Job am

Alkohol am Arbeitsplatz führt auf vielfältige Weise zu Problemen. Deshalb sind die juristischen und vertraglichen Konsequenzen meist genau geregelt und es gibt zahlreiche Kampagnen und Informationsangebote, um gegen Alkoholmissbrauch vorzugehen. Hier bekommen Sie einen schnell verständlichen Einblick in das Thema Alkohol am Arbeitsplatz.

Relevanz

Schätzungen zufolge ist Alkoholkonsum für 5 bis 10 Prozent aller Arbeitnehmer ein Risikofaktor, der die Arbeitsleistung beeinträchtigen und zu Unfällen führen kann. Das Heimtückische am Alkoholmissbrauch ist, dass er sich meist schleichend einstellt und die Grenzen zwischen einem gesunden Genuss und einer Sucht nicht klar auszumachen sind. Selbst wer eng mit einem Mitarbeiter zusammenarbeitet, braucht ein gutes Gespür, um zu erkennen, ob ein Alkoholproblem vorliegt oder nicht.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Verantwortung

Ohne die Mithilfe durch jeden einzelnen Angestellten haben Präventionskampagnen und Hilfsangebote bei Problemen mit Alkohol am Arbeitsplatz keinen Sinn. In der Praxis kommt es aber auf die Vorgesetzten an, die eine Atmosphäre schaffen müssen, in der es möglich ist, offen über das Thema zu reden. Sie müssen mit gutem Beispiel vorangehen und dürfen nicht davor zurückscheuen einen Verdacht auf Alkoholmissbrauch offen auszusprechen.

Folgen von Alkohol am Arbeitsplatz

Schon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut kann man die ersten Auswirkungen nachweisen. Die Aufmerksamkeit verringert sich, die Konzentration nimmt ab und man wird schneller müde. Wer dem Körper nach dem Alkoholkonsum nicht genügend Zeit gibt, um sich zu erholen, riskiert auf Dauer permanente Schädigungen zum Beispiel in der Leber oder im Gehirn.

Sicherheitsvorschriften

Der Träger der Unfallversicherung stellt für die einzelnen Branchen eigene Vorschriften und Hinweise zur Prävention zur Verfügung. Diese Informationen sollten nicht nur bei den Arbeitgebern ankommen, sondern auch an die Arbeitnehmer weitergereicht werden. Auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet sind, sich selbst über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren, ist es in der Praxis meist zielführender, wenn sich die Arbeitgeber darum kümmern, welche Vorschriften konkret beachtet werden müssen.

Pflichten der Beschäftigten

In den Absätzen 1 und 16 des Paragraph 15 im Arbeitsschutzgesetz wird festgelegt, dass die Beschäftigen dazu verpflichtet sind:

  • für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen
  • andere Personen nicht zu gefährden
  • Gefahren unverzüglich zu melden
  • den Arbeitgeber in Sachen Sicherheit zu unterstützen

Je nach Betriebsgröße stehen ihm dafür verschiedene Mittel zur Verfügung. Auf der ersten Ebene kann er sich selbst darum kümmern, bei komplizierteren Fragen kann er sich aber auch an den Arbeitsschutzausschuss und den Betriebsrat wenden.

Pflichten der Unternehmer

Das Thema Alkohol in der Arbeit spielt indirekt im Paragraph 7 eine Rolle, in dem festgelegt wird, dass eine Führungskraft Mitarbeiter auswählen muss, die dazu fähig ist, ihnen gestellten Aufgaben sicher auszuführen. Sobald eine Führungskraft zu irgendeinem Zeitpunkt feststellt, dass ein Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist eine Arbeit auszuführen, ohne dass eine Gefahr für sich selbst oder für andere dabei entsteht, darf er diesen nicht weiter beschäftigen.

Sensibilisierung

Niemand kann von Ihnen erwarten, dass Sie Ihre Arbeitnehmer lückenlos überwachen oder aus kleinen Hinweisen die richtigen Schlüsse ziehen. Sie sollten sich aber so weit sensibilisieren, dass Sie das Problem Alkoholkonsum in der Arbeit nicht kleinreden oder völlig ausblenden. Selbst wenn in Ihrem Unternehmen alles in Ordnung zu sein scheint, sollten Sie das Thema ansprechen.

Was tun bei einem betrunkenen Mitarbeiter?

Egal ob jemand tatsächlich Alkohol konsumiert hat oder aus anderen Gründen nicht seine gewohnte Leistung bringen kann: Sobald ein Vorgesetzter merkt, dass ein Mitarbeiter unsicher arbeitet, muss er ihn vom Arbeitsplatz entfernen. Dabei ist es zum Teil Abwägung, wann ein Arbeitnehmer einschreiten muss. Wenn Alkohol im Spiel ist, dann ist die Grenze aber erreicht. Bei einem Bürojob scheint das vielleicht nicht so wichtig zu sein wie auf dem Bau. Aber um weitere Konsequenzen zu verhindern, sollte die Situation auf jeden Fall dafür genutzt werden, um den Mitarbeiter für ein Gespräch bei Seite zu nehmen.

Bei einem akuten Rausch muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Mitarbeiter sich im Unternehmen ausnüchtern kann oder sicher nach Hause gebracht wird.

Risikofaktoren

Arbeitnehmer werden nicht ohne Grund alkoholabhängig. Die Situation am Arbeitsplatz kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Stellvertretend wollen wir hier nur folgende Gründe nennen:

  • Einfache Möglichkeit am Arbeitsplatz Alkohol zu konsumieren (zum Beispiel in der Gastronomie)
  • Ständige Über- oder Unterforderung der Arbeitskräfte
  • Soziale Spannungen in der Belegschaft

Wer gegen diese Risikofaktoren vorgeht, der bekämpft damit gleichzeitig eine ganze Reihe weiterer Probleme neben dem Thema Alkohol am Arbeitsplatz.

Klare Grenzen setzen

Egal ob als Betroffener oder als Vorgesetzter: Klare Grenzen sind wichtig, um wirkungsvolle Hilfe zu ermöglichen. Sobald Sie das Problem Alkohol am Arbeitsplatz erkannt haben, müssen Sie klar sagen, welche Konsequenzen bei einer erneuten Übertretung drohen. Hier hilft nur entschlossenes Handeln und wenn nötig Hilfe durch einen Fachmann.

Kündigung bei Alkohol am Arbeitsplatz

Die Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten auf Grund von Alkoholkonsum sollte nur die letzte Möglichkeit sein, ist aber manchmal nicht zu vermeiden. Vor der Kündigung muss auf jeden Fall eine Abmahnung erfolgen, in der auf das Alkoholverbot am Arbeitsplatz hingewiesen wird.

Alternativ kann eine Kündigung auch dann notwendig werden, wenn es durch den Alkohol zu einer Erkrankung gekommen ist, die die Arbeit negativ beeinflusst.

Eine fristlose Kündigung ist nur dann juristisch zulässig, wenn es zu einem erheblichen Schaden durch den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz gekommen ist.

Bildquelle: © vasakna – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2