Kündigung am

Das Beamtenselbsthilfewerk blickt inzwischen auf eine mehr als 60 Jahre alte Tradition zurück und wurde ursprünglich für Beamtenfamilien gegründet, die durch eine Mitgliedschaft Vorteile und Rabatte beim Einkauf im Handel erhielten.
Inzwischen kann aber jeder deutscher Verbraucher dank ihm und der BSW-Card bei knapp 20.000 Handelspartnern und 600 Online-Shops preislich profitieren – was auch mehr als 600.000 Vereinsmitglieder tun.

Übersicht:

  • Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und -bedingungen
  • Kündigungswege

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Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und -bedingungen

Wer sich für eine Mitgliedschaft beim BonusClub des BSW entscheidet, ist sich im besten Falle darüber im Klaren, dass sein Vertrag eine Mindestlaufzeit von mindestens einem Jahr hat und der Jahresbeitrag bei 36,90 € (plus Gebühren für die Ausstellung der Card, die Anmeldung, etc.) liegt.

Die mit Hilfe der BonusClub-Card gesammelten „Spargelder“ können monatlich ab einer Guthaben-Höhe von 12 € vom Kundenbesitzer angefordert werden; der Restbetrag ist dann zum Jahresende hin verfügbar.

Sobald man kein Interesse mehr an einer Mitgliedschaft mehr hat, sollte man diese jedoch bis spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsjahres kündigen, damit sie sich nicht unfreiwillig verlängert.

Da man aber eine Jahresmitgliedschaft abschließt und die Mitgliedschaft und die mit ihr verbundene Nutzungsmöglichkeit der BonusCard mit der Kündigung direkt erlischt, bietet sich die Kündigung zum Vertragsende an.

Sollte es jedoch einen ernstzunehmenden Grund geben, weshalb man die Kündigung möglichst schnell und damit fristlos vornehmen muss, kann man es natürlich mit einem entsprechenden Schreiben versuchen.
Inwieweit die bezahlten Mitgliedsbeiträge erstattet werden, ist aber dann eine Sache für sich.

Anders sieht es aus, wenn man den Vertrag online abgeschlossen hat, weil er dadurch so innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen werden kann – wobei die bis dahin erbrachten Leistungen ebenfalls wieder rückgängig gemacht werden.

Kündigungswege

Damit die Kündigung vom BSW akzeptiert wird, muss sie auf schriftlichem Wege erfolgen.
Daher ist sie nur mit Fax oder Einschreiben, nicht jedoch per E-Mail oder Telefonanruf einreichbar.

Hier alle relevanten Kontaktdaten:

BSW Verbraucher-Service GmbH
Mainstraße 5
95444 Bayreuth
Fax: 0921802300

Grundsätzlich sollte sie neben dem Namen und der Anschrift des Kunden auch seine Kontaktdaten, seine Vertrags- beziehungsweise Kundennummer, das Kündigungsdatum und seine persönliche Unterschrift beinhalten.

Über die Kartenrückgabe informiert der BWS zudem auf seiner eigenen Website; die Nutzungsmöglichkeit erlischt aber – wie bereits im Text beschrieben – mit dem Eingang der Kündigung und nicht erst zum Ende des Vertragsjahres hin.

Last, but not least – und sicherlich interessant:

Obwohl die Kündigung auf dem Schriftweg beim BSW eingehen muss, hat das Unternehmens nichts dagegen einzuwenden, wenn man ein geprüftes Online-Formular eines seriösen Drittanbieters nutzt.

Dadurch spart man sich sogar die Zeit für die individuelle Ausarbeitung – einfach ausdrucken, die notwendigen Felder ausfüllen, unterschreiben, abschicken und fertig!

Bildquelle: © djedzura – Fotolia.com

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