Hartz IV Einmalige Beihilfen für Babyausstattung
Hartz 4News am

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist die Freude groß. Die Eltern richten das Kinderzimmer her, der Kinderwagen wird ausgesucht und die nötigen Anschaffungen im Vorfeld getätigt. Das alles kostet Geld. Notfalls nehmen die künftigen Eltern einen Kredit auf. Doch was können Eltern im Hartz-IV-Bezug unternehmen, um die Babyausstattung zu bezahlen?

Übersicht

  • Hartz IV ist ein Regelsatz
  • Einmalige Beihilfen
  • Was gehört zur Babyausstattung
  • Wenn es sich um das zweite Kind handelt
  • Das Antragsverfahren
  • Die Beihilfe für die Schwangerschaftsbekleidung

Hartz IV ist ein Regelsatz

Die monatlichen Leistungen, die ein Hartz-IV-Empfänger erhält, werden in einem Pauschalbetrag ausgezahlt – dem sogenannten Regelsatz. Dieser ist, je nach Lebenssituation unterschiedlich ausgelegt. Ergänzt wird der Regelsatz durch die Kostenübernahme für angemessenen Wohnraum und die Heizung.

Wenn jetzt im Haushalt eines Hilfebedürftigen Anschaffungen anstehen, muss er diese durch Ansparungen seiner Leistungsbezüge tätigen.

Es gibt aber noch Ausnahmen, in denen einmalige Beihilfen vom Jobcenter gewährt werden. Die Schwangerschafts- und die Babyausstattung gehören dazu.

Einmalige Beihilfen

Einmalige Beihilfen sind dafür gedacht, dass Personen mit geringem Einkommen notwendige Ausgaben deckeln können. Die Betroffenen müssen nicht unbedingt im Bezug von Hartz IV stehen. Sie können auch als Auszubildenden, Studenten, Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener von dieser Unterstützung profitieren.

Zugrunde gelegt wird dann das Einkommen, das innerhalb der letzten sechse Monaten nach Ablauf des Monats erbracht wurde, in dem über die einmalige Beihilfe entschieden wird.

Wenn der Bescheid positiv ausfällt, kann dann die Leistung als Pauschalbetrag erbracht werden.

Was gehört zu der Babyausstattung

Bei der Babyausstattung geht es um eine Erstausstattung bei der einmaligen Beihilfe. Die Sonderleistung zum ALG II gilt also für Einrichtungsgegenstände genauso, wie für den Kleidungsbedarf. Somit können Sie den Wickeltisch, den Kinderwagen, das Kinderbett und mit der Sonderleistung anschaffen.

Genauso gehört die Grundausstattung eines Babys dazu, mit der auch der Kleidungsbedarf gedeckt wird.

Wenn es sich um das zweite Kind handelt

Eine einmalige Beihilfe für die Babyausstattung ist eigentlich für die Erstausstattung. Sie können für das zweite Kind nur einen Antrag stellen, wenn Sie keine Ausstattung vom ersten Kind mehr vorhanden sind.

Das sollten Sie im Antrag unbedingt mit aufführen, damit Sie wertvolle Zeit sparen, um ein Widerspruchsverfahren zu verhindern.

Das Antragsverfahren

Sie müssen die Babyausstattung mit einer einmaligen Beihilfe vor der Geburt beantragt. Sie erhalten dann entweder einen Pauschalbetrag oder das Jobcenter rechnet den Bedarf über die tatsächlich anfallenden Kosten ab. Die Leistung wird zwei bis drei Monate vor dem Geburtstermin gewährt.

Die Behörde geht davon aus, dass Sie gebrauchte Sachen in Kauf nehmen.

Die Beihilfe für die Schwangerschaftsbekleidung

Auch für die Schwangerschaftsbekleidung kann eine einmalige Beihilfe beantragt werden.

Damit ist beispielweise gemeint:

  • Mäntel oder Jacken
  • Schwangerschaftshosen
  • BH und Still-BH
  • Bademantel
  • Nachtwäsche
  • Pullover und T-Shirts

Ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Sie den Schwangerschaftsmehrbedarf. Dabei handelt es sich um 17 Prozent der maßgeblichen Regelleistung.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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