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Der Beruf Fachpraktiker für Bürokommunikation ist auf Menschen mit Behinderung zugeschnitten und ist mit dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement verwandt. Alles, was Sie über die Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation sowie das Gehalt und die Zukunftsperspektive wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Übersicht:

  • Das Berufsbild des Fachpraktikers für Bürokommunikation
  • Mögliche Beschäftigungsorte
  • Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation
  • Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Auszubildende werden in folgenden Qualifikationen geschult
  • Ausbildungsdauer und -orte
  • Die Ausbildungsinhalte
  • Gehalt in der Ausbildung und in der späteren Laufbahn
  • Mögliche Weiterbildungen abhängig von der Schulbildung
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Warum es sich für Betriebe lohnt, Menschen mit Behinderungen auszubilden

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Das Berufsbild des Fachpraktikers für Bürokommunikation

Der Beruf des Fachpraktikers für Bürokommunikation ist relativ neu und startete im Januar 2014. Er ersetzt den des Büropraktikers. Menschen mit Behinderung, die Interesse an praktischer Arbeit und Verwaltungstätigkeiten haben, können in der Ausbildung erlernen, einfache administrative Aufgaben im Sekretariat zu erledigen, um die Mitarbeiter zu entlasten.

Fachpraktiker für Bürokommunikation sortieren Dokumente und verwalten die Ablage, frankieren ausgehende Briefe und bringen diese zur Post. Außerdem sind sie im Finanz- und Rechnungswesen tätig, prüfen Buchungen und helfen bei der Buchhaltung und schreiben Rechnungen. Auch die schriftliche Korrespondenz, Telefondienst und das Erstellen von Tabellen und Statistiken am Computer zählt zu ihrem Aufgabengebiet. So sind sie auch in den Abteilungen Versand oder Einkauf eine wichtige Unterstützung.

Mögliche Beschäftigungsorte:

Fachpraktiker für Bürokommunikation finden bei Behörden oder Verbänden Beschäftigung, aber auch in Handels-, Handwerks-, Dienstleistungs- oder Industriebetrieben.

Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation

Voraussetzungen für die Ausbildung

Die Eignung für die Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation stellt die Bundesagentur für Arbeit fest. Ein Schulabschluss ist für diese keine Voraussetzung, zugangsberechtigt sind Abgänger von Förderschulen für Lernbehinderte und anderer Schulformen. Auch fachliche Kenntnisse müssen nicht mitgebracht werden, eine Affinität für die Fächer Deutsch und Mathematik ist jedoch von Vorteil, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können.

Da die Arbeit ausschließlich auf das Büro beschränkt ist, sind die körperlichen Anforderungen gering und für Menschen mit Handicap geeignet, vorzugsweise für Lernbehinderte, aber auch für körperlich oder psychisch beeinträchtigte Menschen. Die Ausbildung ist bundesweit anerkannt.

Auszubildende werden in folgenden Qualifikationen geschult:

  • Sorgfalt und Konzentration
  • Logik und kontextbezogenes Denken
  • Soziale Kompetenz
  • Übernahme von Verantwortung

Ausbildungsdauer und -orte

Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation dauert zwischen zwei und drei Jahren und wird im Ausbildungsbetrieb sowie in der Berufsschule bzw. Einrichtung der beruflichen Rehabilitation. Die Ausbildung erfolgt also wie die Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement im dualen System und wird mit der Abschlussprüfung vor der IHK beendet.

Die Ausbildungsinhalte

Auszubildende zum Fachpraktiker für Bürokommunikation werden im Rahmen ihrer Ausbildung mit sämtlichen Aufgabengebieten im Büro vertraut gemacht. Das Handwerkszeug ist der Umgang mit dem Computer, Programmen, Anwendungen und EDV-Systemen sowie das Bedienen der Frankiermaschine und des Kopierers.

Sie lernen sowohl die Arbeit hinter den Kulissen des Büroalltags kennen, zum Beispiel das Kontrollieren von Lagerbeständen und das Vorbereiten von Meetings als auch den Einsatz an vorderster Front, zum Beispiel am Telefon. Auch kaufmännisches Know-how und buchhalterische Grundlagen werden den Auszubildenden vermittelt. Dazu gehört auch das Wissen rund um Ablage und Verwaltung, das auch in der Personalabteilung zum Einsatz kommt.

Gehalt in der Ausbildung und in der späteren Laufbahn

In der Ausbildung erhalten die Auszubildenden ein erstes Gehalt. Wie auch der spätere Verdienst ist dieses branchen- und betriebsabhängig. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich daher nicht treffen, üblicherweise orientiert sich das Ausbildungsgehalt als Fachpraktiker für Bürokommunikation an den Gehältern der Auszubildenden zum Fachangestellten im Bereich Büromanagement.

Mögliche Weiterbildungen abhängig von der Schulbildung

Auch für Menschen mit Behinderung muss nach der Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation noch lange nicht Schluss sein: Wer Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, also beispielsweise über einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügt, kann zum Beispiel eine Weiterbildung zum Kaufmann/-frau für Büromanagement absolvieren.

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Dieser Beruf ist sehr begehrt und anspruchsvoller als der Fachpraktiker für Bürokommunikation. Statt einfache Aufgaben erwartet die Auszubildenden hier ein komplexes Tätigkeitsfeld.

Voraussetzung für die Ausbildung als Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein mittlerer Schulabschluss. Das Ausbildungsgehalt liegt zwischen 830 und 930 Euro brutto monatlich im ersten Jahr, zwischen 910 und 980 Euro im zweiten und zwischen 970 und 1.060 Euro brutto im dritten Jahr. Das Einstiegsgehalt nach einer absolvierten Ausbildung rangiert zwischen 1.800 bis 2.400 Euro brutto.

Warum es sich für Betriebe lohnt, Menschen mit Behinderungen auszubilden

Viele Auszubildende werden nicht in Betrieben der freien Wirtschaft zu Fachpraktikern für Bürokommunikation ausgebildet, sondern in Behörden und Verbänden. Einer der Gründe: Vorurteile von Arbeitgebern.

Dabei gilt es, Menschen mit Handicap zu fördern und sie als Bereicherung für das Unternehmen wahrzunehmen. Menschen mit Behinderung bringen nicht selten besondere Potenziale mit, über die gesunde Bewerber nicht verfügen, beispielsweise können bestimmte Sinne geschärft sein. Dies kann sich für bestimmte Positionen nicht als Defizit, sondern als gefragte Qualifikation erweisen. Gelebte Inklusion stärkt das Team und das Betriebsklima.

Auch die IHK Koblenz weist im IHK-Journal 2013 darauf hin, dass Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen Arbeitssuchenden ohne Handicap überdurchschnittlich qualifiziert seien, wie eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit beweise, und darüber hinaus oft engagierter und motivierter seien. Weder ein außergewöhnlicher Arbeitsplatz noch Betreuung seien in der Regel notwendig.

Die Betriebe, die Auszubildende mit Behinderung ausbilden, können beispielsweise von Eingliederungszuschüssen, einer Teilvergütung oder -kostenübernahme der Ausbildung profitieren, die die Agentur für Arbeit zahlt. Auch die Angst vor dem besonderen Kündigungsschutz, die Arbeitgeber hegen könnten, sei unbegründet.

Bildquelle: © Jeanette Dietl – Fotolia.com

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