Hartz 4 am

Eine Fallmanagerin des Jobcenters in Osterholz-Scharmbeck wehrte sich gegen die menschenfeindlichen Praktiken der Jobcenter. Sie rebellierte und zog vor Gericht. Auch ihre Stelle beim Jobcenter kündigte sie. Eine einfach unglaubliche Geschichte

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Guten Job aus gutem Grund gekündigt

Die besagte Mitarbeiterin des Jobcenters kündigte ihren Job, weil sie nicht mit den Praktiken des Jobcenters einverstanden war. Sie selbst ist nun erwerbslos und muss zudem auch die Gerichtskosten für ihre Klage gegen die Unmenschlichkeit selbst tragen.

Wie die „Frankfurter Rundschau“ am 15. Dezember mitteilte, soll die Frau ihren Arbeitgeber, das Jobcenter, verklagt haben, weil dieses sie dazu gezwungen hatte, Sanktionen gegen die Langzeitarbeitslosen zu verhängen.

Zuvor noch hatte die Behörde Eingliederungsvereinbarungen in Serie an Hartz-IV-Bezieher verschickt – ohne dabei jedoch die einzelnen Fälle zu überprüfen.

Unglaubliche Praktiken der Jobcenter

Die Hartz-IV-Bezieher sollten pauschal mindestens fünf Bewerbungen pro Monat schreiben. Sie sollten ein Praktikum absolvieren und die Kinderbetreuung organisieren. Besonders unverschämt: Es fand keine Einzelprüfung statt – außerdem zählten zu den betroffenen Empfängern auch Kranke und Menschen mit Migrationshintergrund, die die Vereinbarung nicht lesen konnten.

Zudem sollten die Betroffenen eine Lüge unterschreiben: Sie sollten bestätigen, dass vorher ein Beratungsgespräch stattgefunden hätte, was allerdings nicht der Fall war. Wirklich individuelle Vereinbarungen gab es nur, wenn jemand widersprach.

Sanktionen bei Verstoß

Die Klägerin sollte gegen die Hartz-IV-Beziehenden immer wieder Sanktionen verhängen, wenn diese gegen die Auflagen verstoßen hatten. Sie musste ihnen somit kurzerhand das Geld kürzen. Dies hielt sie selbst (so wie viele andere Experten im Übrigen auch) für rechtswidrig. Ihrer Meinung nach würde eine Kürzung des Existenzminimums gegen die Würde des Menschen sprechen – also klagte sie vor dem Arbeitsgericht in Verden.

Das Gericht wies jedoch ihre Klage gleich in erster Instanz ab. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Projekt jetzt beendet sei und sie daher die Sanktionen, um die es in der Klage ging, nicht mehr verhängen müsse.

Die klagende Mitarbeiterin des Jobcenters hielt dieses Urteil jedoch für falsch. Denn wenn den Hartz-IV-Abhängigen während des Projekts Mittel gestrichen worden seien, wären ihnen bei einem weiteren Verstoß noch höhere Kürzungen in Höhe von 60 Prozent angedroht worden. Als Folge hätte sie als Fallmanagerin dann wegen der standardisierten Vereinbarung noch höhere Sanktionen verhängen müssen.

Weitere Klage scheiterte erneut

Gerne wäre die heute arbeitslose Fallmanagerin in Berufung gegangen, um die Praktiken der Jobcenter allgemein als juristisch rechtswidrig anerkennen zu lassen. Doch hierfür fehlt ihr bislang das Geld. Als Verliererin des Verfahrens muss sie nun rund 3.000 Euro bezahlen, was ihr sehr schwer fällt.

Sie kündigte letztendlich, um die menschenunwürdigen Sanktionen nicht umsetzen zu müssen. Zudem soll sie an ihrem Arbeitslatz aufgrund ihrer offenkundigen Meinung zu den Sanktionen und Praktiken der Jobcenter unter verschärfter Überwachung ihrer Vorgesetzten gestanden haben.

Sie selbst sagt dazu: „Kein Geld der Welt und auch kein unbefristeter Vertrag darf es wert sein, seine Moral und seinen Verstand morgens an der Tür abzugeben.“

Die ehemalige Mitarbeiterin der Jobcenters beweist eindrucksvoll, dass es auch unter den Mitarbeitern der Jobcenter einige Personen gibt, die ihr soziales Gewissen gegenüber den Hartz-IV-Beziehenden behalten haben.

Leider zeigt der Fall aber auch, dass das derzeitige System äußerst mächtig ist. Die Fallmanagerin scheiterte leider bei dem Versuch, die Menschenrechte der Hartz-IV-Beziehenden einzufordern und steht nun sogar selbst ohne Job da.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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