Heimarbeit am

Jeder, der möchte und kann, darf in den Niederlanden ab jetzt von Zuhause aus arbeiten. Dieser rechtliche Anspruch auf Homeoffice ist nun gesetzlich festgelegt worden. Wann kommt ein vergleichbares Gesetz in Deutschland?

Das Recht auf Homeoffice

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihrem Chef einfach so sagen, dass Sie künftig nur noch von Zuhause aus arbeiten möchte – oder zumindest an zwei bis drei bestimmten Tagen in der Woche. Wäre das nicht großartig? Gerade an Tagen, an denen man keine Lust auf den Berufsverkehr hat, man die Arbeit etwas gemütlicher angehen möchte, weil man sich nicht entsprechend fühlt, oder weil man einfach keine Lust auf ganz bestimmte Arbeitskollegen hat, die einem ständig versuchen, das Leben schwer zu machen.

„Ein Recht auf Heimarbeit bestärkt den Ausgleich des Arbeitnehmers zwischen Arbeit und Privatleben.“

Dieses Recht (wenn auch nicht ganz so schön) gibt es nun in den Niederlanden! Die grüne Parlamentsabgeordnete Linda Voortman spricht von einem „einmaligen Schritt für Arbeitsnehmer“. Sie hat sich dafür eingesetzt, dass Angestellte ein ganz besonderes Recht bekommen: So bekommen das Recht auf einen Arbeitsplatz zu Hause.

Am Dienstag stimmte die Erste Kammer des Niederländischen Parlaments dem Gesetzentwurf zu. Die Regelung tritt ab Juli 2015 in Kraft!

Überragende Befürwortung in der Politik

Der Gesetzentwurf erhielt eine überragende parteiübergreifende Zustimmung in beiden Parlamentskammern. Selten hat man eine derartige Zustimmung in den vergangenen Jahren in den Niederlanden erlebt.

Der Text des Gesetzes wurde dabei als kleiner Teil einer größer angelegten Reform des Pflegesystems verkauft. Da sich der Staat zunehmend mehr aus dem Pflegesektor zurückziehen muss, sollen flexiblere Arbeitsmöglichkeiten dabei helfen, dass sich Angehörige besser um pflegebedürftige Eltern und Nachbarn kümmern können.

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Wie funktioniert das Recht auf Heimarbeit?

Niederländische Arbeitnehmer werden zwar wie bisher einen Antrag auf Heimarbeit stellen müssen, wenn sie einen Teil der Arbeit von Zuhause aus erledigen möchten, und auch weiterhin wird der Arbeitgeber dem Antrag zustimmten müssen, doch durch das neue Gesetz wird die Beweislast beim Arbeitgeber liegen. Konkret bedeutet das, dass eine Ablehnung vom Arbeitgeber gut begründet werden muss.

Arbeitgeber müssen eine Absage gut begründen

Wenn ein Arbeitgeber dem Antrag, dass der Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten auch von Zuhause aus erledigen kann, widerspricht, so muss er dies begründen: Die Heimarbeit muss einen schwerwiegenden Konflikt mit Dienst- oder Betriebsergebnissen darstellen. Der Arbeitgeber muss mit seiner Begründung beweisen, dass das Unternehmen durch die Heimarbeit in die Knie gehen würde. Welche Interessen dabei geltend gemacht werden können, steht im Gesetz.

Insgesamt lässt das Gesetz drei mögliche Argumente zu, die dem Arbeitnehmer die Arbeit von Zuhause aus nicht verwehren könnten:

  • dort, wo Heimarbeit zu schweren Sicherheitsrisiken führt
  • dort, wo Heimarbeit zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung führt
  • dort, wo Heimarbeit zu untragbaren finanziellen Schäden führt

Beispiel: In einigen Fällen liegt es auf der Hand, dass gewisse Teile der Arbeit nicht als Heimarbeit durchführbar sind. Putzfrauen müssten zum Beispiel immer am Einsatzort tätig sein und hierzu am Arbeitsplatz erscheinen.

Wichtig

Wenn der Arbeitgeber kein glaubwürdiges Argument für die Ablehnung bietet, kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen.

Gibt es ein Recht auf Heimarbeit auch in anderen Ländern?

Tatsächlich dürfte es mehr als unwahrscheinlich sein, dass es ein solches Recht auch in einem anderen Land gibt. Sehr wahrscheinlich ist allerdings, dass sich in den nächsten Jahren auch weitere Länder zu einem derartigen Schritt durchringen werden, sofern das Konzept des Rechts auf Heimarbeit in den Niederlanden Früchte trägt.

Was sagen die Arbeitgeber dazu?

Außerhalb des Parlaments war die Begeisterung zum neuen Gesetzentwurf spürbar geringer: Die Arbeitgebervereinigung VNC-NCW beispielsweise findet das Gesetz überflüssig. Immerhin hätten Arbeitnehmer bereits die Möglichkeit zu Telearbeit. Zudem sei es eine Sache des Tarifvertrags, der derartige Themen bislang regeln sollte.

Wie gut ist diese Regelung für die Arbeitnehmer?

Wie gut und nützlich die neue Regelung für den Arbeitnehmer letztendlich sein wird, ist bislang nicht ganz klar. Im August wurde eine Untersuchung über Telearbeit vom Umweltministerium veröffentlich, in welcher es um die Frage ging, ob flexiblere Arbeitszeiten den Straßenverkehr zu den Stoßzeiten verringern könnten. Eines der Ergebnisse der Untersuchung ist die Erkenntnis, dass die Zahl der Heimarbeiter kontinuierlich steigt – wenn auch etwas langsamer als die Jahre zuvor.

Zwischen 2008 und 2012 nahm der Anteil der Heimarbeiter zum Beispiel von 27 Prozent auf 32 Prozent zu. Zumindest in den Niederlanden. In Deutschland hingegen ist eine andere Entwicklung zu beobachten. Hier nimmt der Anteil der Heimarbeiter ab. Derzeit liegt er bei etwa 12 Prozent. Einige schieben dieses Problem auf den „Anwesenheitswahn“, der in deutschen Betrieben herrsche.

Warum ändert sich das nicht?

Auch wenn in den Niederlanden ein positiver Trend herrscht was die Heimarbeiterzahlen angeht, so ist dennoch spürbar, dass sich viele Arbeitgeber vor einer derartigen Veränderung sträuben. Sie haben Angst vor dieser Entwicklung und dass sich dadurch etwas zum Negativen verändern könnte. Somit werden die Wünsche von Arbeitnehmern leider häufig zurückgewiesen.

Arbeitgeber befürchten beispielsweise, dass Arbeitnehmer von Zuhause aus weniger arbeiten würden. Tatsächlich zeigen Untersuchungen der Rotterdam School of Management, dass die Leute zuhause ebenso produktiv sind und teilweise sogar noch mehr arbeiten, um ihre Produktivität zu beweisen.

Bildquelle: © Spectral-Design – Fotolia.com

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