GerichtsurteilHartz 4Meldung am

Meldung: Jüngst urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Hartz-IV-Fall wie folgt: Aus einem entsprechenden Klagefall einer Familie heraus ergab der Urteilsspruch, dass diese zwar zwei günstige, aber nicht ein gemeinsames teures Auto besitzen dürfte. Ein Hartz-IV-Bezieher habe den Anspruch auf den Besitz eines bis zu 7500 Euro teuren KFZs. Somit durften sowohl Mutter, als auch Vater dementsprechend einen Wagen innerhalb dieses Wertrahmens besitzen. Nun wollte das Paar sich statt dieser jedoch einen gemeinsamen im Wert von ca. 11.000 Euro anschaffen, was nicht einmal den berechneten 15.000 zweier erlaubter Wagen entpräche. Doch das Gericht lehnte dies im Rahmen des o.g. Gesetzinhaltes ab. Das Auto befände sich nicht in dem geschützten Finanzlimit…

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