Die Bundesregierung plant, das Arbeiten für Rentner lohnender zu gestalten. Für diesen Zweck bereitet sie gesetzliche Änderungen vor, die einen Erwerb von zusätzlichen Rentenansprüchen durch das Arbeiten im Ruhestand vorsieht.

Steigerung der Altersbezüge durch Weiterarbeiten

In diesem Jahr gehen viele Tausend Berufstätige, die 1950 geboren sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Lebensalter von 65 Jahren und vier Monaten in Rente. Der Gesetzgeber möchte nun die Möglichkeit schaffen, dass Rentner regulär ihre Altersbezüge erhalten und zusätzliche Ansprüche auf gesetzliche Rentenleistungen erwerben können, wenn sie weiterarbeiten. Dies wurde Medienvertretern von verschiedenen Teilnehmern der Arbeitsgruppe der großen Koalition mitgeteilt, die mit der Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand beauftragt ist.

Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung sollen demnach für eine Steigerung der Rentenansprüche verwendet werden. Damit kann der Altersarmut gleich auf doppelte Weise vorgebeugt werden, indem der Beschäftigte nicht nur seine Bezüge durch einen Hinzuverdienst aufbessert, sondern auch höhere Rentenansprüche erwirbt.

Uneinigkeit existiert dem Vernehmen nach dagegen hinsichtlich der Frage, ob die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die bislang noch vom Hinzuverdienst von Rentnern erhoben werden, entfallen sollen. Während die Union sich für eine Abschaffung der Arbeitslosenbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark macht, lehnt die SPD dies bislang noch ab.

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Höherer Hinzuverdienst für Teilrentner

Darüber hinaus ist geplant, die strengen Vorschriften für alle Rentner, die ab dem 63. Lebensjahr in Teilrente gehen, zu lockern. Bislang dürfen sie maximal 450 Euro pro Monat hinzuverdienen. Überschreiten sie diese Grenze, kommt es zur Anrechnung der Bezüge auf die Rente und zu Kürzungen derselben in erheblichem Umfang. Wie einige Zeitungen berichten, plant die große Koalition nun, diese Grenze stark anzuheben. Im Gespräch ist ein Betrag von 850 Euro pro Monat, den Teilrentner sich hinzuverdienen dürfen, ohne dass eine Anrechnung auf ihre gesetzlichen Altersbezüge vorgenommen wird.

Die Kombirente kommt

Beide Beschlüsse stehen offensichtlich in Zusammenhang mit dem Ziel, den Übergang von Beschäftigten in den Ruhestand weitgehend zu flexibilisieren. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die damalige Ministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, das Konzept der Kombirente erarbeitet. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in Teilrente zu gehen und somit den Bezug von Altersrente und das Weiterarbeiten mit reduzierter Stundenzahl zu verbinden.

Nachdem eine Arbeitsgruppe schon seit einigen Jahren verschiedene Konzepten für die Kombirente aufgestellt und anschließend wegen koalitionsinternen Streitigkeiten wieder verworfen hat, scheint nun eine Einigung in greifbare Nähe gerückt zu sein. Immerhin etwa 3000 Beschäftigte arbeiten heute schon in Teilrente. Es ist davon auszugehen, dass deren Anzahl nach den gesetzlichen Neuregelungen stark ansteigen wird.

 

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