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Säumigen SchuldnerInnen rückt die Bundesagentur für Arbeit künftig mit zwei beauftragten Inkassounternehmen näher; sie kümmern sich um die Rückführung der Gelder. Für sie hat man sich nach einer Ausschreibung entschieden. Das „Fachkonzept Inkasso“ ist an eine zeitlich befristete Vereinbarung gebunden und soll in fünf Jahren Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro pro Jahr bringen.

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Zwei Inkasso-Unternehmen treiben unberechtigt empfangenes Arbeitslosengeld ein

Die Bundesagentur für Arbeit will aufräumen. Das zeigen die schärferen Sanktionen bei Hartz IV und die beauftragten Inkassounternehmen. Um unberechtigt empfangenes Arbeitslosengeld aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder einzutreiben, muss bundesweit künftig mit einem Anruf oder einem Brief von den beauftragten Inkassounternehmen gerechnet werden.

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine zeitlich befristete Kooperation mit zwei Inkasso-Unternehmen eingegangen, EOS und Apontas, die SchuldnerInnen finden und belangen sollen.

Harte Linie – Bundesagentur für Arbeit will sich 142 Millionen Euro wiederholen

In 120.000 Fällen lässt die Bundesagentur für Arbeit Geld eintreiben. Geld, welches zwischen 2006 und 2010 zu viel ausgezahlt wurde. Insgesamt seien 142 Millionen Euro Schulden zusammengekommen, die bei der Arbeitsagentur abzustottern sind. Es handele sich dabei aber ausschließlich um Fälle von säumigen Rückzahlern, die aktuell kein Geld oder sonstige Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen.

Den SchuldnerInnen müssten von den Inkassounternehmen dabei nicht mit in Rechnung gestellte Kosten oder mit hohen Mahngebühren rechnen. Es gehe nur um den Ausgleich der Schulden. Im Schnitt liege eine Forderung bei 1.200 Euro, laut Bekanntgabe eines BA-Sprechers.

Zusätzlich verspricht sich die Behörde durch Beauftragung der Inkasso-Firmen bis zum Jahr 2020 Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro jährlich. Die Behörde hat bisher an fünf Standorten in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel Kapazitäten geschaffen, die Mitarbeiter verstärkt auf das Eintreiben von Außenständen konzentrieren lässt. Die Arbeitsagentur versichert aber, dass keine Gelder wegen des Verfahrens eingespart werden müssten.

Ausschließlich beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld-Leistungen sind betroffen

Da die Bundesagentur zu den 120.000 Fällen kaum bis gar kein Kontakt pflegt und diese Kontakte sich dementsprechend mit der Zeit verändern können, sollen die Inkasso-Unternehmen nicht nur Wohnsitze, sondern auch Einkommensverhältnisse klären.

Die Schulden, die von den Inkassounternehmen eingefordert werden sollen, sind ausschließlich beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld-Leistungen der Arbeitsagentur und nicht steuerfinanzierte Leistungen (Hartz IV); es sind demnach lediglich Leistungen, die von der Agentur herausgegeben worden seien, in den meisten Fällen ALG-I-Gelder. Dennoch schließt die Behörde nicht aus, dass auch Hartz-IV-EmpfängerInnen unter den Betroffenen seien, wenn dies auch eher unwahrscheinlich ist. Für von Jobcentern ausgezahlte Leistungen ist ein eigenes Inkassounternehmen verantwortlich.

Die Bundesagentur in Nürnberg betonte, dass man seine Kunden entsprechend in Kenntnis gesetzt werden. Sie halten die regionale Ebene für den besten Weg dafür. Die Inkassofirma Apontas sitzt in Hamburg, die EOS in Hannover.

Laut Angaben der BA, sind beide in einem eng abgesteckten rechtlichen Rahmen als verlängerter Arm der BA-Verwaltung im Auftrag unterwegs..

Bildquelle:© magele-picture – Fotolia.com

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