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Auch wenn Sie sich um ein Pflegekind kümmern, haben Sie Anrecht auf einen Zuschlag, wenn Sie Harz IV bekommen und alleinerziehend sind. Wir fassen für Sie das Wichtigste zusammen, was es zu diesem Thema zu sagen gibt.

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Alleinerziehend mit Hartz IV

Eine der Bevölkerungsgruppen in Deutschland, die besonders durch Armut gefährdet sind, sind die Alleinerziehenden. Armut bedeutet in der Regel Hartz IV. Um die Entwicklung des Kindes nicht zu gefährden, gewährt der Staat Alleinerziehenden zusätzliches Geld, mit dem sie ihren Mehrbedarf abdecken können.

Trotzdem sollten Sie sich als Alleinerziehende darauf einstellen, dass Sie zusätzliche Belastungen tragen müssen. Denn neben der finanziellen Seite müssen Sie sich auch ganz anders um die Organisation ihres Lebens kümmern als Paare, die gemeinsam ein Kind erziehen. Wenn es sich bei dem Kind um ein Pflegekind handelt, kann das zum Beispiel zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Die Situation von Alleinerziehenden in Deutschland

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat ermittelt, dass über 40 Prozent der Alleinerziehenden auf Hartz IV angewiesen sind. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem Regelbedarf, der Ihnen gesetzlich zusteht 12 bis 60 Prozent mehr. Wie hoch der Betrag ist, hängt unter anderem vom Alter des Kindes ab.

Aktuell bekommen Eltern, die ihr Kind allein erziehen, etwa zwischen 46 und 140 Euro. Eine der Altersgrenzen liegt bei sieben Jahren. Ist Ihr Kind älter als sieben, bekommen Sie nur noch einen Bruchteil des vorherigen Betrags. Daran sollten Sie denken, wenn Sie die Ausgaben für das Kind planen.

Voraussetzungen für Alleinerziehende mit Pflegekindern

Wenn Sie ein Pflegekind erziehen, gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für Alleinerziehende mit leiblichen Kindern:

  • räumlich: Sie müssen mit dem Kind zusammen leben
  • materiell: Sie müssen das Kind allein versorgen
  • immateriell: Sie müssen sich allein um die Pflege des Kindes kümmern

Dabei gibt es jeweils einen gewissen Spielraum. Wenn sich zum Beispiel Ihre Eltern von Zeit zu Zeit um das Kind kümmern oder Sie Kleidung dafür geschenkt bekommen, dann steht Ihnen der Mehrbedarf trotzdem zu.

Pflegekinder und die Bedarfsgemeinschaft

Wenn Sie Hartz IV bekommen, kommt es darauf an, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Anders ausgedrückt fragte der Staat danach, ob er wirklich für Sie aufkommen muss, oder ob das nicht jemand anderes tun kann.

Wenn es um Pflegekinder geht, kann es zu Verwirrungen kommen, weil Pflegekinder nicht zu den Personen in einer Bedarfsgemeinschaft gezählt werden. Dennoch bekommen Sie das Geld, das Ihnen für den Mehrbedarf zusteht.

Mehrere Mehrbedarfe

Der Mehrbedarf gilt für die verschiedensten Situationen. Zum Beispiel auch für Krankheiten, die eine besondere Diät nach sich ziehen. Wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie den Mehrbedarf zusätzlich zu dem, der Ihnen für die Erziehung eines Pflegekindes zusteht. Aber insgesamt nicht mehr als den Regelbedarf.

Bildquelle: © Africa Studio – Fotolia.com

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