ArbeitslosHartz 4News am

Zweifel und Kritik an Hartz IV werden in Deutschland immer größer. Längst steht der Vorwurf im Raum, dass Hartz IV gegen Menschenrechte verstößt. Aber was ist dran und wer klärt die Frage?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Kritik an Hartz IV wird größer

Der Regelsatz ist zu niedrig, zu realitätsfremd. Leistungsempfänger müssen sich Kostenübernahmen erstreiten. Und die Jobcenter greifen munter in den Fördertopf des Bundes und geben in 2016 mal eben 764 Millionen Euro mehr aus als geplant. Nicht erst seit Martin Schulz‘ Vorhaben, als Bundeskanzler die Agenda 2010 und insbesondere die Hartz-IV-Gesetze zu reformieren, ist die Kritik am System groß. Zu den größten Stimmen in diesem Zusammenhang zählt Die Linke.

Die Partei fordert seit vielen Jahren die Abschaffung der Hartz-IV-Gesetze, insbesondere aber der Sanktionen. Die Leistungskürzungen würden den Betroffenen weiter unter das soziokulturelle Existenzminimum drücken, welches ohnehin zu niedrig ist und längst nicht die realen Kosten des täglichen Lebens deckt. Und genau in diesem Punkt verstoßen die Hartz-IV-Regelungen für viele Kritiker gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz.

Verstoß gegen Menschenwürde und freie Berufswahl?

Zu den Grundrechten eines jeden Deutschen zählt ein menschenwürdiges Leben – inklusive körperlicher Unversehrtheit und freier Berufswahl. Dies sehen viele durch Hartz IV beeinträchtigt. Die Argumentation: Bei Leistungskürzung wäre kein menschenwürdiges Existenzminimum gegeben, weiterhin können sie zur Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit führen, was wiederum die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen würde.

Viele Sanktionen werden ausgesprochen, weil ein Hartz-IV-Empfänger ein Jobangebot ablehnt. Wenn ihm nach dem Grundgesetz aber das Recht auf freie Berufswahl zusteht, wie können dann Sanktionen nicht verfassungswidrig sein?

Bundesverfassungsgericht muss Frage klären

Das Sozialgericht Gotha sah das ähnlich und gab die Frage mit einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht weiter, die nun die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen klären muss. „Die Garantie der Menschenwürde verlangt, das Existenzminimum in jedem Einzelfall sicherzustellen“, so das Sozialgericht.

Ein erster Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha wurde vom Bundesverfassungsgericht aus Formgründen abgelehnt. Das Gericht hatte es versäumt zu klären, ob der Leistungsbezieher über die Folgen der Sanktionen vom Jobcenter aufgeklärt wurde. Nach erneutem Einreichen des Beschlusses muss das Bundesverfassungsgericht nun weiter verfahren. Eine Entscheidung könnte aber Jahre dauern.

Sanktionen verfassungswidrig und willkürlich?

Neben politischen Parteien engagieren sich auch zahlreiche Vereine für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen und setzen sich für die Rechte von Leistungsbeziehern ein, die teilweise willkürlich sanktioniert werden wie der Fall eines Mannes zeigte, der einen Urlaubsantrag stellte.

Er zeigte sich in der Vergangenheit wenig kooperativ und drohte immer wieder das Jobcenter zu verklagen. Den Antrag auf Urlaub hat man aus diesem Grund abgelehnt. Da das aber keinesfalls ein Ablehnungsgrund ist, bekam der Mann selbstverständlich recht dem Gericht.

Ist auch die Berechnung der Regelsätze verfassungswidrig?

Bereits zweimal urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene. In 2010 urteilten die Richter, dass der Gesetzgeber nicht rechtskonform berechnet habe.

Der Bund musste nachbessern und koppelte die Regelsätze an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne. In 2014 folgte erneut ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze mit dem Ergebnis, dass diese gerade noch für ein menschenwürdiges Existenzminimum ausreichen.

Ob das weiterhin Bestand hat, bleibt abzuwarten. Insbesondere in den Bereichen der Stromkosten, die vom Regelbedarf zu decken sind, sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung sind in vielen Fällen nicht realistisch.

Bildquelle: © DDRockstar – Fotolia.com

6 Bewertungen
4.67 / 55 6