Hartz-IV-Bezieher soll 75.000 Euro zurückzahlen
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In diesem Fall schlug das Jobcenter gnadenlos zu: Weil das Eigenheim eines Hartz-IV-Beziehers zu groß war, muss dieser nun eine saftige Nachzahlung in Höhe von 75.000 Euro leisten.

Näheres zum Vorfall

Weil das selbst genutzte Haus eines Hartz-IV-Beziehers zu groß war, muss der Leistungsberechtigte nun Hartz-IV-Leistungen in Höhe von insgesamt 75.000 Euro zurückzahlen. Das Sozialgericht in Koblenz entschied dies in einem abschließenden Urteil.

Die Ursache war, dass der Kläger gegenüber dem Jobcenter falsche Anlagen zur Größe seiner Wohnfläche gemacht hatte. Das Jobcenter hatte daraufhin die bereits ausgezahlten Sozialleistungen zurück gefordert. Der Betroffene wehrte sich gegen diesen Beschluss und zog vor das Sozialgericht.

Dieses gab dem Jobcenter jedoch Recht. Der Mann muss nun 75.000 Euro an die Behörde zurückzahlen. Um die ungeheure Summe stemmen zu können, wird der Betroffene sein Haus wohl verkaufen müssen.

Im Fall der Verhandlung war der Kläger gleichzeitig Nutzer der eigenen Immobilie. Der Leistungsbezieher hatte das Haus zwar selbst bewohnt, zu einem Anteil allerdings auch vermietet. Zusätzlich bezog der Kläger auch das Arbeitslosengeld II. Seine selbst genutzte Wohnimmobile wäre normalerweise zwar geschützt, jedoch nur solange sie angemessen sei.

Aktuell dürfen Alleinerstehende maximal 90 Quadratmeter bewohnen. Gegenüber den Behörden hatte der Kläger erklärt, dass sein Haus über eine Wohnfläche von lediglich 100 Quadratmetern verfügen würde. Tatsächlich betrug die Gesamtfläche allerdings 130 Quadratmeter.

Das Jobcenter verlangte somit die gezahlten Leistungen von 75.000 Euro zurück. Durch falsche Angaben soll der Kläger erst die Sozialleistungen erwirkt haben können, die ihm jedoch tatsächlich nicht mehr zustehen würden.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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