Jede Person hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben, in dem sie oder er sich frei entfalten und ihr oder sein Leben nach Belieben gestalten kann. Doch leider kann nicht jeder Mensch in Deutschland davon Gebrauch machen, einigen Personen wird dieses Leben verwehrt. Lange Zeit war das Thema vollständig tabuisiert: Gewalt gegen Frauen. Frauen fühlen sich gedemütigt und hilflos, aus Angst und Scham vor Gerede oder weiteren Übergriffen trauen sie sich selten, ihre Rechte einzufordern und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele behalten es für sich und sprechen mit niemandem über die erlebte Gewalt.

Übersicht

  • Gewalt in verschiedenen Formen
  • Welche Hilfen gibt es?

    – Kooperations- und Interventionsprojekte
    – Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

    – Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen

    – Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen

    – Vernetzungsstellen

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Empfohlen von Verbraucherschutz.de:

Jetzt kostenfrei anmelden und von Zuhause aus Geld verdienen

Gewalt in verschiedenen Formen

Eine in 2004 veröffentlichte repräsentative Studie zeigte auf, dass etwa jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner geworden ist. Dieses Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ verdeutlicht, dass Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen alltäglich und mitten unter uns stattfindet.

Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen unterschiedlich schwerwiegenden Gewaltformen betroffen. Dies betrifft zum Beispiel Gewalt im häuslichen Bereich, sexuelle Belästigungen, Gewalt in der Prostitution oder in Form von Frauenhandel. Die Übergriffe reichen von wütendem Wegschubsen und Ohrfeigen bis hin zum Schlagen mit Gegenständen, Verprügeln und Gewaltanwendungen mit Waffen. Wie die in 2009 veröffentlichte Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ verdeutlichtete, sind Frauen mehr von häuslicher Gewalt bedroht als durch andere Gewaltdelikte wie Körperverletzung mit Waffen, Wohnungseinbruch oder Raub. Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere oder sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. 
Dabei werden nicht nur Frauen in sozialen Brennpunkten Opfer von Gewalt, die Studie aus 2009 belegt, dass auch viele Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten von ihrem männlichen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt werden.

Auch Kinder leiden, wenn ihre Mütter, Schwester oder andere weibliche Angehörige Gewalt erleiden müssen, denn sie erleiden häufig selbst Gewalt oder werden Zeuge.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet Gewalt gegen Frauen als eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen weltweit.

Bei den körperlichen Übergriffen sind auch ältere Frauen und Frauen mit Behinderung betroffen. Gewalt gegen Frauen hat immer gravierende Folgen für die Gesundheit und die gesundheitliche Versorgung.

Welche Hilfen gibt es?

Frauen, die Gewalt erleiden und Schutz suchen, benötigen unverzügliche, unbürokratische Hilfe sowie qualifizierte Beratung und Unterstützung. 350 Frauenhäuser sowie über 40 Schutz- oder Zufluchtswohnungen mit mehr als 6000 Plätzen stehen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern in Deutschland zur Verfügung. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen.
Frauenberatungsstellen beraten zu allen Formen von Gewalt, Frauennotrufe sind auf sexualisierte Gewalt spezialisiert, Interventionsstellen werden im Kontext von polizeilichem Schutz und dem Gewaltschutzgesetz tätig.
Die Bundesländer sind für den Aufbau und den Erhalt eines möglichst flächendeckenden Netzes an Hilfsangeboten sowie für die Finanzierung der Infrastruktur zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen zuständig.

Kooperations- und Interventionsprojekte

Nach den positiven Erfahrungen der beiden erfolgreich durchgeführten Bundesmodellprojekte „Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt“ (BIG) und „Koordinations- und Interventionskonzept für Schleswig-Holstein“ (KIK Schleswig-Holstein) wurden in vielen Bundesländern Kooperations- und Interventionsprojekte eingerichtet.

Vertreterinnen und Vertreter von staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen, Institutionen, Projekte und Professionen, die gegen häusliche Gewalt arbeiten oder dafür gesellschaftliche Verantwortung tragen, haben es sich zur Aufgabe gemacht, mit wirksamen Maßnahmen häuslicher Gewalt effektiv entgegenzutreten. Innerhalb dieser Projekte wurden zunehmend täterorientierte Interventionsstrategien entwickelt.
Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes 2002 und die schrittweise Erweiterung fast aller Polizeigesetze der Länder um die polizeiliche Befugnis schützen zunehmend das Opfer, in dem der Täter beispielsweise der gemeinsamen Wohnung verwiesen wird. Für Frauen, deren Ehemänner oder Partner/in gewalttätig sind, bedeutet dies dass nicht sie es nicht, das gewohnte Umfeld und die die Wohnung verlassen und sich in Sicherheit bringen müssen, sondern der Täter muss gehen. Polizei und Gerichte können für Schutzmaßnahmen sorgen und aufzeigen, dass Gewalt nicht toleriert, sondern bestraft wird.

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Unter der Telefonnummer 08000 – 116 016 ist ab dem 6. März 2013 das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu erreichen. Unterstützerinnen und Unterstützer aus dem sozialen Nahraum und Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik befasst sind, beraten bundesweit, kostenlos, anonym und rund um die Uhr die betroffenen Frauen. Die Frauen erhalten von qualifizierten Beraterinnen ein Hilfe- und Unterstützungsangebot, geben Informationen und vermitteln bei Bedarf an Anlaufstellen vor Ort.

Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen

Qualifizierte Berater und Beraterinnen unterstützen und begleiten in Fachberatungsstellen Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind.
Darüber hinaus gibt es Fachberatungsstellen für Opfer von Frauenhandel sowie weitere auf spezifische Gewaltformen wie zum Beispiel Zwangsverheiratung oder Stalking spezialisierte Fachberatungs- und Kooperationsstellen.

Internetseite des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) – www.bv-fgg.de/

Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen

Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen bieten Zuflucht für Frauen (und ihre Kinder), die Gewalt in ihrer Beziehung erfahren mussten und sich daraus auf dem schnellsten Wege lösen müssen. Ihnen wird vorübergehend Schutz vor Gewalt geboten. Jährlich finden rund 15.000 bis 17.000 Frauen mit ihren Kindern – das heißt etwa 30.000 bis 34.000 Personen – in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen Schutz und Unterstützung. Zwar haben die Opfer das Recht, ihren gewalttätigen Partner aus der gemeinsamen Wohnung weisen zu lassen, jedoch ist dort meist nicht ausreichend Schutz geboten. Zudem empfinden die Frauen meist in dieser Umgebung eine starke Bedrohung und Angst. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ihnen eine sichere und betreute Unterkunft für sich und ihre Kinder geboten wird.
Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser – www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/
Frauenhauskoordinierung e.V. – Vernetzungsstelle der Frauenhäuser – www.frauenhauskoordinierung.de/

Vernetzungsstellen

Das Bundesfrauenministerium unterstützt bundesweit vernetzte Hilfseinrichtungen der Frauenhäuser (Frauenhauskoordinierung), der Vernetzungsstelle des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sowie die Vernetzungsstelle der Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK). Diese Beratungsstellen fördern den Austausch, die enge Kooperation und die Netzwerkbildung professioneller und qualifizierter Unterstützungs- und Beratungsangebote für gewaltbedrohte und -betroffene Frauen.

Die Vernetzungsstellen sammeln die Belange und Expertise der Einrichtungen zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen in Deutschland und bringen diese auf Bundesebene ein; gleichzeitig unterstützen sie ihre Mitglieder in ihrer fachlichen und gesellschaftlichen Zielsetzung und helfen in rechtlichen Belangen. Die Vernetzungsstellen sorgen zudem zur Schaffung von Strukturen und unterstützen damit ein nachhaltig effizientes und wirtschaftliches Handeln der Unterstützungseinrichtungen vor Ort.
Frauenhauskoordinierung e.V. – Vernetzungsstelle der Frauenhäuser – www.frauenhauskoordinierung.de/

Bildquelle: © ra2 studio – Fotolia.com

3 Bewertungen
5.00 / 55 3