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Meldung: Mit dem kommenden Jahr 2018 werden die Hartz-IV-bezogenen Leistungen um 7 Euro erhöht. Das Bundeskabinett gab den entsprechenden Beschluss kürzlich preis. Dies gilt sowohl für Alleinerziehende der Regelbedarfsstufe 1, als auch für nicht-erwerbsfähige Erwachsene und Behinderte. Auch in den anderen Bereichen der Sozialbezüge werden Erhöhungen vorgenommen. Am geringsten wird diese allerdings für Kinder unter sechs Jahren der Regelbedarfsstufe 6 ausfallen. Diese bekommen einen Zuschuss von drei Euro und erhalten demnach monatlich ab kommendem Jahr nun 240 Euro.

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