Hartz-IV-Klagen: Erfolgsquote liegt bei 40 Prozent!
GerichtsurteilGut für DichHartz 4 am

Wenn Hartz-IV-Empfänger vor dem Sozialgericht gegen einen Bescheid vom Jobcenter klagen, haben sie gute Chancen auf ein positives Urteil. Die Erfolgsquote lag im Jahre 2016 bei fast 40 Prozent.

Fast 40 Prozent Erfolg bei Klagen

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf das Bundesarbeitsministerium berichtet, wurden in 2016 über rund 121.000 Klagen in Bezug zur Grundsicherung an Sozialgerichten abschließend entschieden. In 39,9 Prozent entschieden die Gerichte zugunsten der Leistungsempfänger – entweder ganz oder teilweise.

Bei Klagen zu Leistungskürzungen durch Jobcenter hatten Hartz-IV-Empfänger in 38,4 Prozent Erfolg. Ging es um die Kosten für Unterkunft und Heizung lag die Erfolgsquote sogar bei 42,8 Prozent.

„Nur Spitze des Eisbergs“

Für die Linken-Vorsitzende Katja Kipping sind die Zahlen nur „die Spitze des Eisbergs.“ Man könne davon ausgehen, dass es weit mehr Betroffene unter den Leistungsempfängern gebe, die aber aus verschiedenen Gründen nicht klagen würden. Katja Kipping forderte die Zahlen beim Bundesarbeitsministerium an.

Hartz IV: Häufiger Kritikpunkt der Opposition

Das Hartz-IV-System ist gern diskutierter Kritikpunkt der Linken an der Bundesregierung und wenige Monate vor der Bundestagswahl im September ein häufiges Thema. So kritisiert die Linke seit langem die Sanktionen von Hartz-IV-Empfängern und fordert eine Abschaffung der Leistungskürzungen, da sie die Betroffenen noch unter das ohnehin niedrige Existenzminimum drücken.

„Wir reden ja nicht davon, dass die Leute viel Geld haben. Sondern denen wird von dem Nichts, was sie haben, noch was weggenommen“, so die stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende Sabine Zimmermann.

Behördenwillkür in Jobcentern

Besonders kritisch ist die Sanktionspraxis dahingehend zu betrachten, dass sie die Jobcenter nach einer Analyse der Recherchenetzwerke Correctiv und Buzzfeed News sehr unterschiedlich sanktionieren.

Dabei unterscheiden sich die Sanktionen in Häufigkeit und Höhe. Manche Jobcenter würden den Leistungsempfängern demnach mehr Geld streichen als andere. Die meisten Leistungskürzungen erfolgen aufgrund nicht wahrgenommener Einladungen beim Jobcenter oder Jobangebote ohne Begründung ablehnen.

Die Schwankungen in den Sanktionsmöglichkeiten stellt nicht nur für die Linke, sondern auch die Grünen Behördenwillkür dar. „Die Sanktionspraxis, so wie wir sie in Deutschland beobachten, ist teilweise willkürlich und vor allem häufig kontraproduktiv“, so der sozialpolitische Sprecher der Gründen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn laut „Saarbrücker Zeitung“.

Leistungsempfänger, die vor Gericht recht bekommen

In diesem Zusammenhang erscheinen bekannt gewordene Fälle von Leistungsempfängern weniger positiv, die scheinbar ungerechtfertigt sanktioniert wurden. So stricht das Jobcenter einer Tochter das Hartz IV, weil die Mutter zum Kindsvater schwieg. Das Sozialgericht Speyer entschied zugunsten der Leistungsempfängerin.

In einem anderen Fall wurde einem Hartz-IV-Bezieher zunächst die Ortsabwesenheit verweigert und später die Leistungen gekürzt. Die Richter entschieden, dass die Begründung zur Ablehnung der Ortsabwesenheit – der Leistungsempfänger habe sich in der Vergangenheit unkooperativ gezeigt und drohe immer mit Klagen – unzulässig war.

Rechtsanwälte empfehlen immer wieder, Bescheide vom Jobcenter genau zu prüfen und im Zweifelsfall Widerspruch und Klage einzureichen.

Bildquelle: © rcfotostock – Fotolia.com

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