Meldung: Ein Mann aus Offenburg erschlich sich vier Monate lang Hartz-IV-Leistungen und wurde dafür mit einer sechsmonatigen Haftstrafe belegt. Er war – trotz seiner geltend gemachten Ansprüche – einer Tätigkeit nachgegangen und bezog zeitgleich Arbeitslosengeld II in Höhe von insgesamt 2180 Euro. Die Strafe wurde zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Das erschlichene Geld muss er darüber hinaus zurück zahlen.

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