Für alleinerziehende Mütter und Väter gibt es verschiedene Unterstützungsleistungen, die ihnen entsprechend ihrer individueller Lebenssituation helfen sollen. Hier zeigen wir Ihnen, welche Unterstützungsleistungen einer alleinerziehenden Person zur Verfügung stehen…

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Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Eltern werden aus den unterschiedlichsten Gründen alleinerziehend. So kann beispielsweise die Scheidung oder die Trennung der Eltern dazu führen, dass das Kind oder die Kinder nur bei einem Elternteil aufwachsen. Auch der Tod eines Elternteils oder ein anderes tragisches Ereignis kann ausschlaggebend für eine Erziehung durch nur einen Elternteil sein.

Ganz egal, was auch immer die Ursache für die Erziehung ohne einen Partner ist: Ihnen stehen verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die teilweise speziell und ausschließlich für Alleinerziehende konzipiert wurden. Denn klar ist, dass die meisten Alleinerziehenden in Deutschland auf Hilfe angewiesen sind.

Die Doppelbelastung eines Alleinerziehenden

Alleinerziehende müssen sich tagtäglich erneut vielen Herausforderungen stellen. Anders als bei Paaren, müssen Alleinerziehende sämtliche Termine selbst in die Hand nehmen. Sie müssen die Organisation übernehmen, die Kinderbetreuung und die Verantwortung.

Für Alleinerziehende ist es enorm mühsam, dafür zu sorgen, dass das Kind eine umfassende Erziehung genießen kann. Und dennoch schaffen es die Alleinerziehenden in den meisten Fällen auf erstaunliche Weise, Beruf und Kind unter einen Hut zu bringen. Doch das geschieht meist auf Kosten der Gesundheit und der psychischen Verfassung des alleinerziehenden Elternteils.

Problemgebiet Beruf: Eine umfassende Betreuung sicherzustellen erfordert eine ganze Menge Aufopferung. Gerade der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit erweist sich als besonders problematisch. Die Folge ist, dass viele ihrem Beruf nur noch teilweise (reduzierte Arbeitszeit) oder sogar gar nicht mehr nachgehen können.

Staatliche Unterstützung

In Deutschland gibt es etwa 1,6 Millionen Alleinerziehende. Hiervon ist rund die Hälfte auf eine Unterstützung durch den Staat angewiesen. Zwar gilt es in unserer Gesellschaft noch immer als eine Art „Makel“, wenn das Kind ohne Partner aufgezogen wird – Statistiken belegen jedoch, dass die Alleinerziehenden deutlich häufiger von Armut betroffen sind oder kurz vor der Armut stehen.

Kostenfrei: rechtzeitig beraten lassen

Aufgrund ihrer prekären Situation haben alleinerziehende Eltern hierzulande verschiedene Ansprüche auf eine Reihe finanzieller Zuschüsse. Aus diesem Grund sollte man sich rechtzeitig an eine Beratungsstelle wenden, an der man eine ausführliche Aufklärung erhält.

Tipp: Besuchen Sie die Beratungsstelle schon sobald Sie wissen, dass Sie alleinerziehend werden! Das verschafft Ihnen einen wichtigen zeitlichen Vorsprung und außerdem extrem hilfreiches Wissen. Anstatt in Ungewissheit zu verharren, sind Sie über Ihre Situation und die Möglichkeiten bestens aufgeklärt.

Mögliche Leistungen für Alleinerziehende

Als finanzielle Hilfen kommen folgende Leistungen in Betracht…

Kindesunterhalt: Diese Leistung ist eine der wichtigsten Leistungen überhaupt für Alleinerziehende. Alleinerziehenden Müttern und Väter steht nämlich vom jeweils anderen Elternteil ein Unterhalt für das Kind zu. Der Anspruch gilt so lange, bis das Kind entweder volljährig ist oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und nicht verheiratet ist.

Die Mindesthöhe des Unterhalts, die dem Kind zusteht, wird mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Sie wird mit den Jahren immer wieder aktualisiert, sodass sich der Mindestunterhalt passend zu den steigenden Lebenshaltungskosten entwickelt.

In dieser Düsseldorfer Tabelle ist der Mindestunterhalt abhängig von:

  • Alter der Kinder
  • Anzahl der Kinder
  • Verdienst des unterhaltspflichtigen Elternteils

Die Unterhaltszahlungen erhält der Elternteil, der mit den Kindern in einem Haushalt lebt. Zusätzlich zum Mindestunterhalt kann man dann noch in manchen Fällen einen Mehrbedarf geltend machen. Das geht zum Beispiel dann, wenn das Kind eine besondere Betreuung benötigt, eine Therapie oder ähnliches, deren Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Unterhaltsvorschuss: Leider zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt in manchen Fällen nur unregelmäßig oder sogar überhaupt nicht. Für diesen Fall gibt es das Jugendamt. Hier können Sie nämlich im gesetzten Falle den Unterhaltsvorschuss beantragen.

Ein besonders erfreulicher Umstand für viele Alleinerziehenden und ihre Kinder ist, dass die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss zum Jahr 2017 angepasst wurden. So wurde unter anderem die Bezugsdauer von höchstens 6 Jahren auf eine maximale Bezugsdauer bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet.

Betreuungsunterhalt: Sie sind alleinerziehend im Vollzeitjob? Leider ist das nur den wenigsten Alleinerziehenden möglich. Die meisten können einen solchen Spagat aus Job und Erziehung aus zeitlichen Gründen längst nicht in Erwägung ziehen. Doch ohne einen Vollzeitjob kann das Geld knapp werden. Aus diesem Grund gibt es den sogenannten Betreuungsunterhalt.

Wenn Sie ein Kinder unter drei Jahren haben und nicht arbeiten gehen können, da Sie es Zuhause betreuen müssen, können Sie den Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Der Betrag richtet sich hierbei nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Übrigens – es ist unerheblich, ob Sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet waren oder nicht. Auch dann, wenn keine passende Betreuung möglich ist, können alleinerziehende Eltern in Einzelfällen sogar sieben Jahre lang einen Betreuungsunterhalt bekommen.

Kindergeld: Diese Leistung steht nicht nur Alleinerziehenden zu, ist allerdings auch für sie eine wichtige finanzielle Unterstützung. Wenn das Kind nämlich in Ihrem Haushalt lebt, steht Ihnen das monatliche Kindergeld für dieses Kind in voller Höhe zu. Der Gesamtbetrag des Kindergeldes richtet sich danach, wie viele Ihrer Kinder in Ihrem Haushalt leben.

Wichtig – zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil ausreichend viel, so kann er die Hälfte des Kindergeldes von dem von ihm zu zahlenden Unterhalt abziehen.

Elterngeld: Normalerweise erhalten Alleinerziehende das Elterngeld für volle 14 Monate. Sie müssen sich die Zeit also nicht mit dem Vater beziehungsweise mit der Mutter aufteilen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich übrigens nach dem Einkommen des vorherigen Jahres.

Wohngeld: Diese Förderungen eigenen sich besonders dann, wenn Sie als alleinerziehende Person ein sehr geringes Einkommen haben. Unter Umständen können Sie zum Beispiel das Wohngeld beantragen. Es ist ein Zuschuss für Ihre Miete. Ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen können, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Sozialhilfe: Wenn Sie beispielsweise aufgrund der Betreuung Ihrer Kinder nicht arbeiten gehen können oder einen unzureichenden Unterhalt vom anderen Elternteil beziehen, können Sie Sozialhilfe beantragen. Hier muss allerdings stets der Einzelfall betrachtet werden, ob sich auch wirklich an Anspruch auf Sozialhilfe ergibt. Lassen Sie sich in gesetztem Falle unbedingt rechtzeitig beraten!

Zuschuss für Kinderbetreuung: Sollten für die Betreuung Ihrer Kinder Kosten entstehen, können Sie für diese als alleinerziehender Elternteil Zuschüsse erhalten. Eine solche Unterstützung soll alleinerziehenden Eltern die Situation erleichtern, die nicht auf die Unterstützung durch ihren Partner oder durch ihre Familie zählen können.

Sie bekommen die Unterstützung zum Beispiel dann, wenn Sie dringend auf einen Babysitter angewiesen sind. Ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss für Kinderbetreuung erhalten können, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt.

Nutzen Sie Beratungsstellen für Alleinerziehende

Besonders empfehlenswert für Alleinerziehende ist eine umfassende Beratung bei einer Beratungsstelle. Die meisten Mütter und Väter, die plötzlich alleinerziehend werden, haben viele Unsicherheiten und Fragen, die geklärt werden müssen. Sie sollten sich daher an einige der verschiedenen Anlaufstellen und Organisationen wenden, bei denen Sie wichtige Informationen und Hilfen erhalten können.

Eine persönliche Beratung bekommen Sie beispielsweise bei:

  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • Verband berufstätiger Mütter e.V.
  • Deutscher Caritasverband e.V.
  • pro familia
  • regionale Jugendämter

Bildquelle: © biker3 – Fotolia.com

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