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Als Reifenhändler in Polen Geld verdienen und in Deutschland Hartz IV abkassieren. Nun muss ein Mann aus der Region Waren eine Auflage in Höhe von 1.000 Euro zahlen, damit das Verfahren eingestellt wird. Das gesamte Arbeitslosengeld II muss er zurückzahlen.

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Richter verhängen Geldauflage

Ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in Polen eine neue Existenz aufgebaut, dort nicht nur als Reifenhändler gearbeitet, sondern auch mit seiner polnischen Freundin und dem gemeinsamen Kind eine Wohnung geführt. Dem Jobcenter in Deutschland hat er dies aber nicht mitgeteilt und weiterhin Hartz IV bezogen.

Das Amtsgericht entschied am Donnerstag, dass der Hartz-IV-Betrüger eine Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro zahlen muss, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Zusätzlich muss der geständige Angeklagte das erschlichene Arbeitslosengeld II zurückzahlen. Aufgeflogen ist der Betrüger, weil ein anderer Familienangehöriger für die angegebene Wohnung ebenfalls Hartz IV bezog.

Über 44.000 Euro Rückzahlung?

Seit 2009 bezieht der 39-jährige Mann aus Waren an der Mecklenburgischen Seenplatte Arbeitslosengeld II. Zwischen Februar 2014 und September 2015 hat der Mann insgesamt 17.000 Euro vom Jobcenter erhalten, obwohl er zu dieser Zeit bereits in Polen wohnte und dort als Reifenhändler tätig war. Dieses Geld muss er dem Jobcenter zurückzahlen. 3.700 Euro soll er bereits gezahlt haben. Den Rest wolle er über einen Bankkredit zurückzahlen. Das Verfahren soll diesbezüglich bereits eingestellt worden sein.

Weiterhin wurde aber in der Verhandlung bekannt, dass das Jobcenter auch jene Gelder zurückfordert, die der Mann vor 2014 erhielt – weitere 27.000 Euro. Insgesamt könnte der Angeklagte also rund 44.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen müssen. Zur Rückforderung der 27.000 Euro gibt es noch keine Entscheidung.

Immer wieder Betrugsfälle bei Hartz IV

Ob es einzelne Leistungsempfänger sind oder ganze Personengruppen: Betrugsfälle bei Hartz IV sind keine Seltenheit. Darunter sind einige besonders dreiste Fälle wie der von einem Kölner Flugzeugpiloten. Der Mann hatte angegeben, arbeitslos zu sein und kassierte 720 Euro monatlich vom Jobcenter. Dass er nebenbei einen vierstelligen Betrag verdiente, verschwieg er dem Jobcenter.

Angeblich sei der Kölner umsonst für die Fluglinie geflogen, um seine Lizenz nicht zu verlieren. Nach einer Durchsuchung der Fluglinie und der Durchsicht der Gehaltsabrechnungen fand man jedoch heraus, dass der Pilot teilweise über 5.600 Euro im Monat verdiente. Das Geld floss auf ein ausländisches Konto. Er und seine Frau wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

Sozialbetrug – im rechtlichen Sinne „gewerbsmäßiger Betrug“ – im ganz großen Stil leistete sich der SPD-Abgeordnete Patrick Öztürk aus Bremen, der sich mit Hilfe von Rumänen und Bulgaren über Jahre hinweg Sozialleistungen erschlich. Der Politiker soll Provisionen für die Vermittlung von fingierten Arbeitsverträgen erhalten haben.

Als Aufstocker hätten die Rumänen und Bulgaren sollen dann Hartz-IV-Leistungen erhalten. Einzelne Jobcenter sprachen sogar von Leistungsmissbräuchen, die in den „Bereich der organisierten Kriminalität“ hineinreichen würden. Zum „Glück“ des SPD-Politikers: Seine Summe an dem Millionenschaden, den die Staatsanwaltschaft deklarierte, war nur gering, sodass das Strafmaß relativ gering ausfiel.

Bildquelle: © Yingko – Fotolia.com

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