Alleinerziehende werden deutlich zu wenig gefördert. Auch wenn Bund und Länder helfen wollen, so recht es oftmals nicht schnell genug zu einer Einigung. Und dennoch: Viele Familien setzen die Kommunen unter Druck – und das mit Erfolg…

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Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter drängt auf eine schnelle Einführung eines erweiterten Unterhaltsvorschusses. Die Pläne der Familienministerin Schwesig (SPD) waren etwas ins Stocken geraten. Und das, obwohl sich die Länder sowie der Bund bereits auf die wesentlichen Grundbeschaffenheiten geeinigt hatten. Die Vorsitzende des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter, Solveig Schuster, sagte dazu, dass ein frühzeitiger Start wichtig sei. Eine Reform müsse so schnell wie möglich kommen.

Probleme sahen allerdings die Kommunen. Sie befürchteten ein Chaos der Bürokratie sowie extrem hohe Kosten, die kaum bewältigt werden können.

Unterhaltsvorschuss erklärt

Grundsätzlich steht den alleinerziehenden Eltern vom anderen Elternteil ein Unterhaltsvorschuss zu. Leider zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil in den meisten Fällen allerdings nur unzureichend, unregelmäßig oder teilweise sogar gar nicht. Viele Alleinerziehende – größtenteils Mütter – gehen dann leer aus.

Allerdings steht den Alleinerziehenden ein staatlicher Unterhaltsvorschuss zu. Dieser wird genau dann geleistet, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur unregelmäßig, unzureichend oder gar keinen Unterhalt zahlt. Unabhängig davon, ob es ihm eigentlich möglich wäre oder nicht.

Bislang stand der Unterhaltszuschuss allerdings nur für eine begrenzte Anzahl an Jahren sowie zu einem begrenzten Alter zur Verfügung. Bis einschließlich im Jahr 2016 wurden die Unterhaltsvorschüsse maximal für sechs Jahre gezahlt und auch nur bis zum zwölften Lebensjahr eines Kindes. Ab dann blieb der Vorschuss auf Unterhalt aus.

Nun war für das Jahr 2017 vorgesehen, dass die Bezugsdauer sowie die Bezugsgrenze erweitert werden. Die Altersgrenze sollte auf 18 Jahre angehoben und eine maximale Bezugsdauer von 6 Jahren komplett aufgehoben werden.

Eine solche Änderung soll deutschlandweit rund 260.000 Kindern zugute kommen. So schätze das Ministerium. Der Bund und die Länder konnten sich lange Zeit nicht auf ein Modell der Finanzierung einigen, auch wenn die Grundzüge längst beschossen waren.

Glücklicherweise konnte letztendlich allerdings doch ein Kompromiss zur Finanzierung getroffen werden. Seit dem Jahr 2017 gilt nun wie angekündigt und von vielen Eltern erhofft die entsprechende Änderung des Unterhaltsvorschusses.

Entlastung für viele Eltern

Der Verband der Alleinerziehenden sieht den Entwurf sowie letztendlich auch den Beschluss als eine deutliche Entlastung für viele Eltern an. Die Anzahl der alleinerziehenden Elternteile, die nur unregelmäßig oder sogar gar keinen Unterhalt erhalten, kann die finanzielle Stütze vom Staat gut gebrauchen.

Zudem kritisierte der Verband schon länger, dass die bisherigen Grenzen willkürlich eingeführt worden seien. Eine Unterhaltspflicht würde schließlich nicht einfach mit dem 12. Lebensjahr enden. Eine Grenze des Unterhaltsvorschusses bis zum 12. Lebensjahr sei damit nicht wirklich sinnvoll.

Auch Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, hatte sich für eine unbürokratische Lösung ausgesprochen. Die Pläne in ihrer bisherigen Form würden für einen überzogenen Verwaltungsaufwand sorgen. Vielen Alleinerziehenden würde letztendlich kaum ein Nutzen bleiben.

Außerdem kritisierte er, dass die Kommunen nicht pausenlos Personal einstellen, um die Anträge zu bearbeiten – es bestünde somit jede Menge Sparpotenzial. Auch die Betroffenen sollten nicht immer zwischen den unterschiedlichen Behörden pendeln müssen.

Bildquelle: © S.Kobold – Fotolia.com

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