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Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die alle Eltern beantragen können. Sie dauert drei Jahre, kann aber auch so aufgeteilt werden, dass zuerst einmal nur zwei Jahre dieser Zeit beansprucht werden. Was aber, wenn die Elternzeit vorbei ist?

Den Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Wenn Sie Elternzeit beantragt haben, und diese dann abgelaufen ist, führt der Weg Sie zurück in das Berufsleben. Diesen Schritt sollten Sie jedoch gut planen, und von langer Hand vorbereiten, denn damit beginnt nicht nur für Sie, sondern für die ganze Familie eine neue Lebenssituation. Es ist ratsam, dass Sie während der Elternzeit den Kontakt zur Firma halten. Lassen Sie diesen niemals ganz einschlafen, sondern halten Sie sich immer auf dem Laufenden. Das erleichtert Ihnen den Wiedereinstieg nach der Elternzeit, da Sie auch dann mit der aktuellen Situation vertraut sind. Halten Sie sich während der ganzen Elternzeit fern von den Kollegen und dem geschehen in der Firma, dann wird es wesentlich schwerer, wieder Anschluss zu finden, da Sie nicht mehr auf dem Laufenden sind, und über einen langen Zeitraum alles verpasst haben.

Ist Ihre beantragte Elternzeit vorbei, so besteht der einst abgeschlossene Arbeitsvertrag aber immer noch. Sie haben somit das Recht, nach dieser Zeit wieder eine gleichwertige Stelle im Betrieb zu bekommen. Damit Sie diese antreten können, müssen Sie jedoch zuerst dafür Sorge tragen, dass Ihr Kind während der Arbeitszeiten betreut werden kann. In der Regel kann es in diesem Alter schon einen Kindergarten besuchen, sodass Sie zumindest die Vormittage zum Arbeiten nutzen können. Bietet der Kindergarten eine Ganztagsbetreuung an, dann können Sie auch wieder in Vollzeit arbeiten.

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Bereiten Sie alles gut vor

Je mehr Kontakt Sie während der Elternzeit zu den Kollegen und dem Chef haben, desto leichter wird Ihnen der Wiedereinstieg fallen. Um es aber nicht nur sich selbst, sondern auch dem Kind leicht zu machen, gewöhnen Sie es ebenfalls rechtzeitig an die bevorstehende Situation. Bringen Sie das Kind stundenweise in den Kindergarten, und erledigen Sie in dieser Zeit wichtige Dinge für den Neustart. Je öfter sich Ihr Kind ohne Sie in einer fremden Umgebung aufhält, desto besser wird es sich daran gewöhnen, was Ihnen Sorgen und unter Umständen auch ein schlechtes Gewissen erspart.

Reden Sie rechtzeitig mit Ihrem Chef über die bevorstehende Rückkehr. Zeigen Sie sich kooperativ, und verbringen Sie schon vor dem offiziellen Wiedereinstieg ein paar Stunden am Arbeitsplatz. Sie haben zwar keinen Anspruch wieder an der gleichen Stelle im Betrieb zu arbeiten, sondern Anspruch auf einen gleichwertigen Job im Unternehmen, können den Chef aber besser überzeugen, wenn Sie Einsatz und Willen zum Arbeiten zeigen. Bekommen Sie alles schon vor dem offiziellen Ende der Elternzeit gut geregelt, dann steht einem Wiedereinstieg nichts mehr im Weg. Erklären Sie dem Kind, was sich nun in Zukunft ändern wird, und nehmen Sie ihm so eventuell entstehende Ängste.

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