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„Zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ dürfen Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einem beschleunigten Verfahren zukünftig abgeschoben werden! Dies sei mit dem Grundgesetz vereinbar, so der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes am Donnerstag. Die Begrifflichkeit des sogenannten „Gefährders“ sei desweiteren zureichend definiert. Wem ein terroristischer Akt zugetraut wird, der dürfte bei dringendem Verdacht künftig also als „Gefährder“ eingestuft und sein Heimatland abgeschoben werden.

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