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Pünktlich zu Monatsbeginn treten auch im August wieder zahlreiche Änderungen in Kraft. Die Bereiche Ausbildung, Arbeit und Soziales unterliegen den größten Neuerungen. Eine Gesetzesänderung betrifft die Gehälter im Elektrohandwerk. Heimarbeit.de hat für Sie alle Fakten recherchiert und anschaulich dargestellt.

Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist ein gesetzlich vereinbartes, kleinstmögliches Arbeitsentgelt. Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche. Kein Arbeitgeber darf sie umgehen, es gilt die tarifliche Verbindlichkeit. Unterschiede in Mindestlöhnen gibt es nicht nur zwischen Ländern, sondern auch auf regionaler Ebene oder zwischen verschiedenen Branchen.

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Warum wurde der Mindestlohn eingeführt?

Ziel der Einführung eines Mindestlohns am 1. Januar 2015 war und ist eine Verbesserung der finanziellen Situation von Arbeitern im Niedriglohnsektor. Um sie fair zu bezahlen, sie eventuell auch vor der Armutsgrenze zu schützen, wurde ein Mindestlohn festgesetzt. Die Mindestlohn-Kommission entwarf das am 16.08.2014 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, oder kurz auch Tarifautonomiestärkungsgesetz genannt. Dieses Gesetz schreibt einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50€ brutto pro geleisteter Arbeitsstunde vor.

Mindestlohn nach Branche

Die Gewerkschaften und Arbeitgeber können zusätzlich zur gesetzlichen Vorgabe über den Mindestlohn über einen brancheninternen Mindestlohn verhandeln. Und tatsächlich, viele Branchen haben den Mindestlohn bereits nach oben angepasst, wobei jede Anpassung eine bestimmte Laufzeit hat, nach der dann wieder neue Mindestlohnverhandlungen aufgenommen werden müssen. Bis Ende 2016 kann mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nach unten abgewichen werden. Zum 1. Januar 2017 müssen alle Beschäftigten in allen Branchen einen Mindestlohn von wenigstens 8,50 Euro erhalten. Übergangsweise gelten noch in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie niedrigere Mindestlöhne (Stand: August 2016).

Zurzeit bestehen in 18 Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für diese Branchen für verbindlich erklärt. Dabei ist zu vermerken, dass die meisten Branchenmindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Mindestlohn im Elektrohandwerk

Für die gut 41.500 im Elektrohandwerk arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht sich zum 1. August 2016 der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und in Westdeutschland von 10,10 Euro auf 10,35 Euro. Im nächsten Jahr steht eine weitere Steigerung an. Mit dem Stichtag 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk auf 10,40 Euro (Ost mit Berlin) und 10,65 Euro (West).

Ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro gilt dann schließlich ab dem 1. Januar 2018 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk.

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk beträgt:

ab 1. August 2016 9,85 Euro Ost 10,35 Euro West
ab 1. Januar 2017 10,40 Euro Ost 10,65 Euro West
ab 1. Januar 2018   10,95 Euro bundeseinheitlich
ab 1. Januar 2019   11,40 Euro bundeseinheitlich

Der Mindestlohn gilt sowohl für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt, als auch für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Wichtige Informationen

Wenn Sie alle wichtigen Daten, Zahlen und Fakten rund um den gesetzlichen Mindestlohn kennen wollen, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel. Darin finden Sie auch unseren Mindestlohn-Rechner >>

Bildquelle: © Matthias Buehner – Fotolia.com

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