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Stieffamilien und Patchwork-Lebensgemeinschaften sind nicht die Norm, werden aber immer verbreiteter. Damit stellt sich auch die Frage, wie die Regelungen bei Hartz IV aussehen, wenn einer oder mehrere der Familienmitglieder staatliche Zuschüsse bekommen. Wir fassen für Sie die aktuellen Vorschriften zusammen.

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Grundlagen für das Arbeitslosengeld II

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende sind im Sozialgesetzbuch II verankert. Darin finden Sie auch klare Definitionen für die Familienverhältnisse.

Sie werde in drei Gruppen zusammengefasst:

  • Die Bedarfsgemeinschaft
  • Die Haushaltsgemeinschaft
  • Die Wohngemeinschaft

Stieffamilie oder Patchworkfamilie?

Als Stieffamilie bezeichnet man Familien, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung mitbringt. Dabei ist es für die Bezeichnung gleichgültig, ob es sich um verheiratete Partner handelt oder nicht. Immer wieder wird auch der Begriff Patchworkfamilie verwendet, der noch umfassender ist.

Er verdeutlicht, dass neben leiblichen Kindern auch Pflegekinder aufgenommen werden können und manchmal auch noch andere Personen im Haushalt leben, die eine familiäre Funktion übernehmen.

In Deutschland sind über 13 Prozent der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren Stieffamilien. Damit folgen sie zahlenmäßig gleich nach der traditionellen Kernfamilie und Alleinerziehenden.

Die Bedarfsgemeinschaft bei ALG II

Für das Sozialgesetz kann auch ein einzelner Mensch schon als Bedarfsgemeinschaft zählen. Sie umfasst alle Personen eines Haushalts, die gemeinsam wirtschaften oder für die gewirtschaftet wird.

Im Einzelnen zählen dazu:

  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes bis 25 Jahre
  • der im Haushalt lebende Partner des Elternteils
  • (Lebens)-partner der hilfebedürftigen Person, wenn diese nicht dauernd getrennt voneinander leben
  • Unverheiratete Kinder von oben genannten Personen unter 25 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können

Unverheiratete Paare, die seit mindestens einem Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, werden vom Jobcenter meist automatisch als Bedarfsgemeinschaft anerkannt. Im Zweifelsfall müssen Sie den Nachweis erbringen, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Die Bedarfsgemeinschaft ersetzt das, was als „eheähnliche Gemeinschaft“ bezeichnet wurde.

Die Haushaltsgemeinschaft bei ALG II

Im Rahmen der Sozialhilfe wird die Haushaltsgemeinschaft als gemeinsames Wirtschaften in einem gemeinsamen Haushalt definiert. Das bedeutet, dass das Einkommen aller Personen, die zusammenleben und zusammen wirtschaften eine Rolle spielt, wenn ein Antrag auf ALG II bearbeitet wird.

Die Personen haben auch die Möglichkeit die Vermutung des gemeinsamen Wirtschaftens zu wiederlegen. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn es sich um ein Wohnverhältnis in Untermiete oder um eine Einliegerwohnung handelt.

Die Wohngemeinschaft bei ALG II

Als Wohngemeinschaften werden Mietverhältnisse bezeichnet, bei denen sich mehrere unabhängige Parteien teilweise den gleichen Wohnraum teilen. Dabei kann es sein, dass die Wohnung an einen Hauptmieter vergeben wird, der sie an mehrere Untermieter weitervergibt.

Die zweite Möglichkeit ist ein Wohnraum mit mehreren Hauptmietern in einem Mietvertrag. In beiden Fällen nutzen die Parteien einen oder mehrere Gemeinschaftsräume wie eine Küche oder einen Waschraum.

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II in Stieffamilien

Seit 2009 gibt es für Stieffamilien einfache und klare gesetzliche Regelungen. Seitdem werden auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Stiefelternteils bei der Leistungsberechnung für das Arbeitslosengeld II für den mit in der Gemeinschaft lebenden leiblichen Elternteil in die Berechnung der Leistungen mit einbezogen.

Dabei kommt es aber darauf an, wie das Zusammenleben konkret aussieht und ob gemeinsam gewirtschaftet wird. Wenn das der Fall ist, gelten die gleichen Maßstäbe für die Berechnung wie bei leiblichen Eltern.

Stieffamilien und Hartz IV: Ausnahmen und Freibeträge

Ein Teil des Vermögens und Einkommens wird bei der Berechnung ausgenommen. Der Wert für Immobilien, die selbst bewohnt werden, bleibt dabei außen vor, wenn der Wohnraum eine angemessene Größe hat. Das gilt auch für Ersparnisse, die für einen Immobilienkauf gedacht sind.

Darüber hinaus gibt es ein paar weitere Freibeträge und Ausnahmen, die im Sozialgesetzbuch geregelt werden. Die Freibeträge bei den Ersparnissen, richten sich nach dem Alter des Antragstellers beziehungsweise seines Partners.

Stieffamilien und Versicherungen

In bestimmten Fällen kann es sein, dass kein Arbeitslosengeld II ausgezahlt wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Bedarfsgemeinschaft besteht, aber weder eine Ehe noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft besteht. In diesem Fall können Sie versuchen die Kostenübernahme für eine Kranken- und Pflegeversicherung durchzusetzen.

Seit 2011 besteht aber keine Rentenversicherungspflicht mehr. Das Arbeitsamt muss Sie darüber informieren, welche Regelungen für Sie gelten.

ALG II – Regelleistungen für Kinder

Wenn Sie als Leistungsberechtigter Kinder haben, dann richten sich die Zahlungen pauschal nach dem Alter der Kinder. Beachten Sie dabei, dass Sie in einer Patchworkfamilie oder als Stiefelternteil nicht den gleichen Anspruch auf Leistungen haben wie Alleinstehende oder Alleinerziehende. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Ihre Belastungen weniger stark sind, da Sie sich von Ihrem Partner oder anderen Personen im Haushalt unterstützen lassen können.

Als Stieffamilie mit Arbeitslosengeld II zusammenleben

Bei allen Maßnahmen versucht der Staat zunächst einmal das Wohl der Kinder zu schützen. Sie sollen durch eine angemessene Ausbildung die Möglichkeit haben ins Berufsleben einzusteigen und für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.

In der Realität gestaltet sich das in einigen Patchworkfamilien mit einem oder beiden arbeitslosen Erwachsenen schwierig. Wenn die Eltern selbst zu sehr damit beschäftigt sind wieder einen Einstieg ins Arbeitsleben zu schaffen oder es schon aufgegeben haben, leidet meist auch die Motivation der Kinder darunter.

Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich Hilfe zu holen, die über die finanziellen Mittel hinausgehen.

Bildquelle: © Harald07 – Fotolia.com

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