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Mehr Kindergeld, Belegvorhaltepflicht bei der Steuererklärung, 10 Jahre steuerfrei Elektroauto fahren: Welche Änderungen zum 01.01.2017 bereits in Kraft getreten sind, können Sie hier nachlesen!

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Flexirente für höheren Zuverdienst

Viele Gesetzesänderungen und neue Regelungen für 2017 wurden bereits im letzten Jahr angekündigt, doch nicht jede ist mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Darunter ist zum Beispiel die Rentenerhöhung, die laut Experten etwa 2 % umfassen und im März diesen Jahres auf den Konten der Rentner eingehen soll.

Bereits ab dem 01.01. konnten sich die Senioren jedoch über die Flexirente freuen, sodass sie nun mehr zur Rente hinzuverdienen und gleichzeitig die Rente aufbessern können. Pro Arbeitsmonat über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus soll der Rentenbetrag um 0,5 % steigen.

Darüber hinaus könnten Rentner bei deutschen Arbeitgebern beliebter werden, denn seit dem Jahreswechsel müssen Betriebe keine Arbeitslosenversicherung für Rentner mehr zahlen. Ab Juli tritt dann auch die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze in Kraft, sodass Rentner künftig bis zu 525 Euro im Monat verdienen können, ohne mit Rentenkürzungen rechnen zu müssen.

Mehr Kindergeld, mehr Kinderzuschlag, mehr Kinderfreibetrag

Familien können sich seit dem 01.01.2017 ebenfalls freuen, denn sie erhalten zwei Euro mehr Kindergeld pro Kind – also 192 Euro für das erste und zweite, 198 Euro für das dritte und 223 Euro für jedes weitere Kind – oder können einen höheren Kinderfreibetrag absetzen.

In 2017 ist er um 108 Euro auf 4.716 Euro gestiegen. Zusätzlich steigt auch der Grundfreibetrag auf 8.820 Euro pro Person. Familien mit geringem Einkommen bekommen einen höheren Kinderzuschlag, nun 170 Euro pro Monat und Kind.

Mindestlohn & Hartz-IV-Sätze sind gestiegen

Zum 01.01.2017 wurde auch der Mindestlohn angehoben, sodass Arbeitnehmer nun 8,84 Euro pro Stunde erhalten. Das sind 34 Cent mehr als im letzten Jahr. Wer Vollzeit arbeiten geht, kann sich also über rund 55 Euro brutto mehr im Monat freuen. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wurde auch der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger angehoben.

Alleinstehende erhalten seit dem 01.01.2017 fünf Euro mehr im Monat, Paare insgesamt acht Euro. Die höchste Anhebung gibt es für Kinder zwischen sechs und 13 Jahre. Für sie bekommt man künftig 291 Euro pro Monat. Das sind 21 Euro mehr als in 2016. Dafür gehen Kinder unter sechs Jahre bei der Erhöhung leer aus. Sie bekommen nach wie vor 237 Euro.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Eine große Veränderung brachte zum 01.01.2017 das Zweite Pflegestärkungsgesetz mit sich, welches nun in Kraft getreten ist und Verbesserungen für Pflegebedürftige schaffen soll. Im Zuge des Gesetzes wurde zunächst der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert, was eine Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade und ein neues Beurteilungsverfahren bedeutet.

Da niemand durch die Umstellung benachteiligt werden soll, wechselt jeder Pflegebedürftige automatisch in den nächst höheren Pflegegrad. Zusätzlich werden die Leistungen der Pflegekasse erhöht.

Für die rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland gibt es theoretisch auch mehr Geld, denn sie dürfen nun bis zu 27.000 Euro ihres Vermögens ansparen, wenn sie auf Assistenz angewiesen sind. Bislang mussten sie einen Großteil ihres Vermögens für derlei Hilfe ausgeben und konnten nur 2.700 Euro ansparen.

Bildquelle: © Olivier Le Moal – Fotolia.com

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