Hartz 4NewsWohnen am

Die Miete wird bei Beziehern von Hartz IV durch das Jobcenter übernommen. Im Jahr 2015 kam es in Berlin zu einer Neuregelung bei der Übernahme von Miet- und Heizkosten. Dabei gibt es für Bewohner von Sozialwohnungen ein Entgegenkommen seitens des Berliner Senats.

Wie es zur Änderung kam

Es war im Sommer letzten Jahres, als die Bundesrichter aktiv wurden. Sie nahmen beim „Einheizen“ den Berliner Sozialsenator Mario Czaja (CDU) ins Visier. Dabei geht es um 300.000Hartz-IV-Haushalte, deren Kosten durch das Jobcenter übernommen werden. Zu dem Zeitpunkt wurde seitens der Bundesrichter hinsichtlich der angemessenen Wohnkosten eine andere Berechnung verlangt.

 

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Der Weg zum Beschluss

Mittlerweile hat der Sozialsenator seit langem die Grundlagen für die Veränderungen ausgearbeitet. Es kam auch schon zur Verabschiedung der neuen Verordnung, die als AV Wohnen bekannt ist, durch den Berliner Senat. Dabei spüren die Bewohner von Sozialwohnungen ein wichtiges Entgegenkommen. Schließlich darf es zum Überschreiten der Richtwerte um bis zu 10 Prozent kommen. Damit können viele Mieter künftig teurer wohnen.

Die bedeutungsvollste Änderung

Seitens der Richter kam es an einer Regelung zu erheblicher Kritik. Bisher kam es zur gemeinsamen Prüfung von Heizkosten und Bruttokaltmieten. Diese Regelung wurde nun gekippt. Jetzt sind diese beiden Posten getrennt zu prüfen.

Das Beispiel: Der Ein-Personen-Haushalt

In diesem Fall beträgt hinsichtlich der Brutto-Kaltmiete der monatliche Richtwert 349,50 Euro. Als Grundlage gilt der Mietspiegel mit einer einfachen Wohnlage. Eine wichtige Rolle spielt die Heizungsart. In Abhängigkeit davon erfolgt die zusätzliche Berechnung von 1,69 bis 1,91 Euro für jeden Quadratmeter. Maximal bedeutet dies für eine angemessene Wohnung einen Betrag von 98 Euro. Maßgebend für die Prüfung der Heizkosten ist der neue bundesweit gültige Heizspiegelaus dem Jahr 2014.

Das Aber bleibt

Es gibt diesen Grenzwert, der mitunter von der Miete unterschritten wird. Gleichzeitig kann der Wert für die Heizung über dem Grenzwert liegen. Auftreten kann diese Situation auch in umgekehrter Kombination. In dem Fall rückt die Gesamtsumme bei den Mitarbeitern vom Jobcenter in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Handelt es sich um eine immer noch angemessene Miete? Liegt diese Voraussetzung vor, kommt es aufgrund von Unwirtschaftlichkeit zu einem Verzicht von einem erzwungen Umzug.

Beruhigende Worte des Senators

Es kommt nicht vor, dass mit dieser Verordnung Menschen schlechter gestellt sind als vorher. Solange wie sich bestimmte Voraussetzungen nicht verändern, besitzen die Mieter einen Bestandsschutz. Genauer bedeutet dies, dass ein Vermieter nicht mehr verlangen darf. Zudem sollte sich die Zahl der Bewohner nicht verändern. Zur Folge haben die Veränderungen, das mancher Mieter sogar mehr erhalten kann. Für den Senat kommt es jährlich zu Mehrkosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

Weitere Informationen

Wer Hartz IV bezieht und in einer der 153.000 Sozialwohnungen lebt, darf jetzt auch teurer wohnen. Die Miete in diesen Wohnungen beträgt pro Quadratmeter 5,74 Euro. Damit sind diese Wohnungen um 20 Cent teurer als die Wohnungen mit freier Finanzierung, für die im Mietspiegel ein Wert von 5,54 Euro notiert wird. In einer Erklärung nahm Senator Czaja zu den Änderungen Stellung. Mit der Verordnung liegt ein wichtiger Beitrag vor, damit es in den Quartieren zu einer besseren Mischung kommt.

Bildquelle: © Brian Jackson – Fotolia.com

3 Bewertungen
5.00 / 55 3