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RECHTLICHES ZUM ONLINE-HANDEL

Rechtliches – was beim Online-Handel beachtet werden muss

Den Keller entrümpeln, das Bücherregal ausmisten oder den Kleiderschrank aufräumen – was früher ein Fall für den Sperrmüll, den Altpapiercontainer oder die Altkleidersammlung war ist heute eine Goldgrube. Über das Internet lässt sich heute alles verkaufen. Wenn Sie dabei auf den Geschmack gekommen sind, spricht auch nichts gegen einen eigenen Onlineshop. Ein solches Geschäft ist sehr schnell eröffnet und hat schon vielen Anfängern zu einem soliden Einkommen verholfen.

 

Kleinanzeige oder professioneller Auftritt?

Wer nur seinen alten Krempel loswerden will, der braucht keinen eigenen Onlineshop. Das Netz bietet einige sehr gut besuchte Seiten für den Handel von Mensch zu Mensch. „Ebay Kleinanzeigen“, das frühere „Kijiji“, ist hierbei die erste Adresse der Wahl. Der Nachteil hierbei ist die nur zeitlich begrenzte Präsentation. Nach ca. 4 Wochen ist Schluss, die Anzeige wird gelöscht, egal ob Sie den Artikel losgeworden sind oder nicht. Wenn Sie aber Gefallen am Online-Handel gefunden haben, lohnt sich ein eigener Shop.

 

Ohne Anmeldung kein Geschäft!

Wie jedes andere Unternehmen auch, muss auch ein Online-Shop zunächst einmal angemeldet werden. Dazu genügt ein einfacher Gang ins nächste Rathaus: Formular ausfüllen, 15 Euro bezahlen-fertig. Wenn Sie sich noch die Optionen offen halten wollen, womit Sie handeln möchten, ist die Angabe „Handel mit Produkten aller Art“ in der Regel durchaus statthaft.

 

Vorsicht Falle: Naming, Texte, Fotos, Logos!

Aber mit einem Online-Shop kann man sich auch gehörig in die Nesseln setzen! Das beginnt schon beim Namen. Sie dürfen als neuer Shop-Betreiber keinesfalls einen Namen wählen, der eine Verwechslungsgefahr mit einem bestehenden und etablierten Shop bergen könnte. Vergessen Sie also einen Buchhandel namens „Ammason“ oder einen Autohandel namens „mobiles“. Damit haben Sie sofort die Anwälte der Konkurrenz am Hals. Gleiches gilt für das Logo: Wenn Sie ein eigenes Logo etablieren möchten, muss es „unique“, also einzigartig sein. Schon geringfügige Ähnlichkeiten können sehr empfindliche Abmahnungen nach sich ziehen. Ebenso die Texte für Produktbeschreibungen: Copy+Paste wird nicht funktionieren. Die Texte der anderen Marktteilnehmer sind in der Regel für teures Geld angefertigt und nach speziellen SEO-Angaben hin gestaltet worden. Wenn Sie sich hier bei anderen bedienen, werden diese mit Recht Ihnen auf die Finger klopfen. Bei Fotografien ist es genau so: Niemals einfach aus dem Netz bedienen! Auch Verfremdungen, Spiegelungen oder Verzerrungen nützen nichts, das Urheberrecht am Originalfoto bleibt bestehen. Rechtliches zum Thema Produktfotos

 

Impressumspflicht, unlautere Werbung, Zugangsbeschränkung

Weitere Fallen lauern bei der Gestaltung des Shops und seiner Inhalte: Zu jedem Shop gehört ein vollständiges Impressum! Darin muss stehen:

 

– Vollständiger Name, Postalische Anschrift und ggf. Vertretungsberechtigte (Anwälte) des Shopbetreibers
– Vollständige Angaben zur Erreichbarkeit: Telefon- und Fax-Nummer, Emailadresse
Registergericht mit Registernummer
– Umsatzsteueridentifikationsnummer
– ggf. Aufsichtsbehörde
– ggf. Berufsverbänden, Kammern und ähnliches.

 

Fehlen diese Angaben, ist Ihr Shop abmahnungsfähig, was sehr teuer werden kann.

Ebenso ist bei der Eigenwerbung Vorsicht geboten. Hier kann im Überschwang des unerfahrenen Betreibers leicht die Grenze zur unlauteren Werbung überschritten werden. Verboten sind:

 

– Irreführende Angaben über Herkunft („Made in Germany“ wenn es in Wirklichkeit aus China kommt), 
– Verwendbarkeit und Beschaffenheit der angebotenen Produkte
– Wertreklame: das ist beispielsweise die Koppelung eines Kaufs an ein Gewinnspiel
– Allein- oder Spitzenstellungsbehauptungen, die schlichtweg unwahr sind
– Ausnutzen geschäftlicher Unerfahrenheit: Das beinhaltet beispielsweise Kreditkäufe an Minderjährige
– Gezielte Behinderung von Mitbewerbern

Schließlich sollten Sie darauf achten, dass Ihr Angebot nur den Zielgruppen zugänglich ist, die zum Kauf berechtigt sind. Möchten Sie alkoholische Getränke oder Erotikprodukte vermarkten, muss das Shopsystem einen Verkauf an Minderjährige ausschließen.

 

Ausweg: Professionelle Beratung und gekaufter Content

Onlineshops sind heute keineswegs mehr die rechtsunsicheren Minenfelder, die sie vor ein paar Jahren noch waren. Mit einer guten Vorbereitung hat man die latente Abmahngefahr heute gut im Griff. Dennoch empfiehlt sich auf jeden Fall eine professionelle Beratung. Gerade im Urheberrecht vermeiden Sie jegliche Nachteile, indem Sie sich am Angebot der Fotobörsen bedienen und eigene Texte in Auftrag geben. Sie werden überrascht sein, wie günstig das ist. Mit echten, eigenen Bildern und Texten steht dem Onlinehandel dann nichts mehr im Wege.

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