KündigungVersicherung am

Kein KFZ-Besitzer in Deutschland ohne KFZ-Haftpflichtversicherung – denn diese ist zwingend vorgeschrieben, damit man in Falle eines Unfalls als Unfallgeschädigter keine bösen finanziellen Überraschungen erlebt.

Ob man weitere Leistungen wie eine Teil- oder Vollkasko-, einen Insassenunfall- oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dazu buchen möchte, ist einem selbst überlassen und optional.

Die AXA KFZ-Versicherung gehört zu den beliebtesten deutschen Angeboten, weil sie sehr unterschiedliche Individuallösungen in ihren Pakete anbietet.

Und wie es sich für eine seriöse KFZ-Versicherung gehört, gibt es verschiedene Kündigungsoptionen, wobei die Kündigungsfristen für alle Bestandteile identisch sind.

Übersicht:

  • Kündigungsfristen
  • Kündigungswege

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Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen für alle Bestandteile der KFZ-Versicherungspakete betragen einen Monat. Wer seinen Vertrag zum neuen Jahr hin abgeschlossen hat, sollte ihn also zum 31.12. hin kündigen.

Berücksichtigt man diesen Zeitraum nicht, verlängert sich jeder Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr – ohne Möglichkeit, ohne Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts davon zurückzutreten.

Apropos Sonderkündigungsrecht: Dieses besteht durchaus und greift dann, wenn entweder

ein Fahrzeugwechsels vorliegt (weil der Vertrag an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist und mit dessen Abmeldung von alleine ausgelaufen ist),
der Versicherungsbeitrag erhöht wurde (in diesem Fall kann man bis zu einen Monat nach seiner Erhöhung problemlos kündigen) oder
ein Unfall mit dem versicherten Fahrzeug geschehen ist (hier greift die gleiche Regel wie bei der Beitragserhöhung).

Damit die Kündigung von der AXA KFZ-Versicherung bearbeitet und akzeptiert wird, sollte man sich unbedingt an die folgenden, regulären Kündigungswege halten.

Kündigungswege

Die AXA akzeptiert ausschließlich schriftliche Kündigungen: Das bedeutet, dass auch die KFZ-Kündigung per Brief oder Fax bei ihr ankommen muss, eine ausschließliche Kündigung per E-Mail oder Anruf ist also nicht möglich.

Was allerdings nicht bedeutet, dass man sich nicht bei einem geprüften Drittanbieter um ein Online-Formular kümmern und dieses für die Kündigung benutzen könnte…

Die Kündigung muss unbedingt:

  • die Betreffzeile „Kündigung der KFZ-Versicherung“,
  • die Nummer des Versicherungsscheins,
  • das amtliche KFZ-Kennzeichen,
  • die Kundendaten des KFZ-Besitzers (Name, Anschrift und Kontaktadresse) sowie
  • den Kündigungsgrund (fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung / Fahrzeugwechsel/ Unfall)

enthalten. Ebenfalls wichtig sind das Datum und die persönliche Unterschrift.

Beim Einschicken der Kündigung gilt es zu berücksichtigen, dass die Kündigung erst beim Eintreffen bei der AXA und nicht schon ab dem Ausstellungsdatum Gültigkeit besitzt.

Spielen Feiertage im Kündigungs- und Zustellungszeitraum eine Rolle, lohnt es sich, die Kündigung bereits einige Tage eher loszuschicken und eine Kündigungsbestätigung anzufordern.

So ist man immer auf der sicheren Seite und muss keine Angst vor einer unfreiwilligen Vertragsverlängerung haben.

Hier alle wichtigen Kontaktdaten der AXA:

AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10–20
51067 Köln
Kundenservice: 0221-14841001
Fax: 022114821599
www.axa.de

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