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Wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlen, könnten Sie ab 2017 deutlich früher Post von einer Inkasso-Firma bekommen. Die entsprechenden Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten wurden nun entsprechende geändert. Hierauf wies zuletzt die Verbraucherzentrale NRW hin.

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Mehr Ärger für Nichtzahler von GEZ

Säumige Beitragszahler sollen strenger zur Kasse gebeten werden. Ab 2017 sollen die Personen, die ihre Beträge nicht pünktlich oder gar nicht zahlen, deutlich schneller Post von entsprechenden Inkasso-Firmen bekommen. Der Grund dafür ist, dass die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten geändert wurden.

Bisher war es so, dass vor der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens ein Vollstreckungsgesuch durch die Behörden beschlossen werden musste – also etwa durch einen Gerichtsvollzieher. Durch die Neuerung können die Inkasso-Unternehmen allerdings auch vor dem Gerichtsvollzieher aktiv werden und den Nichtzahler kontaktieren.

Entlastung der Behörden

Durch diesen Schritt sollen die Behörden deutlich entlastet werden. Außerdem erhofft man sich eine schnellere Klärung offener Mahnverfahren, denn der Einsatz von Inkasso-Firmen ist nach wie vor wichtig, damit der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio regelmäßig die Rundfunkgebühren einsammeln kann.

Mehrere Stufen im Mahnverfahren

Das beauftrage Inkasso-Unternehmen soll per Briefkontakt an die verschiedenen säumigen Beitragszahler herantreten. Hausbesuche gibt es allerdings nicht mehr. Zudem soll ein verstärkter, flächendeckender Einsatz der Inkasso-Firmen nicht geplant sein. Das erklärte ein Sprecher des Beitragsservice. Dennoch wollte man sich diesen Weg für die Zukunft noch offenhalten.

Für die ausstehenden Rechnungen möchte der Rundfunkservice auch weiterhin ein mehrstufiges Mahnverfahren anwenden. Dieses besteht aus Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheiden und Mahnschreiben. Erst dann wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Bildquelle: © marcus_hofmann – Fotolia.com

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