ArbeitslosHartz 4News am

Das Bundessozialgericht hat in einem neuen Urteil festgelegt, dass die Hundehaftpflichtversicherung nicht mehr vom Jobcenter übernommen werden muss. Das kürzt die Rechte von Hartz-IV beziehenden Hundebesitzern ungemein.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Haftpflichtversicherung für Hunde: Keine Kostenübernahme mehr!

In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um einen Hund halten zu dürfen. In diesen Ländern haben die Jobcenter die Kosten für die Versicherung übernommen – bislang.

Jetzt hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Hundehaftpflichtversicherung nicht als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung zu werten ist. Damit müssen die Jobcenter die Kosten nicht mehr übernehmen – und viele Hundebesitzer, die Hartz IV beziehen, stehen vor einem großen Kostenproblem.

Hundehaltung erfüllt nicht den Zweck des Sozialgesetzbuches

Entscheidend ist § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Darin heißt es, dass vom Einkommen Beiträge abzusetzen sind, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zwar ist die Hundehaftpflichtversicherung in vielen Bundesländern vorgeschrieben, das Bundessozialgericht argumentiert jedoch so, dass diese Regelung nur solche Versicherungen umfasst, die Sinn und Zweck des SGB II unterstützen.

Da die Haltung von Hunden also nicht das Ziel verfolgt, dass ein Hartz-IV-Empfänger wieder in Beschäftigung findet, wird die Hundehaftpflichtversicherung künftig nicht mehr vom Hartz-IV-Einkommen abgezogen.

Geldnot in anderen Bereichen wird verschärft

Sicherlich ist schwer zu argumentieren, dass ein Hund die Chance auf eine Beschäftigung für Hartz-IV-Empfänger verbessert und damit das Ziel des Sozialgesetzbuches erfüllt. Viele Hartz-IV-Empfänger werden nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aber nicht die Konsequenz ziehen, ihre Hunde abzugeben, sondern werden an anderen Dingen des täglichen Lebens sparen, um so die Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung decken zu können.

Für viele Hartz-IV-Empfänger ist das aber heute schon kaum möglich. Oftmals wird Tage vor dem Monatsende das Geld sehr knapp, es wird nur noch das Nötigste eingekauft oder man muss sich einige Euro leihen.

Viele Kosten warten auf Hartz-IV-Empfänger

Abgesehen davon, dass der Regelbedarf kaum den realistischen Ausgaben entspricht, sind viele Kostenpunkte gar nicht berücksichtigt und müssen immer wieder von Leistungsempfängern vor Gericht eingeklagt werden – wie etwa die Kostenübernahme eines Laptops für Schüler oder die Reparatur einer Brille.

Erst vor wenigen Tagen entschied das Sozialgericht Berlin, dass die Kosten für die anstehende Umstellung des digitalen Antennenfernsehens nicht vom Jobcenter übernommen werden. Das bedeutet Hartz-IV-Empfänger müssen die Kosten für einen neuen Receiver und die monatlichen Gebühren zum Empfang der privaten TV-Sender selber zahlen. Ein neues Empfangsgerät kostet zwischen 40 und 100 Euro, die privaten Sender schlagen mit 69 Euro pro Jahr zu buche.

Hartz-IV-Haushalte, die über ein digitales Antennensignal Fernsehen schauen und einen oder mehrere Hunde besitzen, sind aktuell doppelt betroffen. Rechnet man mit rund 50 Euro pro Hund und Jahr für die Haftpflichtversicherung, sorgen allein die beiden Urteile für Mehrkosten von 120 Euro pro Jahr – zuzüglich der einmaligen Anschaffungskosten des Receivers.

Damit müsste sich ein Hartz-IV-Haushalt pro Monat etwa 20 Euro absparen. Für viele ist das aber nicht ohne Weiteres möglich.

Bildquelle: © DoraZett – Fotolia.com

3 Bewertungen
5.00 / 55 3