ich fragte, ob er das gemacht habe. Er verneinte. Dann ist mir die Hand ausgerutscht, ich schlug ihm mehrfach auf die Zwölf. Ich hab gesagt, dass ich seine Bude auseinandernehme, wenn er nicht die Wahrheit sagt. Er meinte, es täte ihm leid, er habe die Mädchen nicht absichtlich angefasst.“

Nach unglaubwürdigen Ausreden folgte vor Gericht ein Geständnis

Im Prozess versuchte sich der Schausteller, der ohne Anwalt erschien, herauszureden; sprach von zufälligen Berührungen. „Die standen da am Kassenhäuschen. Irgendwann kam die Frage, wie man heiße.

Dann fragte eine, ob sie ins Mikro sprechen darf. Sie stand dann zwischen meinen Beinen. Kann passiert sein, dass ich sie beim Öffnen der Kassenschublade körperlich berührt habe. Es war ein Versehen“, zitierte ihn die „Bild-Zeitung“. Nachdem er einsah, dass keiner seinen Aussagen Glauben schenkte, feilschte er um die Strafe.

Das Urteil am Ende: Formales Geständnis gegen Mindeststrafe: Sechs Monate Haft, zur Bewährung ausgesetzt. Die Strafe wird erlassen, wenn er drei Jahre nicht auffällig geworden ist. Diese Zeit muss er eine Therapie machen. Die Strafe wird bis dahin also ausgesetzt.

Das Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Vater wurde eingestellt. Silvo M. sieht den Grund darin: „Wegen Geringfügigkeit. Sogar die Polizisten zeigten Verständnis für mich.“

Bildquelle: © Heiko Küverling – Fotolia.com

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