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Alleinerziehende, die von Arbeitslosengeld II leben, stehen ständig finanziellen Herausforderungen gegenüber. Nicht alle von ihnen wissen, dass sie beim Arbeitslosengeld-II-Bezug spezielle Leistungen für Alleinerziehende in Anspruch nehmen können. Sind Sie selbst betroffen oder jemand aus Ihrem Freundeskreis? Dann lesen Sie am besten gleich weiter für mehr Informationen.

Überblick

  • Arbeitslosengeld II (ALG II) für Alleinerziehende
  • Wie der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende berechnet wird
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: Was ist das genau?
  • Weiterer Mehrbedarf bei Alleinerziehenden mit Arbeitslosengeld-II-Bezug
  • Sonderbedarf bei Alleinerziehenden mit Arbeitslosengeld-II-Bezug
  • Voraussetzungen für den Mehrbedarf von Alleinerziehenden
  • Mehrbedarf von Alleinerziehenden mit weiteren Personen im Haushalt
  • Alleinerziehenden-Mehrbedarf für Pflegekinder
  • Steuererleichterungen für Arbeitslosengeld II beziehende Alleinerziehende
  • Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Steuerlicher Kinderfreibetrag bei Alleinerziehenden
  • Fazit

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Arbeitslosengeld II (ALG II) für Alleinerziehende

Von Arbeitslosengeld II lebende Alleinerziehende und ihre Kinder brauchen sich nicht allein mit der Regelleistung zufrieden zu geben. Ihnen steht ein Mehrbedarfszuschlag zu für den erhöhten finanziellen Aufwand, der sich für Alleinerziehende ergibt.

Wie der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende berechnet wird

Der Zuschlag für Mehrbedarf richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder. Leben beispielsweise im Haushalt des Alleinerziehenden ein Kind von unter 7Jahren oder zwei beziehungsweise drei Kinder unter 16 Jahren, gibt es insgesamt 36 % der Regelsatzleistung hinzu. Als Alternative sind auch pro Kind 12 % der Regelleistung als Zuschlag für Mehrbedarf möglich. Aufsummiert dürfen sich jedoch für den Mehrbedarfszuschlag nicht mehr als 60 % von der Regelleistung ergeben.

Der alleinerziehende Arbeitslosengeld-II-Leistungsbezieher muss also sehen, welche Variante für ihn günstiger ist.

Hilfe dabei bietet diese Liste:

  • ein Kind unter 7 Jahren: 36 %
  • ein Kind ab 7 Jahren: 12 %
  • 2 Kinder unter 16 Jahren: 36 %
  • 2 Kinder ab 16 Jahren: 24 %
  • ein Kind ab 7 Jahren + ein Kind ab 16 Jahren: 24 %
  • 3 Kinder: 36 %
  • 4 Kinder: 48 %

Mehrbedarf für Alleinerziehende: Was ist das genau?

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist gemeinsam mit weiteren Mehrbedarf im § 21 Abs. 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt.
Alleinerziehende haben grundsätzlich einen höheren finanziellen Aufwand für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Sei es, dass aufgrund des Wachstums häufiger Kleidung nachgekauft werden muss, sei es, dass immer wieder Ausgaben für schulische Zwecke anfallen. Der prozentuale pauschale Mehrbedarfszuschlag erleichtert es Alleinerziehenden außerdem, ihr Kind gesund zu ernähren.

Weiterer Mehrbedarf bei Alleinerziehenden mit Arbeitslosengeld-II-Bezug

Abzugrenzen vom pauschalen Mehrbedarfszuschlag sind zusätzliche Mehrbedarfsleistungen des Sozialamtes in Form eines Zuschusses pro speziellem Bedarf.

Gerade im Bereich „Bildung und Teilhabe“ ergibt sich immer wieder weiterer Mehrbedarf bei alleinerziehenden Sozialhilfeempfängern. Damit auch Kinder aus Haushalten mit knappem Budget Schulausflüge und Klassenfahrten mitmachen können sowie in Kita und Schule das Mittagessenangebot nutzen, können ergänzende Zuschüsse beim Sozialamt beantragt werden.

Ebenso gewähren Sozialämter häufig Zuschüsse für den Schulbedarf und die Fahrt zum Besuch weiterführender Schulen bei einem längeren Schulweg. In bestimmten Fällen lohnt sich auch ein Antrag auf weiteren Mehrbedarf für Nachhilfeunterricht und Angebote aus dem Kultur- und Sportbereich.

Sonderbedarf bei Alleinerziehenden mit Arbeitslosengeld-II-Bezug

Von den zwei Varianten des Mehrbedarfes zu unterscheiden ist der Sonderbedarf. Mit Sonderbedarf ist nicht ein einmaliger oder kurzfristiger Bedarf des Leistungsbeziehers gemeint.

Dieser Bedarf kann meistens über eine Sachleistung oder eine als Darlehen gewährte Geldleistung aufgefangen werden. Es handelt sich dabei fast immer um den Verlust oder die Beschädigung einer Sache, die zur Lebensführung des Arbeitslosengeld-II-Beziehers unverzichtbar ist.

Der hier einer möglichen ergänzenden Leistung zugrunde liegende Sonderbedarf setzt wiederum einen laufenden, eben nicht nur einmaligen besonderen Bedarf voraus: zum Beispiel ständig benötigte, nicht verschreibungspflichtige Heil- und Arzneimittel, die die Krankenkassen nicht übernehmen.

Voraussetzungen für den Mehrbedarf von Alleinerziehenden

Alleinerziehende mit Mehrbedarf müssen 3 Tatbestandsmerkmale erfüllen:

  • Räumliche Bedingung: Sie müssen mit ihrem minderjährigen Kind in einer Wohnung leben.
  • Materielle Bedingung: Sie sind der alleinige Versorger ihres minderjährigen Kindes.
  • Immaterielle Bedingung: Sie sind allein für die Pflege und Erziehung ihres minderjährigen Kindes verantwortlich.

Mehrbedarf von Alleinerziehenden mit weiteren Personen im Haushalt

Gelegentlich kommt es vor, dass Alleinerziehende gemeinsam mit ihren eigenen Eltern, Geschwistern oder anderen Verwandten in einer Wohngemeinschaft leben. Theoretisch könnten sich also auch diese Verwandten um die Kinder der Antragsteller kümmern. In seinem Urteil vom 23. August 2012 mit dem Aktenzeichen B 4 AS 167/11 R entschied das Bundessozialgericht jedoch, dass hiervon nicht automatisch auszugehen sei. Alleinerziehende könnten dennoch beantragten Mehrbedarf erhalten. 

Alleinerziehenden-Mehrbedarf für Pflegekinder

Zwar zählen Pflegekinder nicht zur Bedarfsgemeinschaft und erhalten keine Leistungen aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug des Alleinerziehenden. Er kann aber trotzdem für in seinem Haushalt lebende Pflegekinder Mehrbedarf geltend machen, sofern er sie versorgt und erzieht.

Steuererleichterungen für Arbeitslosengeld II beziehende Alleinerziehende

Alleinerziehende mit Arbeitslosengeld II Bezug sind häufig teilzeitbeschäftigt und unterliegen der Steuerpflicht. Sie können also die steuerlichen Freibeträge für Kinder nutzen – vorausgesetzt, bei ihnen liegen die räumlichen, materiellen und immateriellen Bedingungen vor wie beim Mehrbedarf geschildert.

Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wegen ihrer höheren finanziellen Belastungen steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag zu: der Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Er beträgt im Jahr bei einem Kind 1908 Euro und für jedes weitere Kind 240 Euro.

Steuerlicher Kinderfreibetrag bei Alleinerziehenden

Außerdem können Alleinerziehende steuerliche Kinderfreibeträge nutzen. Wichtig zu wissen dabei: Steuerliche Kinderfreibeträge dürfen nicht parallel zum Kindergeldbezug beansprucht werden. In der Einkommensteuerveranlagung klärt das Finanzamt, was im Einzelfall für den Alleinerziehenden günstiger ist.

Fazit

Alleinerziehend zu sein und dabei mit Arbeitslosengeld II auskommen zu müssen ist eine besondere Herausforderung. Umso wichtiger ist es, sich über die Möglichkeiten zu informieren, die Alleinerziehenden über den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz hinaus zustehen. Auch steuerlich sind oft Vergünstigungen drin, denn viele Alleinerziehende mit Arbeitslosengeld-II-Bezug sind zusätzlich berufstätig.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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